Wie ist denn das zu verstehen? (Nachweis von Deutschkenntnissen)

Diskutiere Wie ist denn das zu verstehen? (Nachweis von Deutschkenntnissen) im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Und eine andere Frage zum Wohnort. Ich habe vor 6 Jahren in A gearbeitet und musste mich dort anmelden. Also bin auch heute noch dort angemeldet...
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andrusch

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Und eine andere Frage zum Wohnort. Ich habe vor 6 Jahren in A gearbeitet und musste mich dort anmelden. Also bin auch heute noch dort angemeldet (ist wichtig oder besser für meine Unfallrente) bei einem Freund, aber seit 2011 wieder in D und auch hier angemeldet. Hatt noch nie einer gefragt bzw gab Probleme.Wenn wir jetzt heiraten und Alles über A abwickeln, bräuchte sie gar kein A1?
Vielleicht Frage am falschen Platz; Wie geht das eigentlich, wenn man keine Arbeit mehr hat ( nur Unfallrente und Börsentätigkeit) und nach A oder D für längere Zeit als Ehepaar reisen möchte?
 
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nathon

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Die Möglichkeit, die Deutschkenntnisse auch nach abgelaufenem A1 Test auf der Botschaft prüfen zu lassen, besteht wohl.
Hat da jemand schonmal Erfahrungen gemacht? Wie läuft das ab? Wer prüft das? Wie wird das dann bescheinigt? Wir würden das gern VOR der Visabeantragung prüfen lassen, um im Negativfall doch noch entsprechend reagieren zu können.
Die Möglichkeit, die Deutschkenntnisse auch nach abgelaufenem A1 Test auf der Botschaft prüfen zu lassen, besteht wohl.
Hat da jemand schonmal Erfahrungen gemacht? Wie läuft das ab? Wer prüft das? Wie wird das dann bescheinigt? Wir würden das gern VOR der Visabeantragung prüfen lassen, um im Negativfall doch noch entsprechend reagieren zu können.
In unserem Fall war der A1 Test abgelaufen.
Meine Frau hat mehr als 6 Monate außerhalb Thailands verbracht (größtenteils mit mir).
Also mussten wir ein neues Visum beantragen.
Nach über 2 Monaten Bearbeitungszeit kam dann plötzlich die Anforderung nach einem erneuten A1 Sprachtest.
Als hätte man nicht auch schon bei der Beantragung festellen können, dass der Test länger als zwei Jahre zurückliegt.
Niemand hat mit meiner Frau bei Antragstellung in der Botschaft auf Deutsch geredet. Alles in Thai.
Also ich denke, die Regelung mit dem schnellen Check auf der Botschaft existiert in der Praxis gar nicht.
Und das Goethe Institut profitiert davon natürlich auch.

Zum Hintergrund:
Meine Frau hat in Deutschland einen 9-monatigen Integrationskurs gemacht. Dabei fehlten ihr am Ende 2 Punkte zu B1. Warum auch immer. Sie hat also 9 Monate Deutsch in Deutschland gelernt + zuvor den A1-Kurs in Bangkok und sie hat praktisch A2 (leider noch nicht B1).
Dennoch: Verpflichtung zum erneuten A1-Test in Bangkok. Ergebnis: über 90%. Hätte man dann nicht auch einfach mal kurz auf der Botschaft ein bisschen Deutsch reden können?
 
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Chak

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Zum Hintergrund:
Meine Frau hat in Deutschland einen 9-monatigen Integrationskurs gemacht. Dabei fehlten ihr am Ende 2 Punkte zu B1. Warum auch immer. Sie hat also 9 Monate Deutsch in Deutschland gelernt + zuvor den A1-Kurs in Bangkok und sie hat praktisch A2 (leider noch nicht B1).
Dennoch: Verpflichtung zum erneuten A1-Test in Bangkok. Ergebnis: über 90%. Hätte man dann nicht auch einfach mal kurz auf der Botschaft ein bisschen Deutsch reden können?
Hat sie das mit dem Integrationskurs denn auch auf der Botschaft erzählt?
 
