Zusammenfassung: A1-Zertifikat, Prüfung und Schulen

Diskutiere Zusammenfassung: A1-Zertifikat, Prüfung und Schulen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Schwierig. Bei dir ist nicht klar ob der LU gesichert werden muss. Auch gibt es für diesen Fall Rückkehrer und Weigerung ohne gesicherten LU nach...
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franky_23

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Wie ist das, wenn man mietfrei wohnt ? Dann hab ich ja keinen Mietvertrag.

Eine serbische Kollegin bei der Firma sagte, dass ihr Mann 1200 € Einkommen vorweisen musste.
Wuerde in meinem Falle die Summe niedriger liegen, weil ich ja keine Miete zahlen muss ?
Schwierig. Bei dir ist nicht klar ob der LU gesichert werden muss. Auch gibt es für diesen Fall Rückkehrer und Weigerung ohne gesicherten LU nach meinem Kenntnisstand kein obergerichtliches Urteil Vielleicht läuft die Sache ja wesentlich einfacher, da du ja Deutscher bist. Ist die Ausländerbehörde der Meinung du bist Deutscher und es greift deine Regelausnahme dann ist nur theoretische Diskussion. Die Ausländerbehörden haben einen weiten Ermessensspielraum.

Wenn der Lebensunterhalt nach Ansicht der Ausländerbehörde zu sichern ist, dann hilft dir mietfreies Wohnen vermutlich nicht. Da gibt es eine Begründung, denke sogar von einem Obergericht bestätigt, dass man dann eine durchschnittliche Miete ansetzt, da man nicht erwarten kann, dass jemand auf Dauer unentgeltlich wohnt. Die Prognose der LU Sicherung soll eine geraume Zeit in die Zukunft gerichtet sein. Somit wäre bei der rechnerischen Betrachtung folgende Alternative besser. Zimmer zur Untermiete mit Küche, Toilette, Badbenutzung für ca. 170.-- Euro + 30 Euro Nebenkosten wie Stromanteil, ...

Lucky. Überleg dir einfach welche Gründe es gibt, dass du nicht mehr in Thailand leben kannst. Vielleicht bringt das ja auch niemand zur Sprache. In diesem Fall muss ja die Behörde nachweisen ,dass es dir zumutbar ist in Thailand zu leben.

Sicherlich wäre es auch hilfreich wenn du einen Arbeitsvertrag hättest, der z.B. nach Ende der Probezeit eine Lohnerhöhung vorsieht. ...
 
lucky2103

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Vielen Dank für die hilfreichen Tips.

Mit der Wohnung ist es so, dass diese meinem Dad gehört und er mir eine Bescheinigung ausstellt, wonach ich dauerhaft mietfrei in einer seiner Wohnungen wohnen kann.
Der Fall liegt nicht so, dass ich nur temporär keine Miete zahle...

Beim Einkommen liegt der Fall so, dass ich Schicht arbeite, so dass das exakte Monatseinkommen nie im voraus bekannt ist, weil es ja auch Nacht- und Feiertagszuschläge gibt und der Schichtplan sich auch ändern kann.
Sagen wir so: Ich liege z.T. haarscharf bei 1200,- € netto (drüber oder drunter kann ich heute aber nicht genau sagen).

Hinzukommt, dass ich meine Geschäftstätigkeit mit meiner Firma inzwischen begonnen habe und nebenher einige aus TH importierte Artikel verkaufe - 300,- € Gewinn sollte das pro Monat sein.
Allerdings mache ich meine Steursachen alle selbst (ELSTER), so dass ich kein Steuerbüro an der Hand habe, welches mir diese 300,- € belegen könnte.

Ich finde es in jedem Falle aber sehr erschreckend, wenn eine Behörde sich anmaßt, über meinen Kopf bestimmen zu wollen, wieviel ich (wir) zum LU brauche(n).
 
