Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Beantrag

Diskutiere Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Beantrag im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, Bin neu hier im Forum, erstmal "Guten Tag" an alle. Meine Freundin hat zur Zeit nur eine "Bescheinigung über die Beantragung eines...
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bara.munchies

Gast
Hallo,
Bin neu hier im Forum, erstmal "Guten Tag" an alle.
Meine Freundin hat zur Zeit nur eine "Bescheinigung über die Beantragung eines Aufenthaltstitels" als einzigen Nachweis für Ihre Aufenthaltsberechtigung.Ich hab das Formular angefügt, denn es scheint recht neu zu sein nach Auskunft der AA.
Nun würde meine Freundin gerne mal wieder nach Thailand für ein paar Wochen. Leider kann uns keiner definitiv Auskunft geben, wie die thailänischen Grenzbehörden auf solch ein Papier reagieren, die ja scheinbar auch bei Ausreise prüfen, ob korrekte Einreisepapiere für das Zielland vorliegen.
Die deutschen Behörden sagen, von ihrer Seite sei alles unproblematische, für die Ausreise sollen wir die thailändische Botschaft fragen, welche wiederum die Verantwortung an die deutschen Behörden weitergibt.
Ist schonmal jemand mit solche einem Papier Erfahrungen gemacht? Ich finde es echt bekloptt, dass sie keinen Vermerkt in den Pass bekommt, aber es scheint so ne Art inofizielle Aufenthaltserlaubnis zu sein.
Gruß
Jan

 
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JT29

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Well,

neu ist nur der Paragraph, diese Fiktionsbescheiniung gabe schon früher zu AuslG-Zeiten. Das Problem wird halt sein, dass die Behörden in BKK damit nichts anfangen können und ob eine Übersetzung sinnvoll wäre entzieht sich meiner Kenntnis. Unsere AB hat Anfangs des Jahres von einem Trip abgeraten aus o.a. Gründen - für die deutschen Behörden ist das ja problemlos.

Juergen
 
S

Schulkind

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

ich glaube nicht das die thail. Imigration bei der Wieder - Ausreise nach DE über dieses Papier sehr erfreut ist. Auch die Einreise dürfte, wenn der Ausgangsstempel nicht gut erkennbar ein Abenteuer werden.

Wenn´ sein muss ? !

Da die Beamten dort kaum der deutschen Sprache mächtig sind, ist eine Übersetzung sinnvoll.

Du könntest versuchen ob auch eine beglaubigte Übersetzung von der thail. Botschaft gut wäre. Anrufen.

Das ganze ist ein Schuss in die Luft, mit Kosten verbunden und ungewissem Ausgang. Wenn Du Geld übrig hast probiers, ansonsten las es.

Da Deine Freundin ja den Titel in Kürze erhalten wird, sollte sie sich mit der Vorfreude einer sicheren Rückreise freuen und zwischenzeitlich mit Dir vorlieb nehmen.
Bekämpfe das Heimweh von ihr mit Zeitschriften und Arbeit, sowie viel Zeit von Dir.

Gruss, ----------------- >>
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Hallo Jan
Wo wird denn gesagt, daß dieser Schriebs die Behörden in Thailand in irgendeiner Weise etwas angeht. Deine Frau hat aus thailändischer Sicht einen Ausreisestempel und die eingetackerte Arrival Card. Mehr braucht sie zur Wiedereinreise nach Thailand nicht.

Von deutscher Seite aus hat sie bestimmt ein Visum, das zur mehrmaligen Einreise in die EU oder nur Deutschland berechtigt. Nur dieses Interessiert die deutschen Behörden.

Der Schriebs ist etwas Drittes, er weist nach, daß ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gestellt wurde. Sollte sie kein o.g. Visum haben aber einen befristeten Aufenthaltstitel, kann sie ebenso beliebig oft wiedereinreisen. Ob dieses Papier aber schon als Aufenthaltstitel gilt, weiß und glaube ich auch nicht.
Jinjok
 
didl69

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Hallo Jan,

wielange ist denn deine Freundin schon hier ?

Bei meiner war es so das sie direkt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Welchen Aufenthaltstitel hat sie denn jetzt (bis jetzt gehabt) denn §81 Abs.4 sagt :

(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
PS. War etwas langsam, schließe mich aber den Worten Jinjoks an. Sehe es auch so.
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

... dann wird Jans Freundin ein x-monatiges Visum haben, welches bis zum Ende des Sprachkurses auf 1 Jahr verlängert werden müßte. Da das nicht geht, bekommt sie für das Jahr einen Aufenthaltstitel.
Jinjok
 
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raithai

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Wer sein "Sprachstudium" unterbricht und wieder zwischendurch heimdüst, muß alles wieder neu beantragen bei der Wiedereinreise!
So einfach ist das leider..
 
didl69

didl69

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

raithai" said:
Wer sein "Sprachstudium" unterbricht und wieder zwischendurch heimdüst, muß alles wieder neu beantragen bei der Wiedereinreise!
So einfach ist das leider..

