Hallo
Habe Trotz Suchfunktion keine richtige Antwort gefunden auf folgende Frage:
Wenn man auswandert und das Monatseinkommen bzw. die Rente keine 1200,- Euro betrifft, muß man doch einen bestimmten Betrag auf einem Konto bzw. Sparbuch festlegen.
Dann mal mit System:
Fuer Dauergaeste in Thailand die hier nicht arbeiten wollen muss man unterscheiden zwischen einem Visum "non immigrant o" und einer einjaehrigen Aufenthaltsgenehmigung genannt "on year extension".
Non immigrant o:
Dieses Visum wird nur ausserhalb Thailands erstellt. Man unterscheidet die Aufenthaltsgruende verheiratet mit einem Thailaendischen Staatsbuerger (Thai wife) oder Rentner (retired). Der Nachweis der Liquiditaet variiert von Konsulat zu Konsulat. Grundsaetzlich gilt fuer retired ein Monatseinkommen von 65.000 Baht fuer retired und 40.000 Baht fuer married. Einfach mal bei zustaendigen Konsulat fragen, was die sehen wollen.
Dieses Visum ist die Grundvorraussetzung fuer ein one year extension.
Es gibt diesen Visatyp als single oder multiple entry. Das bedeutet:
Dieses Visum ist grundsaetzlich ein Jahr gueltig, d. h. man kann innerhalb eines Jahres nach Thailand einreisen und darf sich dann durchgaengig 90 Tage im Koenigreich aufhalten. Beim single entry ist das Visum nach 90 Tagen Aufenthalt verbraucht, beim multiple entry kann man bis zu 4 mal durch Aus- Einreise weitere 90 Tage Aufenthaltserlaubnis bekommen (border run).
Rein rechnerisch ergeben sich also bei einem Jahr Gueltigkeit (365 Tage) 5 x 90 Tage Aufenthalt. Der letzte 90 Tage Aufenthalt geht zwar ueber die Gueltigkeit hinnaus, geht aber weil zum Zeitpunkt des border runs das Visum noch gueltig ist.
Es gibt, so munkelt man das non immigrant o A. Diese Sonderform beinhaltet eine einjaehrige Aufenthaltserlaubnis ohne border runs. Dafuer unterliegt man der Meldepflicht und muss alle 90 Tage mit dem Formular TM47 seinen Wohnort bei der Immi bestaetigen.
One year extension:
Das one year extension ist eine einjaehrige Aufenthaltserlaubnis. Basis hierfuer ist die Einreise mit einem Visum non immigrant o. Fuer Folgeantraege braucht man zukuenftig kein neues non immigrant o. Es kann also beliebig verkettet werden.
Auch hier unterscheidet man den Aufenthaltsgrund.
Aufenthaltsgrund Thai wife:
Man muss mit einem Thailaendischen Staatsbuerger verheiratet sein. Es werden Nachweise gefordert, dass die Ehe tatsaechlich gelebt wird. (Heiratsurkunde, Familienfotos etc)
Man muss entweder ein monatliches Einkommen von 40.000 Baht nachweisen oder 400.000 Baht auf einem taeglich verfuegbaren Konto deponieren, das auschliesslich auf den Namen des Antragstellers lautet. Das Deposit muss bei Erstantrag 2 Monate, bei Folgeantrag 3 Monate auf dem Konto sein. Ein Mix aus Einkommen und Deposit ist NICHT zulaessig.
Alle 90 Tage muss man bei der Immi seinen Wohnsitz bestaetigen.
Aufenthaltsgrund retired:
Man muss mindestens 50 Jahre alt sein und mit einem non immigrant o eingereist sein.
Man benoetigt ein monatliches Einkommen von 65.000 Baht oder ein Deposit auf einem taeglich verfuegbaren Konto von 800.000 Baht, dass ausschlieslich auf den Namen des Antragstellers lautet. Das Deposit muss 2 Monate bei Erstantrag oder 3 Monate bei Folgeantrag vor Antragstellung auf dem Konto sein. Ein Mix aus Einkommen und Deposit ist zulaessig sofern die Betraege in Summe erfuellt werden.
Nachrag:
Als Einkommen werden neben der Rente auch Mieteinnahmen oder jaehrliche Ertraege akzeptiert. Man benoetigt eine Einkommensbescheinigung von seiner Botschaft. Diese wiederum akzeptieren z.B. auch Kontoauszuege aus denen das Einkommen hervorgeht. Man sendet die entsprechenden Unterlagen mit einem franktierten Rueckumschlag und aktuell 2.000 Baht zur deutschen Botschaft und erhaelt die Einkommensbescheinigung.
Wer waehrend der Laufzeit des one year extension Thailand verlassen moechte benoetigt von der Immi ein reentry permit, sonst verfaellt das one year extension. (single entry 1.900 Baht, multiple entry 3.800 Baht)
Das one year extension ist die Vorraussetzung um seinen Hausstand zollfrei nach Thailand zu bringen. Dies kann 6 Wochen vor bis 6 Monate nach Umsiedelung geschehen.
Beim Bankdeposit darf kein weiterer Verfuegungsberechtigter eingetragen sein.
Hab ich was vergessen? Einfach fragen.