Micha

Micha

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Ich finde es in jedem Falle aber sehr erschreckend, wenn eine Behörde sich anmaßt, über meinen Kopf bestimmen zu wollen, wieviel ich (wir) zum LU brauche(n).
Da wirst Du wohl öfters noch erschrecken. Und soweit ich weiß, kennt das Finanzamt kein mietfreies wohnen. D. h., selbst wenn tatsächlich kein Geld fließt, wird vom Finanzamt ein Mindesbeitrag angenommen, der dann zu versteuern ist.
 
tira

tira

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.....Mit der Wohnung ist es so, dass diese meinem Dad gehört und er mir eine Bescheinigung ausstellt, wonach ich dauerhaft mietfrei in einer seiner Wohnungen wohnen kann.
Der Fall liegt nicht so, dass ich nur temporär keine Miete zahle...

Beim Einkommen liegt der Fall so, dass ich Schicht arbeite, so dass das exakte Monatseinkommen nie im voraus bekannt ist, weil es ja auch Nacht- und Feiertagszuschläge gibt und der Schichtplan sich auch ändern kann.......
moin,

als ansage:

ad1) .... wohnste beim vater in eigentumswohnung und haste für die nebenkosten aufzukommen.

ad2) ..... wohnt deine frau x in d haste ne andere steuerklasse und weit weniger steuerabzüge.

die selbstständige tätigkeit würde ich net anführen :schwitz:

du biste d und deine frau hat nach a1 test auch das anrecht herzukommen. gibt hier in d sowas wie den besonderen schutz der ehegemeinschaft!

:wai:
 
michael59

michael59

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Da wirst Du wohl öfters noch erschrecken. Und soweit ich weiß, kennt das Finanzamt kein mietfreies wohnen. D. h., selbst wenn tatsächlich kein Geld fließt, wird vom Finanzamt ein Mindesbeitrag angenommen, der dann zu versteuern ist.
Hallo, beim Nachzugsvisum hat doch das Finanzamt nichts zu sagen und wer im Eigentum seiner Eltern wohnt muss auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Irgendwas wird hier durcheinander geworfen.


Es kann sein das das AA hier prüfen will ob ein Familiennachzug ins Sozialsystem erfolgt. Ein Grund den dann abzulehnen ist Sozialbezug aber nicht. Der Lucky ist deutscher Staatsbürger. Wer das nicht glaubt, der kann ja mal bei Wingman nachfragen.

Der Eigentumsnachweis und das Schreiben deines Vaters sollte genügen. Kopiere dann noch alle deine Gehaltsmitteilungen und gib sie ab. Mündlich informiertst du über dein Geschäft und fügst eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei. Möglich das durch den Sachbearbeiter auch was durcheinandergebracht wird.
 
kcwknarf

kcwknarf

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gibt hier in d sowas wie den besonderen schutz der ehegemeinschaft!
Wo? Im Ameisenhügel?
Aber gut gelacht. Danke!

Und so so... Muss man in Deutschland also auch Geld zum Leben vorweisen. Das wurde ja bislang immer Thailand angekreidet.
Deutschland ist Comedy pur - wenn man diort nicht leben muss. Sonst wäre es eher Horror pur.
 
