Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gemeins

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Smint

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Hallo Forum.

Kurze Frage: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe: :hilfe:

Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gemeinschaft???

Fall:

Deutscher Man will seine thailändische Frau loswerden und behauptet beim Ausländeramt, seine Frau hätte sich von ihm getrennt (was gelogen ist).
Das Ausländeramt lädt sie nun vor, um die Aufenthaltsberechtigung zu überprüfen.
Sie wird dort sagen, dass ihr Mann gelogen hat und dass die beiden wie eh und je zusammenleben.

Wie prüft das Ausländeramt diese Situation?
-Wenn das AA einfach dem Mann glaubt, könnte ja jeder mal eben seine Frau entsorgen(sofern sie noch nicht 2 Jahre verheiratet ist). :ohoh:

Wer hat hier Erfahrung???
Es eilt...


Danke im Voraus für Eure Antworten.

Smint
 
DisainaM

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Man wird von der Frau Einzelheiten des Zusammenlebens erfragen,
wobei die Frau auch Zeugen für das Zusammenleben benennen kann.
Stellt sich dabei heraus, daß der Mann mit seinen Angaben die Behörden in betrügerischer Absicht täuschen wollte,
kann er sich seines Strafverfahrens sicher sein,
aber das ist auch gut so.
 
dawarwas

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

@DisainaM,

aber nur wenn die Frau (und ihre Zeugen) auch die Wahrheit sagt. ;-) :cool:
 
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Smint

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

@DisainaM

DisainaM" said:
Man wird von der Frau Einzelheiten des Zusammenlebens erfragen,
wobei die Frau auch Zeugen für das Zusammenleben benennen kann.
Stellt sich dabei heraus, daß der Mann mit seinen Angaben die Behörden in betrügerischer Absicht täuschen wollte,
kann er sich seines Strafverfahrens sicher sein,
aber das ist auch gut so.
Ich "spinne" das mal weiter:
...ER würde sich ein Strafverfahren einhandeln und das Ausländeramt weist SIE aus, da ja nun eine eheliche Gemeinschaft nicht mehr existieren kann - vermute ich.
Also so oder so: "sie" verliert. Ist es nicht so?

Smint
 
DisainaM

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Warum sollte sie ausgewiesen werden,
wenn der Mann nachweislich lügt ?

Wenn die Frau nicht ganz auf den Kopf gefallen ist,
geht sie zum Termin gleich mit Eidesstattlichen Erklärungen ihrer Zeugen,
gibt die zu den Akten, mit dem Vermerk, daß ihr Mann ihr eine derartige falsche Verdächtigung wegen eines Ehestreites angekündigt hatte,
darüberhinaus besteht sie bei dem Termin auf die Anwesendheit eines Rechtsbeistandes,
um sprachliche Mißverständnisse auszuschließen.
 
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Smint

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

ich werd noch verrückt hier.... :-(

Danke für die Infos, wir werden ja morgen wissen, was passiert.
 
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Tel

Gast
Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Smint" said:
Deutscher Man will seine thailändische Frau loswerden und behauptet beim Ausländeramt, seine Frau hätte sich von ihm getrennt (was gelogen ist).
Das Ausländeramt lädt sie nun vor, um die Aufenthaltsberechtigung zu überprüfen.
Sie wird dort sagen, dass ihr Mann gelogen hat und dass die beiden wie eh und je zusammenleben.

Wie prüft das Ausländeramt diese Situation?
-Wenn das AA einfach dem Mann glaubt, könnte ja jeder mal eben seine Frau entsorgen(sofern sie noch nicht 2 Jahre verheiratet ist). :ohoh:
Ja so ist leider die deutsche Gesetzgebung... Warum er allerdings solche Umwege geht, ist nicht ganz klar. Er könnte sich ja auch ganz einfach von *ihr* trennen. Läuft im Endeffekt aufs Gleiche hinaus.
 
