Ab 2024 neue Einkommensteuerregelung lt Bangkok Post

Das lese ich dort nicht. DBA hindert nicht daran, in TH Steuern zahlen zu müssen, z. B. sofern in D keine gezahlt werden, oder? Wer sich für Steuern in TH statt D entscheidet, könnte jetzt tatsächlich in TH versteuert werden. War ja eigentlich auch der Sinn des DBA.

Und das mit dem Einkommen aus dem laufenden Jahr, welches nicht der Besteuerung unterliegt, ist auch Geschichte:

The Revenue Department announced on Sept. 15 that local residents who earn income from abroad will be subject to personal income tax regardless of the tax year in which the money is earned,

Vielleicht kann ein in TH lebender mit einem entsprechendem Maß an Intelligenz und Wissen etwas dazu erläutern, @Garuda , @ErnstPGM ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso nicht für Rentner, die in Thailand wohnen ?
Es steht hier doch "für ausländische Einkünfte", Renten sind doch auch Einkünfte
 
Doppelbesteuerungsabkommen mit D, A, CH.

Zudem steht in der Verordnung nur an „tax residents“.

Deine Rente unterliegt der Besteuerung in D.
Steuerabkommen schliesst Doppelbesteuerung aus.
Du hast keine tax Nummer in Thailand.

Also abwarten bis Details das untermauern.
Steuerlich ziemlich eindeutig.
 
Ausländische Einkünfte für steuerlich ansässige in Thailand. Deine Einkünfte sind in D und von dieser Steuer (PIT personal income tax) analog Doppelbesteuerungsabkommen befreit.
 
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen liegt die Besteuerung der Rente bei Thailand.
Wer in Thailand ansässig ist , muss seine Rente in Thailand besteuern, es sei denn, Thailand verzichtet.
 
Dies wird auch expliziet in der Verordnung erwähnt mit einer Liste von Ländern:).

Es wird eine Liste aufgezeigt, denen das Besteuerungsrecht alleine zusteht. Da ist Thailand aufgeführt, da Thailand das alleinige Beststeuerungsrecht für die Renten besitzt.
 
61 countries have Tax Treaties with Thailand which (1) protect against double taxation and (2) in many cases explicitly exempt pensions and the like from being taxed by Thailand

Rente auf deutsches Konto als Tipp du Steuerprofi:)
Abwarten und auf weitere Details warten.
 
Natürlich Rente auf deutsches Konto.
Das ändert aber nichts am Doppelbesteuerungsabkommen, mein lieber
Das Besteuerungsrecht liegt bei Thailand. Und die besteuern zur Zeit nicht, wenn das Geld nicht nach Thailand transferiert wird. Sie könnten aber das thailändische Steuerrecht ändern , dann wäre in Thailand zu versteuern. Wenn Sie denn von der Rente erfahren zB Amtshilfe von der Immigration
 
meine 2pence: gerade in TH immer erst abwarten u. Tee trinken - so viele mit heißer Nadel gestrickte Änderungen, Neuerungen gingen bereits vor Start wieder in den Müll, wurden Jahre später wieder hervorgezogen u. erneut entsorgt...

Keiner einer glaubt doch, daß nach nur noch 3 verbleibenden Monaten ein so umfangreiches, auch internat. rechtlich weitreichendes Teil MichNix DichNix aufgesattelt wird....

Einzig kritisch ist der kaum existente Datenschutz in TH zu sehen, vor allem bei Agency CrossOvers, z.B. Finanzwesen u. Immi...
 
Einmal DBA durchlesen😉.
horst zitiert da schon richtig aus dem DBA.

Das Thema hatten wir schon häufiger.

Und wieso sollten Rentner keine Tax Residents sein? Wer dort einen Wohnsitz hat ist eindeutig dort auch tax resident, als steueransässig, sowohl nach DBA als auch nach deutschem und thailändischem Steuerrecht.
 
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