Wie ist der Bildungsstand Dorfschule Thailand mit 15 Jahren ? Brauche Infos

Diskutiere Wie ist der Bildungsstand Dorfschule Thailand mit 15 Jahren ? Brauche Infos im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; also wenn ich das nicht schon seit Anbeginn gewusst hätte, wäre ich wohl über das erste Geschäftsjahr nicht hinaus gekommen :biggrin: ich liebe...
crazygreg44

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. . . . Den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennst Du aber schon. . . . . . ???
also wenn ich das nicht schon seit Anbeginn gewusst hätte, wäre ich wohl über das erste Geschäftsjahr nicht hinaus gekommen :biggrin:


ich liebe haltlose Unterstellungen . . . das ist etwas, das erfolgreiche Selbstständige immer wieder von weniger erfolgreichen zu hören bekommen
 
KKC

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habe ich denn etwas substantielles geändert ? Es blieb inhaltlich gleich . . . . . .

Ich werde keine screenshots vor einem Posting meinerseits machen, so viel ist sicher!!

Deshalb darfst Du dein schlechtes Gewissen behalten!!
:p

Wenn Du Umsatz und Gewinn mal durcheinander gebracht hast, ist doch kein Beinbruch.

Mir ist es halt aufgefallen!!
 
crazygreg44

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. . . . Wenn Du Umsatz und Gewinn mal durcheinander gebracht hast, ist doch kein Beinbruch. . . . .
bei welchem Post habe ich das durcheinander gebracht? beim 96er ?

Geht es um das Cafe? Das ist eine Geldwaschanlage. Hier ist das Gesetz von Umsatz und Gewinn außer Kraft gesetzt, ganz scheissegal was ich am Text noch nachträglich geändert haben sollte . . . .es blieb inhaltlich gleich.

Was hat das mit meinen 35 Jahren als Selbstständiger zu tun?

Du verhedderst Dich in Widersprüche. Ich selbst habe doch mit diesem Cafe nicht das Geringste zu tun!

dann gilt Beitrag Nr. 101 !
 
KKC

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bei welchem Post habe ich das durcheinander gebracht? beim 96er ?

Geht es um das Cafe? Das ist eine Geldwaschanlage. Hier ist das Gesetz von Umsatz und Gewinn außer Kraft gesetzt, ganz scheissegal was ich am Text noch nachträglich geändert haben sollte . . . .es blieb inhaltlich gleich.

Was hat das mit meinen 35 Jahren als Selbstständiger zu tun?

Du verhedderst Dich in Widersprüche. Ich selbst habe doch mit diesem Cafe nicht das Geringste zu tun!

dann gilt Beitrag Nr. 101 !
Weist was?
Mir ist deine Rechthaberei zu blöde!!
Nachdem Du dein Post entsprechend geändert hast mimst Du jetzt den Unschuldigen (hab ich nie geschrieben, wo steht das??).

Vergiss es.

Ende der Diskussion, habe wichtigeres zu tun!
 
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Chak

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mit Verlaub, Du machst es Dir zu einfach.

Ich bin seit 34 Jahren selbstständiger Gewerbetreibender und habe seit dem ersten Jahr meiner Selbstständigkeit FREIWILLIG in die staatliche Rentenkasse weiter einbezahlt (weil ich schon 8 Jahre unselbstständig eingezahlt hatte und ich den Anspruch aufrecht erhalten und ausbauen wollte). Bisher war es so daß ich den MINDESTSATZ zur staatlichen Rente jeden Monat abgeführt hatte. Dieser lag damals bei 100 D-Mark und steht jetzt bei ca. 145.- Euro.

Dies steht jedem Selbstständigen offen!
Das steht sicherlich jedem offen, aber aus guten Gründen machen das die wenigsten.

Um den Anspruch aufrecht zu erhalten hättest du nicht 34 Jahre weiterzahlen müssen. Mit den acht Jahren hattest du bereits einen Rentenanspruch erworben, fünf Jahre reichen aus.
 
crazygreg44

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Das steht sicherlich jedem offen, aber aus guten Gründen machen das die wenigsten.