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Guest

Gast
Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Tel" said:
Er könnte sich ja auch ganz einfach von *ihr* trennen. Läuft im Endeffekt aufs Gleiche hinaus.
Stimmt, habe ich schon "live" miterlebt. Mann zieht um, meldet seinen neuen Wohnsitz (ohne seine Ehefrau) an, Aufenthaltserlaubnis zwecks ehelicher Gemeinschaft ist somit hinfällig. Ist zwar schäbig, aber "frau" kann nix dagegen machen.
Gruss,
Yaso
 
Malivan

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Ban Na Rai Yai
Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Hallo Yaso

Kann nicht glauben das es so böse Männer gibt :O
Gruß Malivan
 
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matthi

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Das wichtigste ist guten Kontakt zum Ausländeramt zu halten. Mindestens ebenso wichtig ist ein guter Anwalt. Adressen kann man z.B. vom Frauenhaus, von der Caritas, von der Asyl- und Ausländerberatung erhalten. Informiert Euch rechtzeitig. Anwälte gibt es viele. Jeder nimmt seinen Kostenvorschuss. Aber wer wirklich gut arbeitet, dass merkt man in solchen Fällen leider zu spät.
 
DisainaM

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Gibt ja auch 'böse' Frauen, die sich ohne Mann den Aufenthaltsstatus ergaunern,

Stichwort - Scheinvaterschaft

Ein dt. Penner erkennt die Vaterschaft eines Kindes an,
ein Notar beurkundet die Erklärung,
und der Staat hat keine rechtliche Handhabung, Überprüfung oder Einspruch einzulegen.
 
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Chak2

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Malivan" said:
Kann nicht glauben das es so böse Männer gibt
Es kommt immer auf den Standpunkt an.
 
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Guest

Gast
Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Ja, ja, das Böse lauert allüberall (wie ja sogar unsere österreichischen Freunde, die als Erste allgemein verunsicherten, schon vor Jahren gemerkt haben.) Hab' schon mal gehört, dass z.B. der große Teufel durchaus in verschiednen Gestalten/Geschlechtern auftritt.

Ich hab' Angst.
 
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woma

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

...Mann zieht um, meldet seinen neuen Wohnsitz (ohne seine Ehefrau) an... Ist zwar schäbig, aber "frau" kann nix dagegen machen ...
...Gibt ja auch ´böse´ Frauen...
so eine "richtig böse Frau" würde behaupten, dass Gewalt in der Ehe eine gewisse Rolle gespielt hat, wobei der Nachweis schwierig sein könnte - das Verhalten des Mannes "Umzug ohne Frau" könnte als "psychische Gewalt" verstanden werden, mit einem guten Rechtsbeistand müsste für die Frau noch einiges machbar sein.

GEWALTSCHUTZGESETZ

woma :wink:
 
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Chak2

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

Umgekehrt könnte aber auch der Mann behaupten geschlagen worden zu sein, dann müsste doch die Polizei die Frau aus der Wohnung entfernen nach dem Opferschutzgesetz.
 
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woma

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Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

...könnte aber auch der Mann behaupten geschlagen worden zu sein...
Kollege am Schreibtisch gegenüber schaut schon ganz verwirrt, weil ich seit 5 min grinsend vor dem PC sitze - ich habe mir die Situation vorgestellt: Thailänderin 150cm/50Kg, Deutscher 190cm/110Kg da bedarf es einer ausgefeilten Rhetorik und Argumentationsweise, um die Prügelei glaubhaft darlegen zu können.

woma :wink:
 
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Chak2

Gast
Re: Wie prüft das Ausl.-Amt die Existenz einer ehelichen Gem

woma, wenn der Mann nicht zurückschlägt, dann geht das sehr wohl. Nicht, dass ich damit intensive Erfahrungen gemacht habe, ich habe bisher nur mal was mit der Handtasche übergebraten bekommen und das durchaus zu recht, wie man sich unschwer vorstellen kann, aber vorstellen kann ich es mir durchaus.
Und jetzt erzähl mir nicht, es gäbe keine Gewalt gegen Männer. Ich will damit keinesfalls die häufiger vorkommene Variante "Mann schlägt Frau" verharmlosen, aber gerade die von dir gezeigte Reaktion ist doch symptomatisch dafür, dass man meint, es kann nicht sein, was nicht in das übliche Denkschema passt.
(Natürlich hatte meine Äußerung wie üblich auch einen nicht ganz ernstgemeinten Hintergrund.)
 
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