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Franky53

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nicht mehr hier
nie einer gefragt bzw gab Probleme.Wenn wir jetzt heiraten und Alles über A abwickeln, bräuchte sie gar kein A1?
Vielleicht Frage am falschen Platz; Wie geht das eigentlich, wenn man keine Arbeit mehr hat ( nur Unfallrente und Börsentätigkeit) und nach A oder D für längere Zeit als Ehepaar reisen möchte?
auch in A brauchst du A1 ,Arbeit war noch nie gefragt ,Einkommen musst du nachweisen.
 
strike

strike

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auch in A brauchst du A1 ...
Der Partner als Zuziehender zu einem in Österreich lebenden Deutschen oder anderen EU-Ausländer (EU-Freizügigkeit, Richtlinie 2004/38/EG) meines Wissens nicht.
 
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nathon

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Ich durfte ja nicht dabei sein. Normalerweise nur der Antragsteller. Aber sie hatte alle Unterlagen und Zeugnisse. Und bei der Antragstellung werden ja auch diese Zeugnisse benötigt. Denn ohne A1 kein Visum (jedenfalls noch). Ich war sehr überrascht, dass dann nach 2-monatiger Bearbeitungszeit die Anforderung kam, einen neuen A1 zu machen. Denn die eingereichten Zeugnisse waren auch schon bei der Antragstellung "zu alt".
Ich kenne die offizielle Regelung der Botschaften nicht, aber ich behaupte mal, dass diese unsägliche Regelung, dass der Deutschkurs vor Einreise zum Ehepartner (und nicht nur danach) verpflichtend ist, auch gerne von den Botschaften unabhängig von der Vorgeschichte durchgeführt wird - auch wohlwissend, dass sich die Goethe Institute daran gesund gestoßen haben.
Ich bin absoluter Befürworter von Deutschtests für Einwanderer - auch verpflichtend. Aber nicht vor Einreise sondern erst in Deutschland. Dann gerne verpflichtend, denn meist wird die erste Aufenthaltserlaubnis ja eh nur für ein Jahr gewährt. Und meine Frau hat 9 Monate in dem Integrationskurs verbracht. Super Sache. Aber bitte beim Ehepartner in Deutschland.
Und zweitens gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle. Wie war der Ausdruck "hinnehmbare Inländerdiskriminierung". Puh, das ist schon ein Pfund.
Ok, früher oder später wird diese A1-Sache wegfallen.
Bis dahin eine Frage:
Bei uns passiert es öfter, dass wir größtenteils zusammen mehr als 6 Monate nicht in Deutschland sind. Jedesmal muss dann ein neues Visum beantragt werden und ggfs. ein A1 Test gemacht werden.
Wie lässt sich dieser Kreis durchbrechen?
 
Helli

Helli

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Bis dahin eine Frage:
Bei uns passiert es öfter, dass wir größtenteils zusammen mehr als 6 Monate nicht in Deutschland sind. Jedesmal muss dann ein neues Visum beantragt werden und ggfs. ein A1 Test gemacht werden. Wie lässt sich dieser Kreis durchbrechen?
Wieso dann noch Visum? Wenn sie doch bereits einen Aufenthaltstitel hat, muss der bei der AB doch nur jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden (solange die das ohne B1 mitmachen). Du musst bei Deiner Abwesenheitsplanung nur schauen, dass der Titel nicht vor der Wiedereinreise abgelaufen ist (sonst lassen sie Euch garnicht fliegen). Früh genug mit der AB abklären!
Im Post #23 hat @nathon geschrieben, dass seiner Frau 2 Punkte beim B1-Test gefehlt haben. In dem Nitty-"Integration-Fred" wurde von einem Member geschrieben, dass NRW und Berlin gar keinen Abschlußtest vornehmen und alleine die 600-Stunden-Anwesenheit ausreicht. Es ist also noch nicht mal innerhalb DE einheitlich (Ermessensspielräume der ABs?).
 
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sombath

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Das mit der Arbeit weiß ich nicht .
Wenn du Deutscher bist und in A. gemeldet bist , braucht deine Frau keinen A1 .
Das ist sicher !
Aber alles läuft dann über die Ö-Botschaft .
Beispiel
Du bist Österreicher , bist in D. gemeldet , braucht die Frau auch keinen A1 .
Leider ist das so .

Sombath



Und eine andere Frage zum Wohnort. Ich habe vor 6 Jahren in A gearbeitet und musste mich dort anmelden. Also bin auch heute noch dort angemeldet (ist wichtig oder besser für meine Unfallrente) bei einem Freund, aber seit 2011 wieder in D und auch hier angemeldet. Hatt noch nie einer gefragt bzw gab Probleme.Wenn wir jetzt heiraten und Alles über A abwickeln, bräuchte sie gar kein A1?
Vielleicht Frage am falschen Platz; Wie geht das eigentlich, wenn man keine Arbeit mehr hat ( nur Unfallrente und Börsentätigkeit) und nach A oder D für längere Zeit als Ehepaar reisen möchte?
 
