A1 bekommt doch die Botschaft und erklärt dies im internen System gegenüber der Ausländerbehörde. Gleiches hinsichtlich der Heiratsurkunde. Einen Mietvertrag können sie nur dahingehend verlangen, dass du nachweist nicht obdachlos zu sein. Eine Meldebestätigung sollte genügen.
Verdienstnachsweis? Da hast du einen Punkt der problematisch ist. Du hast dort gelebt und dein Auskommen gehabt, somit könnte für dich die Regelausnahme greifen. Für den Deutschen, der eine Thai heiratet SELBSTin D seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kein Thai spricht, ... ist dieser Punkt irrelevant.
Auch kann der gesicherte LU eine Forderung sein um zu klären, ob die AE für 1 Jahr oder für 3 Jahre ausgestellt wird.
Dir muss auch klar sein, dass die ein oder andere Behörde etwas fordert, was sich bei rechtlicher Würdigung als nicht haltbar herausstellt.