Um den Anspruch aufrecht zu erhalten hättest du nicht 34 Jahre weiterzahlen müssen. Mit den acht Jahren hattest du bereits einen Rentenanspruch erworben, fünf Jahre reichen aus.
das wusste ich . . ich glaube aber zu der Zeit als ich die 8 Jahre schon hatte, wären es noch 7 weitere gewesen, den Anspruch hatte man früher erst mit 15 vollen Jahren als Beitragszahler.

Und das wäre ja dann lediglich ein winziger Betrag gewesen, auf den man dann später Rentenanspruch gehabt hätte . . . . . damals wäre man ohne die "Sozialhilfe" nicht rum gekommen.

ich habe gerne und mit dem Bewusstsein, daß es sich lohnen wird, weiter einbezahlt.

. . . . . der rest ist gelöscht! . . . . .

Jetzt muss ich nur noch lange genug leben, um auch die Früchte meiner harten Arbeit noch lange geniessen zu können . . . . .
 
Socrates010160

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Das steht sicherlich jedem offen, aber aus guten Gründen machen das die wenigsten.

Um den Anspruch aufrecht zu erhalten hättest du nicht 34 Jahre weiterzahlen müssen. Mit den acht Jahren hattest du bereits einen Rentenanspruch erworben, fünf Jahre reichen aus.
in diesem Fall geht es um die Wahrung der damals noch gültigen BU.. die später von der EU abgelöst wurde... nur wer lückenlos Beiträge bis zum Eintritt der BU nachweisen kann, hat einen Anspruch.. sobald auch nur 1 Beitrag fehlt, erlischt der Anspruch und es zählen die Bedingungen der EU, die letztendlich dazu führen können, dass ein Kfz-Mechatroniker zum Telefonisten umgeschult wird.. und keinerlei oder reduzierte Leistungen erhält.
 
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Chak

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in diesem Fall geht es um die Wahrung der damals noch gültigen BU.. die später von der EU abgelöst wurde... nur wer lückenlos Beiträge bis zum Eintritt der BU nachweisen kann, hat einen Anspruch.. sobald auch nur 1 Beitrag fehlt, erlischt der Anspruch und es zählen die Bedingungen der EU, die letztendlich dazu führen können, dass ein Kfz-Mechatroniker zum Telefonisten umgeschult wird.. und keinerlei oder reduzierte Leistungen erhält.
Naja, ob sich das für die paar Groschen lohnt sei dahin gestellt. Dann doch lieber eine private BU-Versicherung.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
muss man dann nicht vor dem 1. Januar 1955 geboren worden sein, um die sogenannte Regelaltersrente zu bekommen?

aus dem Text geht jedenfalls hervor - die Regelaltersrente ist NICHT das gleiche wie die Altersrente !

ab 1955 gilt wohl das mit den mindestens 5 Jahren nicht mehr, oder was?

eine sehr ungenaue Beschreibung!

Das würde ALLEM widersprechen was ich früher schon darüber gesagt bekommen habe. Ich wurde zeit meines Lebens von vielen Menschen immer wieder daran erinnert, dass ich für den Altersrenten-Anspruch mindestens 15 Beitragsjahre voll haben müsste.

Jetzt kommst DU und sagst, stimmt nicht.

und ich lese "Regelaltersrente" . . . . .das ist in der Tat nicht das gleiche wie die "Rente" oder die "Altersrente" - vielleicht hast Du da eine Kleinigkeit nicht beachtet
 
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Chak

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Was genau ist daran ungenau beschrieben? Da steht ziemlich eindeutig, was die Regelaltersrente ist: Eine Rente die mit dem regulären Rentenalter (bisher 65, ansteigend auf 67) in Anspruch genommen wird.

Vielleicht hast du da eine "Kleinigkeit" nicht verstanden, beachtet habe ich sie schon.

Vielleicht ist es auch besser mal bei der Rentenversicherung nachzulesen oder sich dort vor Ort beraten zu lassen, anstatt sich von "vielen Menschen" an irgendwas erinnern zu lassen, was gar nicht stimmt.

Und nicht ich komme und sage, dass stimmt nicht, sondern ich zitiere die zuständigen Stellen. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden, ich arbeite mit Quellen, du mit Hörensagen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Was genau ist daran ungenau beschrieben? Da steht ziemlich eindeutig, was die Regelaltersrente ist: Eine Rente die mit dem regulären Rentenalter (bisher 65, ansteigend auf 67) in Anspruch genommen wird.

