Soll das alle Touristen betreffen? Was wäre mit jenen die schon ordentlich versichert sind?
Es ist den Thais bekannt, daß die meisten Touris, die mit dem Visa Exempt Stempel für 30 Tage nach TH kommen, zumeist eine Auslandskrankenversicherung haben. Die Standardprodukte, die so max. 50 Tage abdecken. Sie reden u.a. davon bei nicht vorgezeigter Auslandsreisekrankenversicherung die Gebühr durch Zuschläge zu Flugtickets oder Hotelpreisen zu erheben. Das koennen ja nur die vergleichbaren kleinen Beiträge werden.
Wichtiger sind halt die Langzeiturlauber ohne KV:
"Public Health Minister Pradit Sinthawanarong said about 2.5 million
foreigners visit hospitals here each year.
About 40% of those are expats living in Thailand, 20% are tourists
who visit Thailand for medical and healthcare services, 8% are tourists who
attend hospitals for general medical care and the rest are hospitalised in
emergencies.
"Some of the last group could not pay medical service fees,
resulting in a financial burden on local hospitals," the minister said.
Noch einmal auf Deutsch:
Jedes Jahr besuchen ca. 2.5 Millionen Ausländer die Krankenhäuser in Thailand.
40% von diesen 2.5 Mio sind Expats, die in Thailand leben und arbeiten und zumeist auch über ihren AG KV-versichert sind.
20% von diesen 2.5 Mio sind "Medizintouristen", denen man unterstellen kann, dass sie genug Geld mitbringen.
8 % von diesen 2.5 Mio sind Touris, die eine med. Grundversorgung in Anspruch nehmen (die dann auch meist bezahlbar ist aus dem Urlaubsbudget)
32% von diesen 2.5 Mio werden in Notfällen in Krankenhäuser eingewiesen.
Und einige von dieser letzten Gruppe, koennen dann ihre Krankenhauskosten nicht bezahlen. Das sind dann meist inzwischen verarmte Langzeiturlauber = Rentner bzw. diejenigen, die bereits als Wirtschaftsflüchtlinge nach Thailand kamen..
Pradit mulls enforced insurance for tourists | Bangkok Post: news
Die Langzeit-Urlauber müßten wohl zukunftig bei Beantragung von Touri-Visum oder Non-Immi-Visums oder ihrer Wiederholung, spätestens jedoch bei Beantragung eines darauf aufsetzenden Aufenthaltstitels den Abschluß einer entsprechenden thailändischen oder ausländischen KV nachweisen.