
Schwarzwasser
Gesperrt
Themenstarter
Morgen beisammen,
die meisten Infos, die ich zum Thema Aufenthalt gefunden habe, sind schon ein wenig älter. Gesetzt der Fall, dass man auf dem Luftweg nach Thailand fliegt (als Deutscher also 30 Tage Aufenthalt), dann per Fähre - also auf dem Seeweg von Thailand nach Malaysia (z.B. nach Langkawi) fährt, sich dort ein paar Tage aufhält und wieder per Seeweg nach Thailand zurückfährt - ist es bei den dann nur 14 Tagen gestatteter Aufenthalt geblieben und würde es damit die 30-Tage-Regel brechen ?
Das hieße ja dann, dass man einen solchen Trip ins benachbarte Ausland am besten am Ende des Urlaubs plant und nicht zu Beginn, da ansonsten die 30 Tage futsch wären.
Ist das immer noch so ?
Danke - Grüße
die meisten Infos, die ich zum Thema Aufenthalt gefunden habe, sind schon ein wenig älter. Gesetzt der Fall, dass man auf dem Luftweg nach Thailand fliegt (als Deutscher also 30 Tage Aufenthalt), dann per Fähre - also auf dem Seeweg von Thailand nach Malaysia (z.B. nach Langkawi) fährt, sich dort ein paar Tage aufhält und wieder per Seeweg nach Thailand zurückfährt - ist es bei den dann nur 14 Tagen gestatteter Aufenthalt geblieben und würde es damit die 30-Tage-Regel brechen ?
Das hieße ja dann, dass man einen solchen Trip ins benachbarte Ausland am besten am Ende des Urlaubs plant und nicht zu Beginn, da ansonsten die 30 Tage futsch wären.
Ist das immer noch so ?
Danke - Grüße