naja,
zunächst ist es richtig,
wenns ums Überleben geht,
dann kann die vertrauenswürdige lebenspartnerin, wenn man die hat, oder eine Vertrauensperson, Kontovollmacht haben, und benötigtes Geld vom Konto nehmen.
Werden die 400.000 bt angebrochen, wird sich zwar die bank anstellen, die bescheinigung für die nächste Aufenthaltsgenehmigung auszustellen, aber das ist dann auch egal, wenn es so knapp ist, wäre die weitere versorgung als Kassenpatient in D einfacher,
als im angeschlagenden Zustand den Kampf mit einer privaten Versicherung wegen bewilligungen und Kostenübernahmen durchzustehen, und anschliessend Kündigungen zu bekommen,
denn das sollte bei diesen kasper-Krankenversicherungen klar sein,
wenn die das erstemal 20.000 Euro für eine Herz-OP gezahlt haben, ist die Kündigung bereits gedruckt,
Zahlungen werden zurückgehalten, um Notsituationen entstehen zu lassen,
um anschliessend eine sogenannte grosszügige Abfindung für die sofortige vertragsaufhebung zu akzeptieren,
anschliessend muss sich dann der betreffende sowieso nach D begeben, denn ohne KV in Thailand wird er nicht leben wollen.