Ban Bagau

Ban Bagau

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@lucky2103

Ich kenn mich ja nicht so mit Familiennachzug aus. Aber gibt es da nicht eine andere Möglichkeit, oder greift da nicht eventuell eine andere Variante als bei herkömlichen Familienzusammenführungen, ala Geheiratet und anschließend Frau nach Deutschland gezogen.
Glaube mich erinnern zu können das ihr doch nachweisen könnt das ihr etliche Jahre verheiratet seid und in einer Ehe zusammengelebt habt und nicht nur eine Fernbeziehung Deutschland-Thailand mit sporadischen gegenseitigen Urlaubsbesuchen geführt habt.
Angenommener Fall, du würdest eine der von dir benannten absurden Hürden nicht erfüllen. Sei es zuwenig Einkommen, zu kleine Wohnung ect.. Oder deine Frau schaft das Sprachzertifikat nicht. Was wäre wenn noch Kinder vorhanden wären? Was wollen die machen? Ein zusammenleben nach etlichen Ehejahren verweigern? Gesetzt den Fall es wären Kinder vorhanden, untragbar die Zeit in der sich das Verfahren aus deinen Schilderungen regulär schon hinzieht.[HR][/HR]Wie gesagt bin kein Experte auf dem Gebiet. Habe aber die Erfahrung mit der Ausländerbehörde dahin gehend machen dürfen, daß am liebsten der Regelfall und Vorgehensweise angewand wird. Abweichende gesetzliche Regelungen und Möglichkeiten bis zum Aufzeigen vor Ort mit Verweis auf die emöglichten Gesetze und Regelungen eventuell nicht "bekannt" oder etwa mit einem "ah so können wir das auch machen " aufgenommen wird.
Vielleicht oder eventuell gibt es in deinem Fall, auch eine vom Regelfall abweichende Möglichkeit in der nicht soviele Nachweise gegenüber einer Spontanheirat erbracht werden müssen.
 
lucky2103

lucky2103

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@lucky2103
[HR][/HR]Wie gesagt bin kein Experte auf dem Gebiet. Habe aber die Erfahrung mit der Ausländerbehörde dahin gehend machen dürfen, daß am liebsten der Regelfall und Vorgehensweise angewand wird. Abweichende gesetzliche Regelungen und Möglichkeiten bis zum Aufzeigen vor Ort mit Verweis auf die emöglichten Gesetze und Regelungen eventuell nicht "bekannt" oder etwa mit einem "ah so können wir das auch machen " aufgenommen wird.
Vielleicht oder eventuell gibt es in deinem Fall, auch eine vom Regelfall abweichende Möglichkeit in der nicht soviele Nachweise gegenüber einer Spontanheirat erbracht werden müssen.
Ehrlich gesagt, bin ich bei der Anwendung der dt. Gepflogenheiten noch etwas unsicher - nach 15 Jahren im Ausland sicher verständlich.

Die Erfahrung in TH war eben die, bei Amtsbesuchen seine Sachen brav vorzulegen, nicht dem Sachbearbeiter in die Parade zu fahren und die Sache laufen lassen.
Aufbrausendes Verhalten und Meckerei führen i.d.R. zur Blockade seitens des Sachbearbeiters.

Nun bin ich seit über 2 Monaten wieder in D und stellte fest, dass ich mit meinem höflichen asiatischem Auftreten öfters nicht weitergekommen bin, weil der Gegenüber die "vornehme" Zurückhaltung als mangelnde Beharrlichkeit ausgelegt hat.
Freunde sagen mir unverblümt, dass man ohne Meckern oftmals zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommt.
 
tira

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....Nun bin ich seit über 2 Monaten wieder in D und stellte fest, dass ich mit meinem höflichen asiatischem Auftreten öfters nicht weitergekommen bin, weil der Gegenüber die "vornehme" Zurückhaltung als mangelnde Beharrlichkeit ausgelegt hat......
moin,

.... iss net schlecht die höflichkeit auf'm amt beizubehalten im gleichen zuge iss jedoch taffes auftreten geboten. die bedienstete sind mithin dazu da dir als antragssteller zu dienen, sprich behilflich zu sein. inzwischen zahlste ja steuer in d. der apparat lebt auch von deinen abgaben.

:wai:
 