Vielleicht hast du da eine "Kleinigkeit" nicht verstanden, beachtet habe ich sie schon.

Vielleicht ist es auch besser mal bei der Rentenversicherung nachzulesen oder sich dort vor Ort beraten zu lassen, anstatt sich von "vielen Menschen" an irgendwas erinnern zu lassen, was gar nicht stimmt.

Und nicht ich komme und sage, dass stimmt nicht, sondern ich zitiere die zuständigen Stellen. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden, ich arbeite mit Quellen, du mit Hörensagen.
ich habe mir nun zumindestens als selbstständig Gewerbetreibender einen Rentenanspruch erworben, das reicht mir. Alles andere ist mir eh schnurz. Welcher Selbstständige kann das zum Ende seines Arbeitslebens von sich behaupten ?

Aus EIGENER Erfahrung weiss ich :

Mein Vater hat auch meiner Mutter Ihre selbst erworbenen 8 Jahre Beitragszeiten bis auf 15 volle Jahre freiwillig weiter zahlen müssen, um ihr einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben ! Somit hatte meine Mom jetzt nicht nur Witwenrente, sondern auch noch einen Teil ihrer eigenen erworbenen Rente ! Nachdem die 15 Jahre voll waren, hat man bei der Rentenberatung meinem Vater gesagt, so, jetzt können sie aufhören für Ihre Frau weiter zu bezahlen, sie hat jetzt einen Mindestanspruch. Daraufhin beendete er die freiwilligen Zahlungen.

Also damals war nix mit 5 Jahren für den Anspruch, das ist sicher. Denn sonst hätten sie ihm ja bei der Rentenberatung gesagt, Ihrer Frau reichen die 8 Beitragsjahre für eine kleine Rente. Nee, die haben damals nicht gereicht, die musste er voll machen bis auf 15 Jahre.

Irgend etwas muss an der Interpretation unstimmig sein. Immerhin gibt die Wortwahl im Text der Website zu erkennen, dass es sich um eine Ausnahme handeln könnte, ein Fall, der eigentlich selten oder gar nicht eintritt

"Für den Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente genügen bereits fünf Jahre Versicherungszeit"

ich stosse mich hier an dem Wörtchen "sogenannte" ! Man sollte mal nachschauen, was die "sogenannte" von der "normalen" unterscheidet . Ich bin im Umgang mit Ämtern immer wieder auf Formulierungen gestossen die nicht ohne eine Absicht dahinter so "vertextet" werden
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
und zuletzt noch: Ich habe mich bereits beraten lassen. Mein Fall ist klar & deutlich & von mir verstanden worden. Aber danke für den Hinweis
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Das mit den 15 Jahren galt bei Altersrente für Frauen vor Jahrgang 1951.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht)

Wenn du daraus dann hergeleitet hast, das gälte auch für dich, dann hast du voreilige Schlüsse mangels ausreichender Information geschlossen, was mich nicht überrascht, so wie du dich hier immer gibst.
aha, jetzt wird es für mich verständlich, warum bei meiner Mom die 15 Jahre voll gemacht werden mussten!

Danke!

Woher soll ich wissen dass ich es nicht für mich selbst herleiten darf, nachdem ich das Gleiche von vielen anderen Leuten so gehört habe? Warum hätte ich das anzweifeln sollen?

Du bist halt der Mann vom Fach!

Es ist ja eh egal, ich habe jetzt bald 42 Beitragsjahre voll, ob es mit 5 oder 8 oder 15 Jahren Anspruch gegeben hat, interessiert mich gar nicht mehr. Hättest Du Deinen Einwand gleich etwas weitergehend erklärt oder verlinkt, hätte ich ja nicht zur Hochform auflaufen brauchen. Da ich zu dem Zeitpunkt Deines Einwands eh schon bald 42 Jahre voll hatte, betrachte ich Deinen Einwand nach wie vor als überflüssige Rechthaberei, an der ich mich zu Recht gestossen habe
 
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nicht mehr hier
in diesem Fall geht es um die Wahrung der damals noch gültigen BU.. die später von der EU abgelöst wurde... nur wer lückenlos Beiträge bis zum Eintritt der BU nachweisen kann, hat einen Anspruch.. sobald auch nur 1 Beitrag fehlt, erlischt der Anspruch und es zählen die Bedingungen der EU, die letztendlich dazu führen können, dass ein Kfz-Mechatroniker zum Telefonisten umgeschult wird.. und keinerlei oder reduzierte Leistungen erhält.
komisch du weißt alles ,aber selber bekommst für ein Leben lang Tag und Nacht schuften,500 € Pense am Ende des Tages....irgendwas musst du falsch gemacht haben.
 
