Ist denn nun eigentlich noch was zu klären??
Ralf wollte, dass ich mich auch noch mal äußere. Evtl. wiederholt sich da einiges des bereits geschriebenen. Solange es richtig ist, dürfte das keinen stören.
Ausgangssituation:
Thailändische Staatsbürgerin war (mindestens) einmal verheiratet, hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland, möchte nun wieder heiraten.
Egal ob die Vorehe in Thailand registriert wurde oder nicht, muss die Frau vor erneuter Eheschließung wieder ihren Mädchennamen annehmen.
In den Ausweispapieren muss also stehen (und so kontrolliert man am besten was bereits offiziell registriert wurde und was nicht):
„Frau + Mädchenname“(auf thai „Nang + Mädchenname“ = „นาง …“),
es darf
nicht dort stehen „Fräulein + Mädchenname“ (auf thai „Nangsao + Mädchenname“ = “นางสาว …“) oder „Frau + Familienname“ (auf thai „Nang + Familienname“ = „นาง …“).
Folglich sollte auch kein Doppelname dort bestehen…
Sollte die Frau noch als „Fräulein“ geführt sein, muss zunächst die Vorehe und danach die Scheidung derselben dokumentiert werden.
Dies geschieht im Idealfall in allen Ausweispapieren, die da sind: thailändischer Hausregisterauszug (Tabien Baan), ID Card und Reisepass.
Auf Grund der Umstellungen auf den E-Pass seit 1.August 2005 (siehe andere Threads) empfiehlt es sich, die nachzuholenden Änderungen zunächst nur im TabienBaan und der ID-Card durchführen zu lassen. Falls die Änderungen von Deutschland aus durch bevollmächtigte Personen in Thailand durchgeführt werden sollen, wird sogar nur der Hausregisterauszug geändert (ID Cards können ausschließlich persönlich in Thailand beantragt werden).
Ist der Reisepass noch länger gültig (ich sag mal bis mindestens 12/2006), sollten die Namensänderungen allerdings auch im Reisepass eingetragen werden. Ansonsten besser warten bis die Wiederheirat vorbei und überall registriert ist und DANN einen neuen E-Pass ausstellen lassen.
Falls es Fragen zum Vorgehen bei der Namensänderung gibt, bitte melden bzw. neuen Thread aufmachen.
So, und mit Dänemark…
Tramaico hat Recht, wenn er bemerkt, dass die Komplikationen dann eben hinterher auftreten.
Um die dänische Heiratsurkunde in Thailand verwenden zu können (z.B. um die Ehe registrieren zu lassen), muss diese vom Standesbeamten, dem dänischen Innen- und dem Außenministerium sowie der thailändischen Botschaft in Kopenhagen beglaubigt werden. Da führt kein Weg dran vorbei!!! Erst dann kann die Urkunde übersetzt werden. Diese Übersetzung muss dann allerdings von der Thailändischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in FFM beglaubigt werden.
Also wer gerne Stempel sammeln geht, sollte in Dänemark heiraten.
Beim Geburtsdatum war eine Verwechslung drin. Weiter oben im Dokument war das Geburtsdatum richtig, weiter unten auf der gleichen Seite hat die Übersetzerin in das Geburtsdatum aus Versehen Elemente der thailändischen Zeitrechnung mit rein gebracht. Schon war alles hinfällig ... .
Ein wichtiger Punkt. Am Besten alles sofort kontrollieren, soweit es geht. Wenn die Dokumente noch im 6-Monatszeitraum waren, hätte in dem Fall allerdings die vereidigte Übersetzerin unentgeltlich eine Korrektur ihrer falschen Übersetzung vornehmen sollen. Ärgerlich in jedem Fall, aber kann eben mal passieren.
Ralf said:
Dies ist genau der Grund für uns zuerst die Hochzeitsreise und anschließend die Hochzeit zu machen ...
Das nenne ich kreative Problemlösung.
Ralf said:
…sondern tatsächlich einen quälenden BKK Aufendhalt einplanen müssen, laut Schatz ist das ganze Prozedere nur in BKK möglich.
Diese Information "geht nur in BKK - müssen nach BKK - Mist" kommt mir zwar etwas komisch vor, ich gehe aber hier von der Richtigkeit aus
In Frankreich kommste an Paris auch nicht vorbei. Das ist schon richtig so.
Zu deiner speziellen Frage:
„Meine Freundin ist der Meinung, sie müsse vor der Heirat in D ihren thailändischen Pass mit dem deutschen Scheidungsurteil auf ihren Mädchennamen zurückändern lassen“
Wie oben bereits beschrieben: korrekt.