Ban Bagau

Ban Bagau

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@lucky2103

Angemessenenes Auftreten gehört schon dazu. Wie die Axt im Walde sich benehmen, führt unweigerlich zu einer Blockade. Freundlich ist gut und hilfreich, aber ein "bestimmtes Vortragen" des Anliegens ist nicht auch fehl am Platz. Wie du selber gesagt hast, wird dies dir nur als mangelnde Beharlichkeit ausgelegt.
Eigene Initiative und Recherche sind da gefragt. Um den Bearbeitern eventuell andere Möglichkeiten oder einfachere Lösungen vorzuschlagen oder aufzuzeigen.
Teilweise hab ich in gewissen Maß verständnis für die Sachbearbeiter, nicht nur der Ausländerbehörde auch von anderen Ämtern, die bis zum Inkraftreten von neuen Verordnungen und Regelungen nicht oder bis zum Stichtermin mangelhaft informiert werden. Beziehungsweise die mangelhafte übliche Praxis das einer aus dem Büro, dann wenn mal genügend Personalkapazitäten sich ergeben auf einen Lehrgang geschickt wird und die restlichen nach seiner Rückkehr über die Veränderungen informieren soll. Das sich da mehr Fragen und Ungereimtheiten wie bei der "stillen Post" auftun, ist unausweichlich und sie dann beim eingespielten Schema "F" verbleiben.
 
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franky_23

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@lucky2103

nicht nur der Ausländerbehörde auch von anderen Ämtern, die bis zum Inkraftreten von neuen Verordnungen und Regelungen nicht oder bis zum Stichtermin mangelhaft informiert werden. Beziehungsweise die mangelhafte übliche Praxis das einer aus dem Büro, dann wenn mal genügend Personalkapazitäten sich ergeben auf einen Lehrgang geschickt wird und die restlichen nach seiner Rückkehr über die Veränderungen informieren soll. Das sich da mehr Fragen und Ungereimtheiten wie bei der "stillen Post" auftun, ist unausweichlich und sie dann beim eingespielten Schema "F" verbleiben.
Der Sprachnachweis wurde über einen längeren Zeitraum diskutiert. Was hat A1 mit angemessenem Auftreten zu tun. Der Gesetzgeber machte Ausnahmen die in BKK restriktiver umgesetzt wurden. Die entsprechenden Zahlen und Belege sind hier wiederholt genannt.

Nach Ansicht der Verhandlungsführer ist der einfache Sprachnachweis eine Angelegenheit von wenigen Stunden. So ein Wochenende a la Rosetta Stone und die Sache ist erledigt.

Ein Beamter ist verpflichtet sich selbst fortzubilden. Das Multiplikatorprinzip ist doch üblich, nicht nur bei Behörden? In BKK gibt es 3 Visaentscheider. Wenn einer für den Sprachnachweis geschult wird, dann kann dieser doch zunächst schwerpunktmäßig die nationalen Visa bearbeiten und die beiden anderen schwerpunktmäßig die Schengenvisa wo keine Sprachnachweisproblematik anfällt. Wo siehst du das Problem? Minimalste Arbeitsorganisationsstrukturen sollten doch auch in einem Behördenapparat zu erwarten sein. Das AA fühlt sich hier doch als die Elite. In keinem Betrieb wird die ganze Abteilung geschult.

Wo gab es denn Mängel mit der Information? Daten, Fakten, ... Wieso wird denn hier unser asok nicht aktiv?
 
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asok

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Der Sprachnachweis wurde über einen längeren Zeitraum diskutiert. Was hat A1 mit angemessenem Auftreten zu tun. Der Gesetzgeber machte Ausnahmen die in BKK restriktiver umgesetzt wurden. Die entsprechenden Zahlen und Belege sind hier wiederholt genannt.
es wird immer verwirrender und das geht leider nicht nur mir so. Auf was, in dem von Dir zitierten Text von lucky beziehst Du Dich denn hiermit?