Wo hast du das denn her ? Kann man das irgendwo nachlesen ?

Hat auch keiner etwas von Unterbrechung geschrieben, das Nachhausefliegen kann ja auch in den Ferien sein.
Noch sind die Infos etwas dünn um mehr zu schreiben, darum lasst doch Jan erstmal antworten.
 
R

raithai

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Hallo Didl, also mir stinkt es manchmal selbst, das ich in solchen Dingen zuviel weiß, würde gern mal was positives zum besten geben... :nixweiss:

Didl, also irgendwie müssten gerade meine Freunde im Geist verstehen, die selbst, so wie ich..mit einer Thaifrau zusammen sind. Ich verheiratet, du wahrscheinlich nicht..
Warum eigentlich nicht?

Naja, wie dem auch sei, zu deinem natürlich kommenden kannmandasirgendwonachlesen.. nur soviel:
Klar! Auf dem zuständigen Ausländeramt! Wenn der zuständige dir das denn mal gestattet...

Nimms mal so hin! Ist wirklich so!
Oder weißt du nicht, das Deutsch-Thai Verhältnisse/Problematiken in beiden Ländern existieren?

Wer ein Visum bekommt, das allseits beliebte und allerortens bekannte..ähhhhh...Sprachvisum, muß nach einhelliger Beamtenmeinung dann auch während der gewährten Gnadenfrist im Land des Schreckens und des Jammers (Deutschland) bleiben!

Düst er heim, aus welchen Gründen auch immer....ist es vorbei! Neu beantragen heißt die Devise!
Ausnahmen kann es nicht geben, denn selbst wenn es ein Ausländeramt wollte, kann es aus Deutschland raus wenig tun! Wir haben halt keine Immigration.

Anmerkung:Selbst eine Thai mit Daueraufenthaltsberechtigung verliert diese sofort, falls sie jemals länger als 6 Monate im Heimatland "Urlaub" macht, alles futsch hinterher! Hatte ich aber schon mal geschrieben hier.

Bei deinem "Sprachlehrling" ist es das schon bei Grenzübertritt, alles futsch meine ich...

Ist ja auch irgendwie verständlich oder?
Schließlich schwänzt sie dann die Schule, oder etwa nicht??
Sorry, mußte sein! :lol:
 
phi mee

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

raithai" said:
Ist ja auch irgendwie verständlich oder?
Schließlich schwänzt sie dann die Schule, oder etwa nicht??
Sorry, mußte sein! :lol:

Das schwänzen der Schule wird sicherlich zum Problem. Aber auch die Sprachschulen sowie auch die Integrationskurse orientieren sich entweder an den Schulferien oder Semesterferien des jeweiligen Bundeslandes. Warum sollte die Thai also nicht den Urlaub in der Heimat verbringen. :nixweiss: Ich halte daher die Frage von Didl69 für durchaus gerechtfertigt.


:wink: phi mee
 
MichaelNoi

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Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Raithai schrieb: "Naja, wie dem auch sei, zu deinem natürlich kommenden kannmandasirgendwonachlesen.. nur soviel:
Klar! Auf dem zuständigen Ausländeramt! Wenn der zuständige dir das denn mal gestattet... "

Es gibt Gesetzestexte, die jedem z. B. über das Internet zugänglich sind. Hier dürfte das Ausländergesetz oder dessen Durchführungsbestimmungen greifen. Dazu muß ich nicht etwas auf irgendeinem Ausländeramt nachlesen. Obendrein wäre das Ausländeramt aber verpflichtet auf Nachfrage den entsprechenden Gesetzestext anzugeben.

Hier einige relevante Links:
Ausländergesetz §27
Aufenthaltsgesetz
Aufenthaltstitel
Info4Alien...auch nicht schlecht
 
S

Schulkind

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

raithai" said:
Anmerkung:Selbst eine Thai mit Daueraufenthaltsberechtigung verliert diese sofort, falls sie jemals länger als 6 Monate im Heimatland "Urlaub" macht, alles futsch hinterher! Hatte ich aber schon mal geschrieben hier.

Das ist so nicht richtig, bitte nicht die Leute verunsichern, sondern den gesamten Sachverhalt im Text darstellen. Vergleiche auch die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz.

