
strike
Moderator
Themenstarter
Ich stelle hier mal den
Bericht über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse
beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz – Sprachlern- und
Sprachtestangebote, Visumverfahren
ein, da er meiner Meinung nach eine gute Basis- Informationsquelle rund um die A1-Anforderung darstellt.
Die statistischen Erhebungen - gerade fuer Thailand - sind interessant.
Das der Besucher des GI BKK lediglich eine 9 %tige bessere Bestehensquote - siehe Seite 22 - hat, finde ich bemerkenswert und vermute Optimierungsbedarf.
Selbst wenn - laut Seite 20 - in Bangkok grundsaetzlich bereits generelle Zufriedenheit herrscht.
Aber hier >> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703090.pdf << darf sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Bericht über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse
beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz – Sprachlern- und
Sprachtestangebote, Visumverfahren
ein, da er meiner Meinung nach eine gute Basis- Informationsquelle rund um die A1-Anforderung darstellt.
Die statistischen Erhebungen - gerade fuer Thailand - sind interessant.
Das der Besucher des GI BKK lediglich eine 9 %tige bessere Bestehensquote - siehe Seite 22 - hat, finde ich bemerkenswert und vermute Optimierungsbedarf.
Selbst wenn - laut Seite 20 - in Bangkok grundsaetzlich bereits generelle Zufriedenheit herrscht.
Aber hier >> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703090.pdf << darf sich jeder seine eigene Meinung bilden.