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Wohnsitzmeldung TM 30

Diskutiere Wohnsitzmeldung TM 30 im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; Habe schon gesucht, es gibt hier 100te "aeltere" Beitraege..... also Frage: Ich habe das in den letzten 30 Jahren nie gemacht, hoere aber, dass...
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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Habe schon gesucht, es gibt hier 100te "aeltere" Beitraege..... also Frage:

Ich habe das in den letzten 30 Jahren nie gemacht, hoere aber, dass die Immigration wohl etwas "streneger" geworden ist, deshalb schaue ich eben tatsaechlich das erste mal nach dieser TM 30 Meldung.
Ich habe das hier gefunden TM 30 sind die Angaben dort ( Stand 05.05.2022 ) so noch gueltig und ist der Link mit dem PDF - also das da ausdruckbare TM30 Formular - noch aktuell ?

Ausserdem finde ich im www noch "Aussagen", dass der Hauseigentuemer noch eine Kopie des Tabian Ban - Hausbuches - und seiner ID Card , mit einreichen muss ???
dazu finde ich hier Pragraph 38 zu TM 30 unter มาตรา 38 allerdings nichts ?

Also Frage:
1. Ist das Formluar hinter dem Link noch gueltig ?
2. Muessen, ausser dem Formular, vom Hauseigentuemer noch andere Unterlagen beigelegt werden ?

Danke
Frank
 
Dieter1

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Dazu kann ich nur sagen, dass ich hier in 20 Jahren nie danach gefragt wurde.
 
waltee

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Seit ein paar Jahren mache ich jeweils das TM30 nebenbei beim Einkaufen weil die Immi in Hua Hin ein Office im Bluport Hua Hin hat. Dazu benutze ich immer denselben Ausdruck eines kurzen Textes von meiner Frau dass ich dort wohne samt Unterschrift und Kopie Tabien Ban und ihrer ID auf einer Seite.
Nur Ort und Datum setze ich jeweils neu ein.

Bisher wurde ich ein Mal auf die 24h-Meldung angesprochen als es bei der 90-Tage Meldung fehlte. Gab aber kein Problem deswegen.
 
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Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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Ich habe das Grundsueck vor 26 Jahren gekauft und ne Huette fuer die Schwiegerelten drauf gebaut. Nun habe ich bei uns im Dorf ( Changwat Pichit ) in den letzten 26 Jahren immerwieder zwischen 2 - 12 Monate dort auch gewohnt. Ueber die TM 30 Geschichte bin ich schon 1998 "gestolpert" habe es also mitbekommen, dass es diese 1979er Regelung gibt. Es hat in den ganzen Jahren nieeee jemanden Interessiert ! 2000 wegen Jahresvisa viel mit Immi und Polizei zu tun gehabt , es ging aber nie um TM 30 . Nun haben wir das Grundstueck von den Schwiegereltern auf den Neffen uebertragen und in dem Zuge ( mit den ganzem Behoerdenkram ) bin ich wieder auf den TM 30 gestossen. Also wenn wir jetzt im Juli zu den Schwiegereltern fahren, den Antrag und eine Kopie der ID Card und Hausbuch vom Neffen bei der Polizeistation abgeben. Neffe wohnt und arbeitet in BKK, dann muss ich das mit ihm bei der Ankunft ( die ersten 3 Tage bleiben wir so oder so in BKK ) erledigen. Die Kopie des Hausbuches muss ja wohl nicht unterschrieben werden, das liegt naemlich im Dorf. Was ist den mit dieser ONLINE Regestrierung hier Immi Online Formular
wenn sich der Neffe jetzt Online regestriert.....https://extranet.immigration.go.th/.../FilterNoLogonServl... kann da dann das Hausbuch und einen Kopie des Tabian Ban hochladen ??? Und nach der regestrierung, hat er jederzeit die moeglichkeit sich einzuloggen und die TM30 Meldung dort online zu erledigen ??? Also wir muessen dann nicht mit unterschriebenen TM 30 Antrag und Kopien ( ID Card und Tabian Ban ) zu der Polizeistation ??? Richtig so (??)...alles von Anfang an online ueber diese Anmeldung moeglich ??
 
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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Du meinst bezahlt, kaufen ist etwas schwierig in Thailand.
Aber nur "etwas" :wink: Wenn man sich mit TH Gesetzen auskennt und weiss wie man 30 Jahrespachtvertraege (legal!) gestaltet, bist du praktisch Eigentuemer.
 
C

Chak

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Aber nur "etwas" :wink: Wenn man sich mit TH Gesetzen auskennt und weiss wie man 30 Jahrespachtvertraege (legal!) gestaltet, bist du praktisch Eigentuemer.
Nein, dann bist du immer noch nicht Eigentümer, nur für 30 Jahre Besitzer.
 
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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Nein, dann bist du immer noch nicht Eigentümer, nur für 30 Jahre Besitzer.
Ja mein Bester :wink: und aus meinem damaligen Pachtvertrag woertlich uebersetzt " Wie ein Eigentuemer , ohne Eigentuemer zu sein" Ich habe aber auch keine Lust mehr , dass alles zu erklaeren, das haben wir hier vor 23 Jahren schon alles durch. Wo sind eigentlich die ganzen alten Beitraege - mein Member Datum im Profil "Dabei Seit 26.05.2004" stimmt auch nicht. Nach Ende des "Rami Forum" und Eroeffnung des Nittaya, war ich beim Start hier, Memebr Nr.8 im Jahr 2000. Die ganzen alten Beitrage findet man aber nicht mehr :think:
 
LedZeppelin

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Wenn man sich mit TH Gesetzen auskennt und weiss wie man 30 Jahrespachtvertraege (legal!) gestaltet, bist du praktisch Eigentuemer.
Freut mich für Dich.
Du hast doch gesagt Du hättest das Grundstück gekauft.
Wenn ich was kaufe muß es aber danach nicht pachten.
 
