Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean
raithai" said:
@schulkind
Länger als 15 Jahre und Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen...
Fakt ist: Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des Aufenthaltsrechtes!!! hatte,
Hatte man aber vorher nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung kommen nach
Natürlich gibt es, wie eigentlich immer
Hört sich ganz gut an, ist aber oftmals realitätsfremd!
Denn selten weiß man, wie lange man bleiben will, geht es schon über 6 Monate hinaus!
Generell ist es für all diejenigen, die eine Daueraufenthaltsberechtigung beantragen zwingend notwendig, gleich auf ein Daueraufenthaltsrecht zu gehen, erspart viel Ärger irgendwann einmal.
Selten oder fast nie klären einem da Beamte in den Behörden auf, die meisten Thais und auch Deutsche wissen das gar nicht, bzw. die Unterschiede und spätere Rechtsfolgen im Fall der Fälle.
Hallo,
das was ich geschrieben sind die Gesetzesausführungen und kein Eigenbau, da kann auch die AB nicht darüber hin weg.
Keine AB wird sich bei plausibler Erklärung verschliessen den Zeitraum nach Wünschen des Antragstellers zu gestalten.
Ich denke, einmal einen Besuch dort, reisst keinen Stein aus der Krone. Zumal es immer wieder Neuerungen gibt die man erfragen kann. Und in kleineren AB ist es ein probartes Mittel, sich in Erinnerung zu rufen.
Das ganze Gesetz ist für alle Ausländer bindend und für Thai´s gibt es halt keine Sonderkonditioen.
Ansonsten ist dann der Punkt :
Zitat Anfang : Gesetz ---
* Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen ------ >
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.
Zitat Ende :
Die 15zehn Jahresfrist gilt für Ausländer die nicht mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, aber die uneingeschränkte
Niederlasssungsberechtigung besitzen.
Das sind nicht nur Thai´s !! sondern auch andere Staatsbürger, die mit einem nationalen Visum hier eingereist sind.
Zitat Anfang :
Länger als 15 Jahre und Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen...
Wahrscheinlich auch noch durch Rente!Auch klar, das jeder diese Vorraussetzungen erfüllt!
Zitat Ende:
Der Passus " 15 Jahre " geht über diese Zeit. Ich kenne eine Menge an Ausländern die nun im Rentenstand hier sind und Rente beziehen. Davon sind die wenigsten Thai´s.
Zitat Anfang :
Fakt ist: Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des
Aufenthaltsrechtes!!! hatte, hat ganz klar Anspruch auf Wiederaufleben derselben!
Zitat Ende :
Leider ist das nicht richtig, einen Titel kann man nach den 6 Monaten sehr schnell verlieren und man hat
keinen Anspruch auf einen neuen. Da geht alles von vorne los.
Zitat Anfang :
Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des
Aufenthaltsrechtes!!!
Hatte man aber vorher nur eine
Daueraufenthaltsgenehmigung
Zitat Ende:
Ich denke das Du da einige Titel durcheinander bringst.
Das
Aufenthaltsrecht!!! gibt es nicht mehr, sonder die Niederlassungsberechtigung ist an seine Stelle getreten. Diese erhalten nur solche Ausländer die mit einem/einer Deutschen verheiratet ist, oder die 15 Jahresfrist erreicht haben.
Die
Daueraufenthaltsgenehmigung ist eigentlich nur für ein Multi-Visum, zB. Schule - Arbeit - Studium usw. auf jeden Fall befristet, die erlischt mit dem eingetragenem Ablaufdatum und kann dann erst aus dem Heimatland wieder erneuert werden.
Beliebt bei Thai´s auch als sogenanntes Sprachvisum zur Umgehung eines Heiratsvisum wenn die Zeit nicht reicht.
Zitat Anfang :
Generell ist es für all diejenigen, die eine Daueraufenthaltsberechtigung beantragen zwingend notwendig, gleich auf ein Daueraufenthaltsrecht zu gehen, erspart viel Ärger irgendwann einmal.
Zitat Ende :
Die verschiedenen Titel kannst Du nicht selber beantragen, denn das ist der sogenannte Ermessensspielraum. Vor einer Berechtigung ist immer und zwingend die Erlaubnis gesetzt. Nach einer Bewährungsfrist die im Ermessen der AB liegt, wird dann der erweiterte Titel erteilt.
Also, keine " Daueraufenthaltsgenehmigung " sondern Aufenthaltsgenehmigung -- gleich der niedrigste Titel, gleich nach den Asyltiteln
" Niederlassungserlaubnis " ist der Titel den Deine Frau unmittelbar nach der Hochzeit bekommt. ----------->> der neue erweiterte Titel 1-3 Jahre - ( Ermessensspielraum )
" Niederlassungsberechtigung " ist die Berechtigung sich im Staatsgebiet der BRD uneingeschränkt aufzuhalten. Dieser Titel wird nur dann entzogen wenn schwere Straftaten oder gegen die Loyalität verstossen wurde. Zur Zeit aktuell in der erneuten Gesetzesvorlage.
So, jetzt müsste alles klar sein.
Gruss, ---------------- >>