Ein Beamter ist verpflichtet sich selbst fortzubilden. Das Multiplikatorprinzip ist doch üblich, nicht nur bei Behörden? In BKK gibt es 3 Visaentscheider. Wenn einer für den Sprachnachweis geschult wird, dann kann dieser doch zunächst schwerpunktmäßig die nationalen Visa bearbeiten und die beiden anderen schwerpunktmäßig die Schengenvisa wo keine Sprachnachweisproblematik anfällt. Wo siehst du das Problem? Minimalste Arbeitsorganisationsstrukturen sollten doch auch in einem Behördenapparat zu erwarten sein. Das AA fühlt sich hier doch als die Elite. In keinem Betrieb wird die ganze Abteilung geschult.
wie sage ich es Dir nun so, ohne Dir auf den Schlips zu treten? Nach meinen Informationen aus der Botschaft, läuft das dort schon seit 2007 so. Unterstellungen und Stimmngsmache sind schon immer ein Nachweis für Unwissenheit gewesen.
Wo gab es denn Mängel mit der Information? Daten, Fakten, ... Wieso wird denn hier unser asok nicht aktiv?
dem Teil von lucky kann ich leider nur zustimmen. Leider gehört es zu meinem Wissen, dass es bei der Umsetzung von neuen Regelungen, regelmäßig, zu Verzögerungen kommt. Ich möchte Dich außerdem bitten, dass Du, wenn Du meinst, dass ein Mod sich um einen Beitrag kümmern sollte, den Meldenbutton, unten links, benutzt. Im Thema selbst ist das OT und wird auch so behandelt.

 
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franky_23

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Vielen Dank für die hilfreichen Tips.

Mit der Wohnung ist es so, dass diese meinem Dad gehört und er mir eine Bescheinigung ausstellt, wonach ich dauerhaft mietfrei in einer seiner Wohnungen wohnen kann.
Der Fall liegt nicht so, dass ich nur temporär keine Miete zahle...

Beim Einkommen liegt der Fall so, dass ich Schicht arbeite, so dass das exakte Monatseinkommen nie im voraus bekannt ist, weil es ja auch Nacht- und Feiertagszuschläge gibt und der Schichtplan sich auch ändern kann.
Sagen wir so: Ich liege z.T. haarscharf bei 1200,- € netto (drüber oder drunter kann ich heute aber nicht genau sagen).

Hinzukommt, dass ich meine Geschäftstätigkeit mit meiner Firma inzwischen begonnen habe und nebenher einige aus TH importierte Artikel verkaufe - 300,- € Gewinn sollte das pro Monat sein.
Allerdings mache ich meine Steursachen alle selbst (ELSTER), so dass ich kein Steuerbüro an der Hand habe, welches mir diese 300,- € belegen könnte.

Ich finde es in jedem Falle aber sehr erschreckend, wenn eine Behörde sich anmaßt, über meinen Kopf bestimmen zu wollen, wieviel ich (wir) zum LU brauche(n).

1. mal, das mietfrei bei den Eltern oder deren Haus/Wohnung wohnen ist doch ein Argument.
2. Es geht auch nicht um 20 Euro hin oder her, deshalb werden ja mehrere Abrechnungen herangezogen.
3. Elster ersetzt aber auch eine Einnahme - Überschuss Rechnung. Mach halt eine UG (Mini-GmbH)draus und zahl dir ein Gehalt von 250.-- Euro. Musst nur aufpassen, dass du dann keine Insolvenzverschleppung machst wenn die Kapitaldecke dünn ist. Dürfte langfristig eh sinnvoller sein.
4. Wird bei dir nun auf die LU Sicherung abgestellt oder nicht? Soweit ich es sehe ist dies nach wie vor nur eine Hypothese. Vielleicht hat die ALB ja nur mal so kurz ein Standardschreiben versendet, wo man aus Behördensicht immer auf der sicheren Seite ist.

Gib halt mal deine Daten in einen HarzIV Rechner ein. Stell möglichst schnell den Antrag bzw. reich die fehlenden Daten dazu nach. Mach die Angaben, sollte ein Beleg fehlen dann reiche ihn so bald als möglich nach. Wenn du erkennst, dass es schinkanöse Züge annimmt, dann stell auch noch den Antrag auf sofortige Zustimmung, da die Behörde hier eine Schlechterstellung gegenüber EU Stammberechtigen stattfindet.

Lucky, mach halt einen eigenen Faden auf, denn vieles hat mit A1 und dem Sprachnachweis nicht viel zu tun.
 
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franky_23

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es wird immer verwirrender und das geht leider nicht nur mir so. Auf was, in dem von Dir zitierten Text von lucky beziehst Du Dich denn hiermit?