Socrates010160

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Habe schon gesucht, es gibt hier 100te "aeltere" Beitraege..... also Frage:

Ich habe das in den letzten 30 Jahren nie gemacht, hoere aber, dass die Immigration wohl etwas "streneger" geworden ist, deshalb schaue ich eben tatsaechlich das erste mal nach dieser TM 30 Meldung.
Ich habe das hier gefunden TM 30 sind die Angaben dort ( Stand 05.05.2022 ) so noch gueltig und ist der Link mit dem PDF - also das da ausdruckbare TM30 Formular - noch aktuell ?

Ausserdem finde ich im www noch "Aussagen", dass der Hauseigentuemer noch eine Kopie des Tabian Ban - Hausbuches - und seiner ID Card , mit einreichen muss ???
dazu finde ich hier Pragraph 38 zu TM 30 unter มาตรา 38 allerdings nichts ?

Also Frage:
1. Ist das Formluar hinter dem Link noch gueltig ?
2. Muessen, ausser dem Formular, vom Hauseigentuemer noch andere Unterlagen beigelegt werden ?

Danke
Frank
warum machst Du das nicht mit der App ?

Damit melde ich mich und meine Gäste an.

Einfacher gehts nicht. Musst Dich mit der App nur vorher als Hausbesitzer registrieren:
 

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Volker M. aus HH.

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Chak hat natuerlich recht. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz tut sich auf, wenn man Eintragungen im Landtitel machen moechte. Zum Thema:
Lt. Gesetz muss jeder Unterkunftgeber Auslaender binnen 24 Stunden in die Datenbank der Immi eintragen. Dafuer braucht man einen account. Wer den nicht hat macht das TM30.
Ich habe noch nie davon gehoert, dass es deswegen Aerger gab.
Da der Aufwand gering ist wuerde ich das machen. Wir hatten, aus welchen Gruenden auch immer, schon mehrfach Besuch von der Immi. Offensichtlich bin ich Referenzkunde.
 
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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warum machst Du das nicht mit der App ?

Damit melde ich mich und meine Gäste an.

Einfacher gehts nicht. Musst Dich mit der App nur vorher als Hausbesitzer registrieren:
Welche App, gibt es einen Link auf der Immiseite ? Lies mal bitte was ich weiter oben schon geschrieben habe:

"......Was ist den mit dieser ONLINE Regestrierung hier Immi Online Formular
wenn sich der Neffe jetzt Online regestriert.....https://extranet.immigration.go.th/.../FilterNoLogonServl... kann da dann das Hausbuch und einen Kopie des Tabian Ban hochladen ??? Und nach der regestrierung, hat er jederzeit die moeglichkeit sich einzuloggen und die TM30 Meldung dort online zu erledigen ?....."

Also erst regestrierung ueber die Webseite (?) , die Unterlagen muessen ja hochgeladen werden ID Card - Hausbuch....mein Neffe hat nur Smartphone und kann damit schlecht Unterlagen als PDF einscannen oder akzeptieren die Fotos (jpg.) Dateien ??

Und dann kann man ( nach der Freischaltung / Regestrierung ) das ueber die Webseite oder auch ueber die APP melden !?
 
Socrates010160

Socrates010160

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Welche App, gibt es einen Link auf der Immiseite ? Lies mal bitte was ich weiter oben schon geschrieben habe:

"......Was ist den mit dieser ONLINE Regestrierung hier Immi Online Formular
wenn sich der Neffe jetzt Online regestriert.....https://extranet.immigration.go.th/.../FilterNoLogonServl... kann da dann das Hausbuch und einen Kopie des Tabian Ban hochladen ??? Und nach der regestrierung, hat er jederzeit die moeglichkeit sich einzuloggen und die TM30 Meldung dort online zu erledigen ?....."

Also erst regestrierung ueber die Webseite (?) , die Unterlagen muessen ja hochgeladen werden ID Card - Hausbuch....mein Neffe hat nur Smartphone und kann damit schlecht Unterlagen als PDF einscannen oder akzeptieren die Fotos (jpg.) Dateien ??

Und dann kann man ( nach der Freischaltung / Regestrierung ) das ueber die Webseite oder auch ueber die APP melden !?
ich hab mich mit der App auf dem Iphone registriert. Weiss jetzt nicht mehr welche Unterlagen notwendig waren, hatte sie aber alle auf dem Handy.
 
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Volker M. aus HH.

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Wer die App nutzt koennte als gewerbetreibend gelten.
 
Helli

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Ich gehöre auch zu den Bösen und melde mich nie offiziell im Heimatort meiner Gattin an :angel:
Ich mache das aber mit dem nötigen Vergnügen, wenn ich bei dem zu beantragenden E-Visa die Einladung und Erlaubnis meiner Gattin, bei ihr in meinem Haus meinen Urlaub zu verbringen, hochlade!
 
Helli

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RLP/Isaan
Ich mache das aber mit dem nötigen Vergnügen, wenn ich bei dem zu beantragenden E-Visa die Einladung und Erlaubnis meiner Gattin, bei ihr in meinem Haus (ihr gehört "nur" das Grundstück) meinen Urlaub zu verbringen, wie gefordert hochlade! :giggle:
 
Thema:

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