Gesetzestext :

Erlöschen des Aufenthaltstitels

wegen eines Auslandsaufenthaltes (§ 51 Abs. 1, 2 Aufenthaltsgesetz)

Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen.

Die Bestimmung der längeren Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Bitte stellen Sie diesen Antrag bereits vor Ihrer Ausreise; spätestens jedoch vor Ablauf Ihres 6-monatigen Auslandsaufenthaltes.

Über die Bestimmung der längeren Frist erhalten Sie eine Bescheinigung, die zur Wiedereinreise erforderlich sein kann. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

Ausnahmen

Ihre Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

* Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Das gilt auch für Ihre(n) ausländische(n) Ehegattin/Ehegatten oder eingetragene(n) Lebenspartnerin/Lebenspartner, wenn Sie mit dieser/diesem in ehelicher Lebensgemeinschaft leben und auch diese/dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

* Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

Ende :

Beachte auch die Ausnahmen und regeln dazu.


Gruss,--------------- >>
 
B

bara.munchies

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

Hallo,
also meine Freundin ist jetzt ca 14 Monate mit diesem Visum hier. Insgesamt ca 2 Jahre, wenn man die normalen Besuchsvisa vorher noch dazuzählt.
In BKK hat sie sich für ein Studentenvisum hier in D beworben, man hat Ihr netterweise "Sprachkurs/Studium" in BKK in das Visum geschrieben, was von dem Sachbearbeiter der AB als "Sprachkurs" gedeutet wurde, somit nach seinen Auslegungen nicht mehr umwandel- oder verlängerbar. Also läuft die ganze Geschichte per Einspruch, Anwalt, usw.
Laut AB kann Sie halt ausreisen und wieder nach D einreisen, das ist definitiv, aber fraglich ist was am Flughafen in BKK passieren wird.

Danke für den Tip mit den Zeitschriften und der Zuwendung. Das passt zur Zeit besser auf unseren Welpen, als auf meine Freundin, die schon einen größeren Freundeskreis (keine anderen Thais btw.) hat als ich und fast fliessend Deutsch spricht. Langweilig wird ihr bestimmt nicht.

Es geht halt darum, dass sie mal gerne wieder Urlaub zuhause machen würde nach so langer Zeit. Kann ich gut verstehen. Zumal es ein paar Familienfeiern gibt.
Wenn sich die Mühlen der Verwaltung weiterhin so langsam drehen wie bisher, denke ich ein Aufenthaltstitel kann noch bis nächstes Jahr dauern. Oder die Verlängerung wird abgelehnt und die ganze Geschichte geht vor Gericht, dann dauert es noch viel länger. Was mir auch lieb ist, wenn das mit dem Thailandurlaub wenigstens klappt.
 
R

raithai

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

@schulkind

Also so ganz stimmt das, was du geschrieben hast zwar auch nicht in der Realität, aber im großen und ganzen gibt es einen Einblick über die Konsequenzen.

Länger als 15 Jahre und Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen...
Wahrscheinlich auch noch durch Rente!Auch klar, das jeder diese Vorraussetzungen erfüllt! :lol:

Fakt ist: Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des Aufenthaltsrechtes!!! hatte, hat ganz klar Anspruch auf Wiederaufleben derselben!

Hatte man aber vorher nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung kommen nach längerer (über 6 Monate) Abwesenheit die Probleme.

Natürlich gibt es, wie eigentlich immer in Deutschland, die Möglichkeit, vorher beim Ausländeramt vorzusprechen und um Gnade und Wiedereinreise vorzusprechen.
Hört sich ganz gut an, ist aber oftmals realitätsfremd!

Denn selten weiß man, wie lange man bleiben will, geht es schon über 6 Monate hinaus!

Generell ist es für all diejenigen, die eine Daueraufenthaltsberechtigung beantragen zwingend notwendig, gleich auf ein Daueraufenthaltsrecht zu gehen, erspart viel Ärger irgendwann einmal.
Selten oder fast nie klären einem da Beamte in den Behörden auf, die meisten Thais und auch Deutsche wissen das gar nicht, bzw. die Unterschiede und spätere Rechtsfolgen im Fall der Fälle.
 
S

Schulkind

Gast
Re: Wiedereinreise nach D mit einer "Bescheinigung über Bean

raithai" said:
@schulkind


Länger als 15 Jahre und Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen...

Fakt ist: Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des Aufenthaltsrechtes!!! hatte,

Hatte man aber vorher nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung kommen nach

Natürlich gibt es, wie eigentlich immer
Hört sich ganz gut an, ist aber oftmals realitätsfremd!

Denn selten weiß man, wie lange man bleiben will, geht es schon über 6 Monate hinaus!

