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franky_23
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Schwierig. Bei dir ist nicht klar ob der LU gesichert werden muss. Auch gibt es für diesen Fall Rückkehrer und Weigerung ohne gesicherten LU nach meinem Kenntnisstand kein obergerichtliches Urteil Vielleicht läuft die Sache ja wesentlich einfacher, da du ja Deutscher bist. Ist die Ausländerbehörde der Meinung du bist Deutscher und es greift deine Regelausnahme dann ist nur theoretische Diskussion. Die Ausländerbehörden haben einen weiten Ermessensspielraum.Wie ist das, wenn man mietfrei wohnt ? Dann hab ich ja keinen Mietvertrag.
Eine serbische Kollegin bei der Firma sagte, dass ihr Mann 1200 € Einkommen vorweisen musste.
Wuerde in meinem Falle die Summe niedriger liegen, weil ich ja keine Miete zahlen muss ?
Wenn der Lebensunterhalt nach Ansicht der Ausländerbehörde zu sichern ist, dann hilft dir mietfreies Wohnen vermutlich nicht. Da gibt es eine Begründung, denke sogar von einem Obergericht bestätigt, dass man dann eine durchschnittliche Miete ansetzt, da man nicht erwarten kann, dass jemand auf Dauer unentgeltlich wohnt. Die Prognose der LU Sicherung soll eine geraume Zeit in die Zukunft gerichtet sein. Somit wäre bei der rechnerischen Betrachtung folgende Alternative besser. Zimmer zur Untermiete mit Küche, Toilette, Badbenutzung für ca. 170.-- Euro + 30 Euro Nebenkosten wie Stromanteil, ...
Lucky. Überleg dir einfach welche Gründe es gibt, dass du nicht mehr in Thailand leben kannst. Vielleicht bringt das ja auch niemand zur Sprache. In diesem Fall muss ja die Behörde nachweisen ,dass es dir zumutbar ist in Thailand zu leben.
Sicherlich wäre es auch hilfreich wenn du einen Arbeitsvertrag hättest, der z.B. nach Ende der Probezeit eine Lohnerhöhung vorsieht. ...


