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ottifan
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- Jul 30, 2004
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Hallo
meine Frau ist thailänderin und bekam:
- das erste mal 1 Jahr Aufenthalt
- danach noch einmal 1 Jahr Aufenthalt
- dann das dritte mal 2 Jahre Aufenthalt
jetzt werden wir demnaechst wieder zum Ausländeramt gehen um den Aufenthalterlaubnis zu erneuern.
Wieviele Jahren kann sie / darf sie bekommen? 3 Jahre? 5? sogar Aufenthaltsberechtigung? wie ist sowas geregelt? welche Gesetze? oder haben die Beamte Spielraum und Ermessensfrage?
Wir sind beide Arbeitslose und bekommen Alg2 also Hartz4
danke
ottifan
meine Frau ist thailänderin und bekam:
- das erste mal 1 Jahr Aufenthalt
- danach noch einmal 1 Jahr Aufenthalt
- dann das dritte mal 2 Jahre Aufenthalt
jetzt werden wir demnaechst wieder zum Ausländeramt gehen um den Aufenthalterlaubnis zu erneuern.
Wieviele Jahren kann sie / darf sie bekommen? 3 Jahre? 5? sogar Aufenthaltsberechtigung? wie ist sowas geregelt? welche Gesetze? oder haben die Beamte Spielraum und Ermessensfrage?
Wir sind beide Arbeitslose und bekommen Alg2 also Hartz4
danke
ottifan