Thema des Fadens ist A1, Prüfung Schulen. In der Tat sind generelle Aspekte des Familiennachzuges da verwirrdend. Ich wüsste nicht, dass ich lucky zitierte. Im Post 192 wird Ban Bangau zitiert?

wie sage ich es Dir nun so, ohne Dir auf den Schlips zu treten? Nach meinen Informationen aus der Botschaft, läuft das dort schon seit 2007 so. Unterstellungen und Stimmngsmache sind schon immer ein Nachweis für Unwissenheit gewesen.


ohh, woher weisst du das? Im Fall meiner Familie waren mind. 4 Visaentscheider beteiligt. Aus den Akten ist ersichtlich, dass selbst bei der ersten Nachfrage schon ein zweiter Visaentscheider involviert war und sehr frühzeitig der nächste. Auch der Herr mit L in seiner e-Mail Adresse war sehr früh involviert.


dem Teil von lucky kann ich leider nur zustimmen. Leider gehört es zu meinem Wissen, dass es bei der Umsetzung von neuen Regelungen, regelmäßig, zu Verzögerungen kommt. Ich möchte Dich außerdem bitten, dass Du, wenn Du meinst, dass ein Mod sich um einen Beitrag kümmern sollte, den Meldenbutton, unten links, benutzt. Im Thema selbst ist das OT und wird auch so behandelt.

Bleiben wir doch bei der spezifischen Situation. Bei der Umsetzung einer Regelung, meinst du sicherlich die Änderung des AufenthG im Sommer 2007. Die Regelung galt für alle nicht entschiedenen Anträge ab einen Stichtag, denke war im Mai 2007. Damit wurde das Ganze umgesetzt. Wieso sollten hier Verzögerungen bei der Umsetzung auftreten oder aufgetreten sein. Falls es zu Verzögerungen kam, um welche Regelungen handelte es sich und wann wurden diese dann neu umgesetzt? Braucht ein Beamter im Grunde eine "Gebetsbuch" nach dem er entscheidet? Sollte er dies nicht anhand der Gesetzeslage und seiner Qualifikation nicht auch hinbekommen? Die These von den verspäteten Regelungen - welche meinst du? - würde das Vertrauen in die Fähigkeit der Behörde nicht untermauern.

ASOK, eine Behörde, die weiss dass sie gut ist und dies nicht nur vorgibt - kann auch mit Kritik umgehen, sie würde dann sicherlich anhand von Datenmaterial arbeiten, ...
 
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asok

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[/COLOR]Thema des Fadens ist A1, Prüfung Schulen. In der Tat sind generelle Aspekte des Familiennachzuges da verwirrdend. Ich wüsste nicht, dass ich lucky zitierte. Im Post 192 wird Ban Bangau zitiert?
mein Fehler, was aber nichts am Inhalt ändert.


[/COLOR]ohh, woher weisst du das? Im Fall meiner Familie waren mind. 4 Visaentscheider beteiligt. Aus den Akten ist ersichtlich, dass selbst bei der ersten Nachfrage schon ein zweiter Visaentscheider involviert war und sehr frühzeitig der nächste. Auch der Herr mit L in seiner e-Mail Adresse war sehr früh involviert.
zu Einzelfällen weiss ich garnichts, habe das auch nicht behauptet. Nun gibt es aber auch Urlaubs/Krankheitsvertretungen und viele andere Konstellationen, die die Bearbeitung durch einen anderen Sachbearbeiter begründen können.




