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Smint
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Themenstarter
Hallo Forum.
Kurze Frage:
Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gemeinschaft???
Fall:
Deutscher Man will seine thailändische Frau loswerden und behauptet beim Ausländeramt, seine Frau hätte sich von ihm getrennt (was gelogen ist).
Das Ausländeramt lädt sie nun vor, um die Aufenthaltsberechtigung zu überprüfen.
Sie wird dort sagen, dass ihr Mann gelogen hat und dass die beiden wie eh und je zusammenleben.
Wie prüft das Ausländeramt diese Situation?
-Wenn das AA einfach dem Mann glaubt, könnte ja jeder mal eben seine Frau entsorgen(sofern sie noch nicht 2 Jahre verheiratet ist).
Wer hat hier Erfahrung???
Es eilt...
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Smint
Kurze Frage:
Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gemeinschaft???
Fall:
Deutscher Man will seine thailändische Frau loswerden und behauptet beim Ausländeramt, seine Frau hätte sich von ihm getrennt (was gelogen ist).
Das Ausländeramt lädt sie nun vor, um die Aufenthaltsberechtigung zu überprüfen.
Sie wird dort sagen, dass ihr Mann gelogen hat und dass die beiden wie eh und je zusammenleben.
Wie prüft das Ausländeramt diese Situation?
-Wenn das AA einfach dem Mann glaubt, könnte ja jeder mal eben seine Frau entsorgen(sofern sie noch nicht 2 Jahre verheiratet ist).
Wer hat hier Erfahrung???
Es eilt...
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Smint