„da wir für den Fall, daß dort der Name ihres Exmannes stände, wir nicht heiraten können. In dem neuen Pass (dem mit dem Mädchennamen) müsse sie anschließend bei der Botschaft sich dann auch die unbefristete Aufenthaltsgenemigung eintragen lassen.“
Mööööööp. Leider falsch.

Mit der Aufenthaltsgenehmigung für Thailänder in Deutschland hat die thailändische Botschaft nichts zu tun.
Die Übertragung der Aufenthaltsgenehmigung in neue Reisepässe muss unter Vorlage des alten Reisepasses von der Ausländerbehörde bei euch in Dortmund vorgenommen werden. In manchen Städten machen das wohl auch die Ordnungsämter und in Berlin konnte man angeblich früher auch mal zur Polizei damit. Ausländerbehörde ist aber auf jeden Fall die richtige Anlaufstelle für Aufenthaltsgenehmigungen.
„Läßt sich das Ändern auf den Mädchennamen wirklich nicht an der Botschaft erledigen?“
Das hängt eben von der Gültigkeit des Reisepasses deiner Freundin ab. Habe das ja oben schon beschrieben.
Wenn du mir konkret sagst, wie lange der Pass noch gültig ist und wann ihr vorhabt nach Thailand zu fliegen und wann zu heiraten, kann ich dir sagen wo sie am besten die Änderungen eintragen lässt bzw. ob sie einen neuen Reisepass braucht.
Hehe, ich berechne euch dann nebenbei auch die ideale Sternenkonstellation.
Zu Renés Frage:
„Eine sehr gute Freundin (TH in D) steht kurz vor der
Ehescheidung. Da hat sie (wenn ich richtig verstehe)
jetzt die Wahl der Deutsche Familienname ihres Mannes
beizubehalten, oder ihr Mädchenname wieder anzunehmen.
Ich habe alles oben jetzt eifrig durchgelesen, aber bin
mir nicht ganz sicher ob diese Wahl noch Folgen für
eine eventuelle spätere Neuheirat hätte.
Es ist mir klar dass alle Dokumente in D und in TH den
gleichen Ablauf dokumentieren müssen, nur, wäre für
die TH Behörden ein Rückkehr zur Mädchenname erforderlich?“
Alles richtig verstanden. Jawohl.
Besteht die Aussicht, dass die Frau irgendwann mal wieder heiratet, kann sie auch jetzt schon ihren Mädchennamen wieder annehmen. An sich ist es egal, wann sie die Änderung vornimmt – wenn sie noch mal heiratet muss sie jedoch ihren Mädchennamen haben.
Ralf said:
Andernfalls wäre ja jede im Ausland lebende Thailänderin dazu verpflichtet im Scheidungsfall innerhalb der 3 Monate nach der Scheidung eine Thailand Behördentour zu machen.
Welche Restriktionen drohen?
Naja…
Tramaico hat es schon gut beschrieben.
So wie ich es aus der Praxis kenne, werden die drei Monate zwar gefordert aber sehr selten eingehalten. Ist genau so wie mit der Registrierung der Ehe. Sonst würden sich die jahrzehntelang verheirateten Leute ja jetzt nicht so aufregen, dass sie durch den E-Pass gezwungen werden, die Änderung wirklich vorzunehmen. Verkehrte Welt... Als wäre es die Schuld der Beamten, dass die Änderung nicht vorgenommen wurde („hat uns ja nie jemand gesagt… aber bisher gings ja auch ohne… blabla“).
„gibts eigentlich eine Frist zwischen Scheidung und erneuter Heirat?“
ja, moment,
„Als ich meine Frau in TH heiratete (Amphoe Phom Prab Satruu Phai) war sie 3 Jahre geschieden (in TH), und ich einen Monat (in D). Offensichtlich war das unbedenklich...“
Das ist allein dem Umstand zu verdanken, dass Männer bisher nicht schwanger werden können.
Und zwar ist es tatsächlich wie bereits hier nachzulesen:
„sofern eine Vorehe bestand und diese nicht mehr als 310 Tage zurueckliegt, ist durch ärztliches Attest zu belegen, dass keine Schwangerschaft vorliegt„
Ganz allgemein noch wichtig:
Auf der Scheidungsurkunde muss ein Rechtskraftvermerk zu finden sein. Also so was wie „Urteil rechtskräftig seit xx“. Sonst kannste mit dem Wisch nichts anfangen.
Noch Fragen??
