U
Uwe
Gast
@weedy
Klar kann eine Thai einen Deutschen in Deutschland verklagen. Ueberhaupt kein Problem, wenn sie einen Prozessbevollmaechtigten kennt/hat und sich mit dem verstaendigen kann.
Dann verfasst der einen "Klageentwurf", stellt einen Antrag auf Gewaehrung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) und schon laeuft die Kiste. Ueberhaupt kein Problem. Das ist nicht unerheblicher Teil meiner hiesigen Arbeit. Wir lassen wegen der raeumlichen Entfernung dann in Deutschland einen Anwalt beiordnen (§ 121 ZPO), der auch in Sitzungen auftritt.
Nur zur Hoehe der Unterhaltszahlungen sage ich nischt. ;-D
Gruss aus dem Isaan
Klar kann eine Thai einen Deutschen in Deutschland verklagen. Ueberhaupt kein Problem, wenn sie einen Prozessbevollmaechtigten kennt/hat und sich mit dem verstaendigen kann.
Dann verfasst der einen "Klageentwurf", stellt einen Antrag auf Gewaehrung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) und schon laeuft die Kiste. Ueberhaupt kein Problem. Das ist nicht unerheblicher Teil meiner hiesigen Arbeit. Wir lassen wegen der raeumlichen Entfernung dann in Deutschland einen Anwalt beiordnen (§ 121 ZPO), der auch in Sitzungen auftritt.
Nur zur Hoehe der Unterhaltszahlungen sage ich nischt. ;-D
Gruss aus dem Isaan

Begruendung: " ... wenn einer von euch mehr weiß und mir kostenlose tipps geben kann wäre ich dafür sehr dankbar." Und dann kann nichts gescheites rueberkommen.
- oder ist sie, die er schon in D. gehabt haben muss, gar keine Bartante, alles nur Stimmungsmache fuer "nixmehrthai"?).