Generell ist es für all diejenigen, die eine Daueraufenthaltsberechtigung beantragen zwingend notwendig, gleich auf ein Daueraufenthaltsrecht zu gehen, erspart viel Ärger irgendwann einmal.
Selten oder fast nie klären einem da Beamte in den Behörden auf, die meisten Thais und auch Deutsche wissen das gar nicht, bzw. die Unterschiede und spätere Rechtsfolgen im Fall der Fälle.
Hallo,

das was ich geschrieben sind die Gesetzesausführungen und kein Eigenbau, da kann auch die AB nicht darüber hin weg.

Keine AB wird sich bei plausibler Erklärung verschliessen den Zeitraum nach Wünschen des Antragstellers zu gestalten.
Ich denke, einmal einen Besuch dort, reisst keinen Stein aus der Krone. Zumal es immer wieder Neuerungen gibt die man erfragen kann. Und in kleineren AB ist es ein probartes Mittel, sich in Erinnerung zu rufen.

Das ganze Gesetz ist für alle Ausländer bindend und für Thai´s gibt es halt keine Sonderkonditioen.

Ansonsten ist dann der Punkt :

Zitat Anfang : Gesetz ---

* Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen ------ >

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.

Zitat Ende :

Die 15zehn Jahresfrist gilt für Ausländer die nicht mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, aber die uneingeschränkte Niederlasssungsberechtigung besitzen.

Das sind nicht nur Thai´s !! sondern auch andere Staatsbürger, die mit einem nationalen Visum hier eingereist sind.

Zitat Anfang :

Länger als 15 Jahre und Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen...
Wahrscheinlich auch noch durch Rente!Auch klar, das jeder diese Vorraussetzungen erfüllt! :lol:

Zitat Ende:

Der Passus " 15 Jahre " geht über diese Zeit. Ich kenne eine Menge an Ausländern die nun im Rentenstand hier sind und Rente beziehen. Davon sind die wenigsten Thai´s.

Zitat Anfang :

Fakt ist: Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des Aufenthaltsrechtes!!! hatte, hat ganz klar Anspruch auf Wiederaufleben derselben!

Zitat Ende :

Leider ist das nicht richtig, einen Titel kann man nach den 6 Monaten sehr schnell verlieren und man hat keinen Anspruch auf einen neuen. Da geht alles von vorne los.


Zitat Anfang :

Wer vorher einen Daueraufenthaltstitel in Form des Aufenthaltsrechtes!!!
Hatte man aber vorher nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung

Zitat Ende:

Ich denke das Du da einige Titel durcheinander bringst.

Das Aufenthaltsrecht!!! gibt es nicht mehr, sonder die Niederlassungsberechtigung ist an seine Stelle getreten. Diese erhalten nur solche Ausländer die mit einem/einer Deutschen verheiratet ist, oder die 15 Jahresfrist erreicht haben.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung ist eigentlich nur für ein Multi-Visum, zB. Schule - Arbeit - Studium usw. auf jeden Fall befristet, die erlischt mit dem eingetragenem Ablaufdatum und kann dann erst aus dem Heimatland wieder erneuert werden.
Beliebt bei Thai´s auch als sogenanntes Sprachvisum zur Umgehung eines Heiratsvisum wenn die Zeit nicht reicht.

Zitat Anfang :

Generell ist es für all diejenigen, die eine Daueraufenthaltsberechtigung beantragen zwingend notwendig, gleich auf ein Daueraufenthaltsrecht zu gehen, erspart viel Ärger irgendwann einmal.

Zitat Ende :

Die verschiedenen Titel kannst Du nicht selber beantragen, denn das ist der sogenannte Ermessensspielraum. Vor einer Berechtigung ist immer und zwingend die Erlaubnis gesetzt. Nach einer Bewährungsfrist die im Ermessen der AB liegt, wird dann der erweiterte Titel erteilt.

Also, keine " Daueraufenthaltsgenehmigung " sondern Aufenthaltsgenehmigung -- gleich der niedrigste Titel, gleich nach den Asyltiteln

" Niederlassungserlaubnis " ist der Titel den Deine Frau unmittelbar nach der Hochzeit bekommt. ----------->> der neue erweiterte Titel 1-3 Jahre - ( Ermessensspielraum )
" Niederlassungsberechtigung " ist die Berechtigung sich im Staatsgebiet der BRD uneingeschränkt aufzuhalten. Dieser Titel wird nur dann entzogen wenn schwere Straftaten oder gegen die Loyalität verstossen wurde. Zur Zeit aktuell in der erneuten Gesetzesvorlage.

So, jetzt müsste alles klar sein.


Gruss, ---------------- >>
 
Thema:

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