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tomtomHH
Gast
Hallo,
meine thailändische Verlobte hat nun nach einigem Papierkrieg alle für ein Heiratsvisum notwendigen Papiere (incl. A1-Bescheinigung)zusammengesammelt und der Deutschen Botschaft in Bangkok übergeben. Ich habe daraufhin ein Schreiben des Hamburger Einwohnerzentralamtes bekommen, in welchem ich aufgefordert werde, diverse Nachweise zu stellen. Darunter auch den Mietvertrag zum Nachweis einer ausreichenden ´Wohnraumgröße´. Da ich als Nebentätigkeit mit zwei Freunden eine Galerie betreibe, über welcher ich wohne, ist der eigentliche Wohnraum recht begrenzt(ca. 25 qm), ich nutze allerdings ein recht großes ´Galerie-Wohnzimmer´ (200 qm). Nun würde ich normalerweise natürlich nur den (gesonderten) Mietvertrag über die eigentliche Wohnung senden, befürchte aber, daß den verantwortlichen Beamten die geringe Wohnraumgröße im Vergleich zu meinem (in der Haupttätigkeit) recht hohen Gehaltes ´suspekt´ vorkommen könnte.
Meine Fragen:
1) Wo liegt die erforderliche Mindestgröße des Wohnraumes für 2 Personen (mich und meine Frau) ?
2) Ist zu befürchten, daß man hier fälschlicherweise ´Verdacht´ schöpft, so daß ich lieber langwierige Erklärungen und weitere Dokumente beilegen sollte (ich möchte wegen der drängenden keine Schleifen drehen....)
Weitere Fragen habe ich für die Zeit nach erfolgter Hochzeit / Zuzug:
3) Ist mit der Hochzeit in Deutschland automatisch auch eine Arbeitsgenehmigung für meine Frau verbunden / was müssen wir für eine entsprechende Erteilung tun.
4) Dieselbe Frage für meine Krankenkasse (gesetzlich): Reicht eine Information der Krankenkasse oder ist etwas besonderes zu beachten
5) Welche weiteren Dinge müssen wir ggf. nach der Heirat beachten, um alles regelkonform anzugehen
6) Was passiert bezüglich der Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung: Wielange sind die jeweiligen Phasen, wo / wie wird verlängert, ist dafür etwas nachzuweisen, gibt es Einschränkungen für Rückreisen (auch längere Zeit) nach Thailand
7) Bekommt meine Frau (die ja den Nachnamen wechseln wird) ein deutsches Ausweisdokument oder wird der Wechsel im thailändischen Pass vorgenommen (wenn ja, dann wo, in Bgk oder in HH). Wird die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung in Form eines ´Visums´ in diesen Pass eingeklebt oder gibt es ein gesondertes Dokument ?
8) Nach welchem Zeitraum / mit welchen Nachweisen (Sprache) kann eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden
Sorry, wenn all diese Fragen klingen, als hätte ich mich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt, aber bis hier mußte ich alle Kräfte für die Erteilung der Hochzeitsgenehmigung bündeln. Und ich habe ja noch 2 1/2 Monate, die Punkte 3-8 zu begreifen...
Dennoch wäre ich dankbar für jeden Hinweis.
meine thailändische Verlobte hat nun nach einigem Papierkrieg alle für ein Heiratsvisum notwendigen Papiere (incl. A1-Bescheinigung)zusammengesammelt und der Deutschen Botschaft in Bangkok übergeben. Ich habe daraufhin ein Schreiben des Hamburger Einwohnerzentralamtes bekommen, in welchem ich aufgefordert werde, diverse Nachweise zu stellen. Darunter auch den Mietvertrag zum Nachweis einer ausreichenden ´Wohnraumgröße´. Da ich als Nebentätigkeit mit zwei Freunden eine Galerie betreibe, über welcher ich wohne, ist der eigentliche Wohnraum recht begrenzt(ca. 25 qm), ich nutze allerdings ein recht großes ´Galerie-Wohnzimmer´ (200 qm). Nun würde ich normalerweise natürlich nur den (gesonderten) Mietvertrag über die eigentliche Wohnung senden, befürchte aber, daß den verantwortlichen Beamten die geringe Wohnraumgröße im Vergleich zu meinem (in der Haupttätigkeit) recht hohen Gehaltes ´suspekt´ vorkommen könnte.
Meine Fragen:
1) Wo liegt die erforderliche Mindestgröße des Wohnraumes für 2 Personen (mich und meine Frau) ?
2) Ist zu befürchten, daß man hier fälschlicherweise ´Verdacht´ schöpft, so daß ich lieber langwierige Erklärungen und weitere Dokumente beilegen sollte (ich möchte wegen der drängenden keine Schleifen drehen....)
Weitere Fragen habe ich für die Zeit nach erfolgter Hochzeit / Zuzug:
3) Ist mit der Hochzeit in Deutschland automatisch auch eine Arbeitsgenehmigung für meine Frau verbunden / was müssen wir für eine entsprechende Erteilung tun.
4) Dieselbe Frage für meine Krankenkasse (gesetzlich): Reicht eine Information der Krankenkasse oder ist etwas besonderes zu beachten
5) Welche weiteren Dinge müssen wir ggf. nach der Heirat beachten, um alles regelkonform anzugehen
6) Was passiert bezüglich der Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung: Wielange sind die jeweiligen Phasen, wo / wie wird verlängert, ist dafür etwas nachzuweisen, gibt es Einschränkungen für Rückreisen (auch längere Zeit) nach Thailand
7) Bekommt meine Frau (die ja den Nachnamen wechseln wird) ein deutsches Ausweisdokument oder wird der Wechsel im thailändischen Pass vorgenommen (wenn ja, dann wo, in Bgk oder in HH). Wird die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung in Form eines ´Visums´ in diesen Pass eingeklebt oder gibt es ein gesondertes Dokument ?
8) Nach welchem Zeitraum / mit welchen Nachweisen (Sprache) kann eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden
Sorry, wenn all diese Fragen klingen, als hätte ich mich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt, aber bis hier mußte ich alle Kräfte für die Erteilung der Hochzeitsgenehmigung bündeln. Und ich habe ja noch 2 1/2 Monate, die Punkte 3-8 zu begreifen...
Dennoch wäre ich dankbar für jeden Hinweis.