H
hell
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................................................moin,
...... so sieht also helle aufregung aus![]()
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Das ist in keinster Weise normal. Das ist alles eine Sache des richtigen Auftretens bei der ALB. Bei uns: Integrationskurs freiwillig und trotzdem Bezuschussung, Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.Das ist normal. War bei meiner Frau auch so.
Theoretisch ist sogar die Verordnung eines Busgeldes möglich falls man sich weigert dorthin zu gehen.
In der Praxis ist es wohl so, dass bei Nichtteilnahme oder nicht Bestehen die Aufenthaltserlaubnis immer nur für ein weiteres Jahr erteilt wird.
Das sind zwei verschiedene Dinge. A1 ist eine Integrationsvorleistung um in D leben zu dürfen. Das ist rechtlich höchst zweifelhaft, höchstwahrscheinlich rechtswidrig.Hallo franky, eine Bekannte von uns ist jetzt trotz A1+Heirat aus BKK in Berlin vom AA zu dem berühmten 600h dauernden Integrationskurs genötigt worden. Ich hoffe meiner Liebsten bleibt das erspart.
Hier ging es um einen Fragesteller und nicht um die Darlegung der eigenen Situation. So wie ich es sehe warst deine Frau auch nie in der Situation, dass sie wegen Integrationskursnichtteilnahme eine Verlängerung beantragt hat.Ist vielleicht auch abhängig vom Bundesland, in unserem Falle Bayern.
Der AT wird ja auch von "unserer" ALB bei Nichtbesuch des Kurses verlängert, aber eben immer nur ein Jahr.
Ist für uns aber letztendlich egal. Meine Frau hat den Integrationskurs und auch B1. Somit erfüllt sie alle Voraussetzungen um nach drei Jahren in Deutschland eingebürgert zu werden.
Nun Franky, eigentlich geht es hier um "Zahlen und Fakten zu A1", oder etwa nicht?
Aber egal, was den Fragesteller betrifft, rumheulen und sich selbst bemitleiden hilft wohl kaum weiter. Die Frau soll A1 machen und fertig, Dann kann sie ohne Probleme nach Deutschland kommen.
Haben schon X-Tausende vor ihr gemacht.
Das dauernde rumlamentieren ob A1 nun in Einklang zu bringen ist mit der "Menschenwürde" und ob es nun rechtswidrig ist oder nicht hilft niemandem kurzfristig weiter. Also muss sie da wohl durch.
Wegen einem Integrationskurs bzw. der Nichtteilnahme beantragt auch niemand eine Verlängerung Franky, sondern weil der "alte" AT abläuft....
Was Wasabi betrifft, wenn sie den Integrationskurs nicht macht, bekommt sie halt den AT im schlimmsten Fall immer "nur" für ein weiteres Jahr verlängert. Schaden tut der Integrationskurs aber sicher nicht.
Falls die Frau von Wasabi gut integriert ist und gut deutsch spricht, ist es ja auch ausreichend wenn sie nur zu der Prüfung hingeht. Das "kostet" einen Tag. Damit ist die Sache auch erledigt.
Was hat das Kommunikationsvermögen mit A1 Nachweis zu tun? Nicht richtig leben ohne Integrationskurs, wie das? Mit dem Arbeiten, was wenn z.B. die Frau ein Unternehmen in D aufmacht und nur international tätig ist?Ist genau richtig .
Wenn B1 innerhalb von 2 Jahren gemacht wird , gibt es 50% der Kursgebühren zurück .
Waren bei uns 322,50 Eur. .
A1 reicht nun einmal nicht um hier richtig zu leben u. evtl zu arbeiten .
Sombath
Was ich auch voll unterstütze.In Deutschland wird nun mal als Integrationsleistung, zumindest theoretisch, vorausgesetzt, dass man deutsch lernt. Nimm es halt einfach hin Franky.
Ich weiss nicht was du hast. Beim Familiennachzug zum Deutschen wird für die Erlangung der NE lediglich ein Nachweis über einfache Kenntnisse der dt. Sprache notwendig. Ich habe auch nichts dagegen wenn jemand verpflichtet wird. Wir hatten doch im Wesentlichen über Folgen diskutiert, wenn man unterschiedliche Levels hat.Vielleicht weil die Amtssprache in Deutschland deutsch ist?
