Wie ist denn das zu verstehen? (Nachweis von Deutschkenntnissen)

Diskutiere Wie ist denn das zu verstehen? (Nachweis von Deutschkenntnissen) im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Ich glaube seit 2011 ist das so . Sombath
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sombath

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Ich glaube seit 2011 ist das so .

Sombath



heißt das jetzt ,bist du Österreicher und in Österreich gemeldet ,braucht deine Frau A1?
 
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Chak

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Ich seh das auch so , oder es gibt noch ein anderes Problem .
Wenn die Frau einen AT hat , der noch nicht abgelaufen ist , kann sie ohne Probleme nach D.fliegen .
Wer soll den das verhindern ?
Die Bundespolizei.
 
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sombath

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Die Bundespolizei tritt erst bei Einreise in Aktion .
Auch die weiß , daß eine Thai , die mit einem Deutschen verheiratet ist , nicht abgeschoben werden darf .
Eine " Nichteinreise " ist mit einer Abschiebung gleich zu setzen .
Sie kann auf jeden Fall fliegen , dh in BKK einchecken wenn die Karte nicht abgelaufen ist .

Sombath




Die Bundespolizei.
 
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