Non-Immigrant Visa: Bei einem Multiple-Entry Visum ist eine Ausreise (wenn auch nur ein kurzer Grenzuebertritt) nach 3 Monaten GRUNDSAETZLICH ERFORDERLICH. Wann die Ausreise faellig ist, ist aus dem jeweiligen Datumseintrag im Aufenthaltsgenehmigungsstempel ersichtlich.
Es existiert auch die Variante eines Non-Immigrant Single Entry, die einen durchgehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr ohne jegliche Ausreise gestattet. Nach einem Jahr kann wieder eine Verlaengerung fuer ein weiteres Jahr beantragt werden, es muessen aber bestimmte Qualifikationen in Bezug auf den Arbeitgeber vorliegen (mindestens 4 thailaendische Arbeitnehmer fuer jeden auslaendischen Mitarbeiter, ein Mindestgrundkapital von 2,5 Millionen Baht plus muss ein ganzer Stoss Dokumente vorgelegt werden, in Bezug auf die Steuerzahlungen der Firma). Ich kenne aber einen Fall, dass einem Amerikaner (verheiratet mit Thailaenderin und Vater eines thailaendischen Kindes, keine Arbeitsgenehmigung) ein Non-Immigrant B gegeben wurde, obwohl er nach einem O gefragt hatte. Die Beamtin in Immigration (Soi Suan Plu) meinte, nur fuer den Fall, dass er beabsichtigt im Laufe des Jahres eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen!?
Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerungen auf Basis jeglicher von einer thailaendischen Botschaft oder Konsulat vergebenen Visa sind innerhalb Thailands moeglich, bringen aber Kosten von Baht 1.900 mit sich. Achtung bei einem Visum bei Einreise (die visalose Einreise die bis zu 30 Tagen Aufenthalt erlaubt) ist eine Verlaengerung nicht moeglich, es muss zumindest ein 60 Tage Touristenvisum im Pass sein. Fuer Aufenthaltsgenehmigungsverlaengerungen in Bangkok ist ausschliesslich Immigration in der Soi Suan Plu (aus Richtung deutscher Botschaft auf der South Sathon Road kommend links einbiegen und zwar direkt vor einem auffaelligen und grossflaechigen okkafarbenen Pizzarestaurant) zustaendig. Immigration befindet sich dann links ziemlich am Ende der Soi, neben der Post.
Generell benoetigt man fuer jegliche als Arbeit klassifizierte Taetigkeit in Thailand (auch ehrenamtliche und unentgeltliche) eine Genehmigung der Arbeitsbehoerde (in Din Daeng). Fuer sehr befristete Taetigkeiten (z. B. Filmshooting von nicht mehr als 1 Monat, Gastredner bei einer Veranstaltung etc.) ist zwar keine Arbeitsgenehmigung (blaues Buechlein, in das Job, Arbeitgeber und Ort der Taetigkeit eingetragen ist) erforderlich, aber eine mehr oder weniger formlose Anmeldung muss auch hier erfolgen.
Kein Visum, auch nicht das Non-Immigrant B (Business) berechtigt zur Arbeit in Thailand. Die Genehmigung kann weder von Immigration, noch einer Botschaft oder einem Konsulat erteilt werden, sondern nur von der Arbeitsbehoerde. Visum und Arbeitsgenehmigung sind zwei verschiedene Schuhe, die von zwei verschiedenen (teilweise sehr unterschiedlich denkenden) Schustern gefertigt werden.
In Visa-Angelegenheiten ist Immigration in Soi Suan Plu die beste Anlaufstelle fuer alle Fragen, aber unbedingt darauf achten, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht abgelaufen ist (auch nicht nur einen Tag) wenn man dort auftaucht. Der Kerker fuer Visumsvergehen ist praktisch gleich daneben. Ohne Arbeitsgenehmigung ist die Frage nach einer moeglichen wahrgenommenen arbeitsmaessigen Taetigkeit in Thailand grundsaetzlich mit einem klaren "Nein" zu beantworten.
Die Antwort, ob fuer ein 3-monatiges Praktikum eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist oder nur eine VORHERIGE Inkenntnissetzung, kann die Arbeitsbehoerde geben.
Ungenehmigte Taetigkeit ist IMMER Grund fuer Ausweisung und Blacklistung.
Viele Gruesse aus Bangkok,
Richard