Weil man als "Unternehmer" auch Behördengänge, Finanzamt, etc. hat?
In Deutschland wird nun mal als Integrationsleistung, zumindest theoretisch, vorausgesetzt, dass man deutsch lernt. Nimm es halt einfach hin Franky.
Diese ganze Diskussion ist absolut müßig. Wenn es jemandem nicht passt, was die dementsprechende Behörde veranlasst, kann er ja dagegen Klagen. Bisher habe ich aber noch von keinem Fall gehört, wo die Behörde etwas verlangt hat, was nicht im Rahmen des machbaren und zumutbaren gewesen wäre.Ich weiss nicht was du hast. Beim Familiennachzug zum Deutschen wird für die Erlangung der NE lediglich ein Nachweis über einfache Kenntnisse der dt. Sprache notwendig. Ich habe auch nichts dagegen wenn jemand verpflichtet wird. Wir hatten doch im Wesentlichen über Folgen diskutiert, wenn man unterschiedliche Levels hat.
Lies doch meine Posts durch. Ich habe Integrationsmaßnahmen in D noch nie abgelehnt. Wir diskutieren doch nur, in welcher Form diese nach dem Gesetz zu erbringen sind. Das es aus persönlicher Sicht der Meisten Sinn macht Deutsch zu lernen streitet auch niemand ab. Das nehme ich ja hin. Vor einigen Posts hast erläutert, dass es in Bayern nach deinem Statement abläuft. Das ist sowas von verallgemeinernd, da jede Behörde und das ist in Bayern jeder Landkreis und dort noch jeder Sachbearbeiter für sich entscheidet. In vielen Fällen wird halt das Recht anders ausgelegt.
Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass es bei meiner Frau so war. Ich habe nicht geschrieben, dass es in ganz Bayern so ist. Es ist allerdings bei unserer ALB generell so.
Bei einem Unternehmer macht er kaum selbst die Sache mit dem Finanzamt. Frag halt mal Chak. Ausserdem gibt es eine Arbeitteilung bei dt. Paaren.
Du schickst deine Frau zum Finanzamt?
Meine Frau ist nicht Selbstständig sondern Angestellte. Aber sie könnte da hin gehen und sich verständigen, kein Problem.
Ok. ... Bei Bedarf kannst mit einem Beistand zu jedem Amt. Wenn es dann noch Fachleute sind, evt. sogar sinnvoller als ohne. Da müssen wir nicht weiter diskutieren. Es sind Scheinargumente.
Was hat das Kommunikationsvermögen mit A1 Nachweis zu tun? Nicht richtig leben ohne Integrationskurs, wie das? Mit dem Arbeiten, was wenn z.B. die Frau ein Unternehmen in D aufmacht und nur international tätig ist?
Oder liegt es an eine eingeschränkten Vorstellungsgabe?Tut mir leid , aber du phantasierst .
Wie viele Thaifrauen kennst du hier , die ein internationales Unternehmen aufgemacht haben
und nur englisch u. auf Thai kommunizieren ?
Ist doch Blödsinn !
Sombath
Das habe ich auch so in Erinnerung, kein A1 notwendig.... Eine Japanerin braucht keinen A1 wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist und nach Deutschland zur Familienzusammenführung will.
Sie kann einreisen, ja, doch sie bekommt die AE nur wenn sie A1 nachweist. Hat sie dies nach 6 Monaten nicht, heisst es ab nach Hause. Während dieser Zeit hat sie normalerweise keine Arbeitserlaubnis. Ggf. kann man streiten ob sie einfach mal ins Ausland kann und dann wieder einreist und dann die Frist erneut läuft. Heiratet sie einen Franzosen, Österreicher, Polen... ist kein A1 nötig.@ Franky
Eine Japanerin braucht keinen A1 wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist und nach Deutschland zur Familienzusammenführung will.
Sie kann einreisen, ja, doch sie bekommt die AE nur wenn sie A1 nachweist. Hat sie dies nach 6 Monaten nicht, heisst es ab nach Hause.