A
AndyL
Gast
Nun jetzt ist es auch bir mir bald so weit. Meine Freundin und ich wollen heiraten. Zuerst traditionell in Chiang Mai am 12. März und etwas später dann hier in München auf dem Standesamt.
Ich habe allerdings noch Fragen.
Bitte versucht nicht gleich mir den Kopf abzureissen, aber seitdem ich das Internet nach Informationen durchsuche und mich beim Standesamt erkundigt habe, werde ich von Tag zu Tag verwirrter. Ich bin mir sicher, dass diese Infos schon tausendmal hier irgendwo stehen, aber ich bin momentan zu verwirrt das alles richtig zu verstehen.
Nun kommen erstmal meine Fragen:
1. Das Standesamt München sagt, ich kann die Eheschliessung nur zusammen mit meiner Freundin anmelden. Es ist nicht möglich mit einem Dokument (Beitrittserklärung?). Hier im Internet konnte ich aber bisher oft lesen, dass das möglich ist.
2. Benötigt das Standesamt München von meiner Freundin alle Papier inkl. Übersetzung und legalisierung. Die Übersetzung soll von einem im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer gemacht, bzw. beglaubigt sein. => Ist das wirklich so, oder kann es auch ein Übersetzer in Thailand machen, zb. die die auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok stehen?
3. Das Ausländeramt München hat gesagt, dass nachdem meine Freundin das Visum für die Hochzeit beantragt hat, sich die Botschaft mit München in Verbindung setzt und das Ausländeramt dann mit mir. Woher weiss die Botschaft aber, wer der zukünftige Ehemann ist? Sie soll lt. Standesamt nur Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung von der örtlichen Behörde und vom Zentralregisteramt und ihren gültigen Reisepass mitbringen. Das Standesamt will anscheinend kein Ehefähigkeitszeugnis meiner Freundin. Kann das sein?
4. Allerdings will das Standesamt eine Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der Auslandsvertretung Thailands in Deutschland haben. Wann und wie kann das beantragt werden? Muss ich oder meine Freundin dafür nach Berlin? Welche Dokumente werden dafür benötigt?
5. Ausserdem sagte die Dame des Standesamtes, dass alle Dokumente, die sie nicht lesen kann, übersetzt und legalisiert werden müssen. Da sie leider nur Deutsch spricht, ist jetzt meine Frage, ob auch der Reisepass übersetzt und legalisiert werden muss? Aber kann das Standesamt hier so d..f sein?
Warum ich diese Fragen nicht gleich beim Standesamt gestellt habe? Teilweise habe ich nicht dran gedacht und außerdem war die Dame sowas von kalt und abweisend, dass ich nur beim reinen Anblick schon kalte Rückenschauer bekommen habe...
Ich habe allerdings noch Fragen.
Bitte versucht nicht gleich mir den Kopf abzureissen, aber seitdem ich das Internet nach Informationen durchsuche und mich beim Standesamt erkundigt habe, werde ich von Tag zu Tag verwirrter. Ich bin mir sicher, dass diese Infos schon tausendmal hier irgendwo stehen, aber ich bin momentan zu verwirrt das alles richtig zu verstehen.
Nun kommen erstmal meine Fragen:
1. Das Standesamt München sagt, ich kann die Eheschliessung nur zusammen mit meiner Freundin anmelden. Es ist nicht möglich mit einem Dokument (Beitrittserklärung?). Hier im Internet konnte ich aber bisher oft lesen, dass das möglich ist.
2. Benötigt das Standesamt München von meiner Freundin alle Papier inkl. Übersetzung und legalisierung. Die Übersetzung soll von einem im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer gemacht, bzw. beglaubigt sein. => Ist das wirklich so, oder kann es auch ein Übersetzer in Thailand machen, zb. die die auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok stehen?
3. Das Ausländeramt München hat gesagt, dass nachdem meine Freundin das Visum für die Hochzeit beantragt hat, sich die Botschaft mit München in Verbindung setzt und das Ausländeramt dann mit mir. Woher weiss die Botschaft aber, wer der zukünftige Ehemann ist? Sie soll lt. Standesamt nur Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung von der örtlichen Behörde und vom Zentralregisteramt und ihren gültigen Reisepass mitbringen. Das Standesamt will anscheinend kein Ehefähigkeitszeugnis meiner Freundin. Kann das sein?
4. Allerdings will das Standesamt eine Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der Auslandsvertretung Thailands in Deutschland haben. Wann und wie kann das beantragt werden? Muss ich oder meine Freundin dafür nach Berlin? Welche Dokumente werden dafür benötigt?
5. Ausserdem sagte die Dame des Standesamtes, dass alle Dokumente, die sie nicht lesen kann, übersetzt und legalisiert werden müssen. Da sie leider nur Deutsch spricht, ist jetzt meine Frage, ob auch der Reisepass übersetzt und legalisiert werden muss? Aber kann das Standesamt hier so d..f sein?
Warum ich diese Fragen nicht gleich beim Standesamt gestellt habe? Teilweise habe ich nicht dran gedacht und außerdem war die Dame sowas von kalt und abweisend, dass ich nur beim reinen Anblick schon kalte Rückenschauer bekommen habe...