Bleiben wir doch bei der spezifischen Situation. Bei der Umsetzung einer Regelung, meinst du sicherlich die Änderung des AufenthG im Sommer 2007. Die Regelung galt für alle nicht entschiedenen Anträge ab einen Stichtag, denke war im Mai 2007. Damit wurde das Ganze umgesetzt. Wieso sollten hier Verzögerungen bei der Umsetzung auftreten oder aufgetreten sein. Falls es zu Verzögerungen kam, um welche Regelungen handelte es sich und wann wurden diese dann neu umgesetzt? Braucht ein Beamter im Grunde eine "Gebetsbuch" nach dem er entscheidet? Sollte er dies nicht anhand der Gesetzeslage und seiner Qualifikation nicht auch hinbekommen? Die These von den verspäteten Regelungen - welche meinst du? - würde das Vertrauen in die Fähigkeit der Behörde nicht untermauern.
bei nichts anderem war ich. wenn eine Sache, bis zum Stichtag vonder Politik diskutiert und entschieden wird, dann fehlen, ab dem Stichtag, außer dem Gesetz, die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Erlasse, die der Beamte auch braucht. Wo kämen wir den dahin, wenn jeder Entscheider ein Gesetz selber, nach seinen persönlichen Ansichten, entscheiden würde. Sowas würde ich dann Willkür nennen-

ASOK, eine Behörde, die weiss dass sie gut ist und dies nicht nur vorgibt - kann auch mit Kritik umgehen, sie würde dann sicherlich anhand von Datenmaterial arbeiten, ...
da bin ich vollkommen Deiner Meinung, wobei die Arbeit mit Datenmaterial, auch im Rahmen des Datenschutzes, immer so eine Sache ist. Dazu kommt noch, dass so eine Behörde sich ja sowas nicht antun muss, wenn Besserwisser die Daten schon anzweifeln, bevor sie raus sind. Wozu also der Aufwand, wenn sich eh nichts ändert.
 
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franky_23

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und viele andere Konstellationen, die die Bearbeitung durch einen anderen Sachbearbeiter begründen können.

was sagt und das? In meinen Augen einfach kein Grund solche pauschalen Äusserungen zu machen. Da diskutier ich nicht weiter, denn es ist sekundär.


bei nichts anderem war ich. wenn eine Sache, bis zum Stichtag vonder Politik diskutiert und entschieden wird, dann fehlen, ab dem Stichtag, außer dem Gesetz, die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Erlasse, die der Beamte auch braucht. Wo kämen wir den dahin, wenn jeder Entscheider ein Gesetz selber, nach seinen persönlichen Ansichten, entscheiden würde. Sowas würde ich dann Willkür nennen-
um dies zu händeln dafür werden die Behördenmitarbeiter ausgebildet und bezahlt.

da bin ich vollkommen Deiner Meinung, wobei die Arbeit mit Datenmaterial, auch im Rahmen des Datenschutzes, immer so eine Sache ist. Dazu kommt noch, dass so eine Behörde sich ja sowas nicht antun muss, wenn Besserwisser die Daten schon anzweifeln, bevor sie raus sind. Wozu also der Aufwand, wenn sich eh nichts ändert.
Wenn hinterfragen gleich als anzweifeln ausgelegt wird, so erinnert die an die Unschuldshaltung unseres ehem. Bundespräsidenten. Einfach Majestätsbeleidigung. Transparenz von Entscheidungen? Wäre aus deiner Sicht kein Grund? Dann wären Daten nachvollziehbar. Wenn du aber meinst, dass die Behörde eh an ihrer Vorgehensweise nicht ändern wird, ....

Schönes WE.
 
lucky2103

lucky2103

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Heidelberg, Phayao
Frauchen hat heute per Telefon einen Termin für die Abgabe des Visaantrages gemacht...sie soll um 7.30 h in der Früh in der Botschaft am Schalter sein ???
Das ist doch ausserhalb der Öffnungszeiten, oder ???
 
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Mantoo

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Leipzig / Thapma
Passt schon, für Visabeantragung sind die Öffnungszeiten ab 07:30.
Meine war auch für 07:35 bestellt.
 
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Bajok Tower

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Mit einem Bachelor kriegt man die Minimalanforerungen des A1 in 2 Wochen hin.
Ich dachte, jemand der einen Hochschulabschluss hat, kann auch ohne A1 nach Deutschland kommen. Oder macht man da einen Unterschied zwischen "Bachelor" und "Master"?
 
Thema:

Zusammenfassung: A1-Zertifikat, Prüfung und Schulen

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