wasa
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Themenstarter
Da ich steuerlich den Unterhalt meiner in Thailand lebenden Ehefrau im Rahmen des moeglichen Freibetrages bei meiner Einkommen-Steuererklaerung angebe,benoetige ich jedes Jahr eine Wohnortsbescheinigung der zustaendigen Amphur.
Bisher stempelte diese anstandslos die "bekannte,hier oft diskutierte zweisprachige (english/deutsch)ab.
Jetzt weigert sich die Amphur,sagt es gibt einen neuen Vordruck,kann dazu aber keine naeheren Angaben machen,da keine Ahnung.Will nur noch eine Bescheinigung in THAI ausstellen.
Habe schon mein Fi-Amt angemailt und warte auf Antwort.
Wisst Ihr mehr,wie laeuft's in anderen Amphurs?
mfg
Bisher stempelte diese anstandslos die "bekannte,hier oft diskutierte zweisprachige (english/deutsch)ab.
Jetzt weigert sich die Amphur,sagt es gibt einen neuen Vordruck,kann dazu aber keine naeheren Angaben machen,da keine Ahnung.Will nur noch eine Bescheinigung in THAI ausstellen.
Habe schon mein Fi-Amt angemailt und warte auf Antwort.
Wisst Ihr mehr,wie laeuft's in anderen Amphurs?
mfg