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Chak

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Woher soll ich wissen dass ich es nicht für mich selbst herleiten darf, nachdem ich das Gleiche von vielen anderen Leuten so gehört habe? Warum hätte ich das anzweifeln sollen?

Du bist halt der Mann vom Fach!
Sozialversicherung ist nicht wirklich mein Fach. Meine Mitarbeiterinnen kennen sich damit aus, soweit das für die Lohnbuchhaltung relevant ist. Aber ich verlasse mich generell ungerne auf Hörensagen. Wenn du nicht selbst weißt, warum du nicht alles glauben solltest, was Leute so den lieben Tag lang erzählen, dann sollte das doch jetzt offensichtlich geworden sein.

Das ist der gleiche Grund, warum man sich rechtliche Informationen auch besser nicht am Steintisch holt.
 
Socrates010160

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ich habe mir nun zumindestens als selbstständig Gewerbetreibender einen Rentenanspruch erworben, das reicht mir. Alles andere ist mir eh schnurz. Welcher Selbstständige kann das zum Ende seines Arbeitslebens von sich behaupten ?..
Habe seit meinem 16. Lebensjahr einbezahlt... ohne einen Beitragsmonat aus zu lassen... (3 Jahre Lehre, 4 Jahre BW, 9 Jahre Handwerkerpflichversicherung, 25 Jahre Mindestbeitrag) und habe mir damit 17,3657 Rentenpunkte erworben.

Das entspricht nach heutigem Wert einer Rente von 528 €

Als ich mich damals von der Rentenversicherung verabschiedete, um meine Beiträge privat an zu legen, habe ich mich beraten lassen. Das Protokoll habe ich immer noch.

Im Jahr 1992 hieß es, dass wenn ich weiterhin die Mindestbeiträge bezahle, wird meine Rente 1.750 DM (= 875 €) betragen.

Mein Ziel war, dass diese staatliche Rente einmal meine private Krankenkasse finanziert... und diese Rechnung scheint auf zu gehen, nachdem ich ein Angebot meiner PKV annahm, ab diesem Jahr 300 € monatl. in die Altersvorsorge mehr zu bezahlen und ab 65. einen Nachlass von 650 € zu erhalten.

So schlecht ist es dann doch nicht, wenn man die Einzahlung in die staatliche RV durchgehalten hat.
 
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Chak

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So schlecht ist es dann doch nicht, wenn man die Einzahlung in die staatliche RV durchgehalten hat.
Das könnte man doch nur dann wirklich beurteilen, wenn man wüsste, wieviel Rente du bekämst, wenn du die letzten 25 Jahre nicht weiter eingezahlt hast.

Ich vermute, die meisten Rentenpunkte hast du während deiner Pflichtversicherung erworben, oder?
 
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crazygreg44

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Das könnte man doch nur dann wirklich beurteilen, wenn man wüsste, wieviel Rente du bekämst, wenn du die letzten 25 Jahre nicht weiter eingezahlt hast.

Ich vermute, die meisten Rentenpunkte hast du während deiner Pflichtversicherung erworben, oder?

das ist in der Tat ein berechtigter Einwand. Wie rechnet man das aus?

Aber selbst wenn man im schlechtesten Fall mehr bezahlt hätte . . . . . der Vorteil, als Rentner nur einen geringen Beitrag zur GKV zahlen zu müssen, anstatt als Rentner bei der PKV abgezockt zu werden, schlägt jeden fiktiven Verlust

aber weil socrates zwar eingezahlt, aber in der PKV geblieben ist . . . . . ich glaube, da nimmt ihm die PKV trotzdem ordentlich etwas weg von seiner eh schmalen Rente.
 
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