birmesin als frau geht auch gar nicht, weil keine behoerde in burma eine ledigkeitsbescheinigung ausstellt.
Herr Ihrig von der deutschen Botschaft akzeptiert wohl auch eine eidesstattliche Versicherung, das die Burmesin in Burma noch nie verheiratet war.
Man kennt das Problem also schon und es geht. Auch ein ehem. Member hier war mit einer Burmesin verheiratet und hat diese dann auch per FZV nach D geholt.
Man benötigt ausserdem in TH keine Ledigkeitsbescheinigung, um hier heiraten zu können. Es reicht irgendeine amtliche Urkunde aus, wo eben der Familienstand "ledig" entnehmbar ist. Für Deutsche wäre sogar eine Lohnsteuerkarte, sofern es die noch gibt. Muss nur der Familienstand angegeben sein.
In Burma geht das folgend:
Die Burmesin geht zu einem burmesischen Gericht, lässt sich eine sog. affidavit of freedom ausstellen, lässt diese ins englische übersetzen und von der burmesischen Botschaft in Bangkok zertifizieren. Dann gehts auch in TH.