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JT29

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Ich war sehr überrascht, dass dann nach 2-monatiger Bearbeitungszeit die Anforderung kam, einen neuen A1 zu machen. Denn die eingereichten Zeugnisse waren auch schon bei der Antragstellung "zu alt".
Diese Entscheidung kommt dann aber von der zuständigen AB und nicht von der Botschaft.
 
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Willi

Gast
Bei uns passiert es öfter, dass wir größtenteils zusammen mehr als 6 Monate nicht in Deutschland sind. Jedesmal muss dann ein neues Visum beantragt werden und ggfs. ein A1 Test gemacht werden.
Wie lässt sich dieser Kreis durchbrechen?
Wenn Sie in Deutschland eingereist ist, bekommt Sie ein Aufenthalstitel. Dieser Aufenthalstitel ist bei länger als 6 Monaten Abwesenheit aus Deutschland rechtzeitig bei der AB zu verlängern.

wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist
§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen - dejure.org

Da ihr dies wahrscheinlich nicht macht, müßt ihr halt ein neues Visum beantragen.
 
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nathon

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Wieso dann noch Visum? Wenn sie doch bereits einen Aufenthaltstitel hat, muss der bei der AB doch nur jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden (solange die das ohne B1 mitmachen). Du musst bei Deiner Abwesenheitsplanung nur schauen, dass der Titel nicht vor der Wiedereinreise abgelaufen ist (sonst lassen sie Euch garnicht fliegen). Früh genug mit der AB abklären!
Im Post #23 hat @nathon geschrieben, dass seiner Frau 2 Punkte beim B1-Test gefehlt haben. In dem Nitty-"Integration-Fred" wurde von einem Member geschrieben, dass NRW und Berlin gar keinen Abschlußtest vornehmen und alleine die 600-Stunden-Anwesenheit ausreicht. Es ist also noch nicht mal innerhalb DE einheitlich (Ermessensspielräume der ABs?).

Mmmm? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass so lange meine Frau "Aufenthaltserlaubnisse" hat, sie nie länger als sechs Monate außerhalb Deutschland sein darf. "Darf" natürlich schon, aber dann muss ein neues Visum beantragt werden.
Und dies unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Ausreise der Aufenthaltstitel noch z.B. 11 Monate gültig ist.

Zu dem Integrationstest /-kurs:
Da hatte ich das seinerzeit so verstanden, dass das Entscheidende ist, dass man den vollen Integrationskurs mit ausreichender Anwesenheit absolviert hat (nicht aber ob man alles bestanden hat). Ich weiss aber nicht, ob B1 als Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel herhalten kann. Dann wäre ja die Verpflichtung zum A1 bei erneuter Visumsbeantragung irgendwie Quatsch. Visum nur mit A1 (schon wieder) und Aufenthaltserlaubnis nur mit B1.
 
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nathon

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Diese Entscheidung kommt dann aber von der zuständigen AB und nicht von der Botschaft.
Ja, möglich. Wäre dann halt nur schön, wenn diese Erkenntnis nicht erst 2 Monate nach Beantragung kommt oder wenn die Botschaft da aktiv bei Beantragung was zu sagen würde.
 
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nathon

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Wenn Sie in Deutschland eingereist ist, bekommt Sie ein Aufenthalstitel. Dieser Aufenthalstitel ist bei länger als 6 Monaten Abwesenheit aus Deutschland rechtzeitig bei der AB zu verlängern.



§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen - dejure.org

Da ihr dies wahrscheinlich nicht macht, müßt ihr halt ein neues Visum beantragen.
Ja, ich habe auch schon mal davon gehört, dass man wegen einer besonderen Frist mit der Ausländerbehörde reden soll.
Nächstes Mal werden wir das tun. Wir sind halt ein bisschen flexibler, ich lasse mich irgendwie ungern in bestimmte Fristen zwängen. Aber gut, im Zweifelsfall muss halt immer wieder eine Visumsbeantragung her. Ich weiss nicht, ob dass der Sinn der Sache ist. Aber es gibt ja anscheinend nur diese zwei Alternativen.
 
Dieter1

Dieter1

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Ich habe dass bisher immer so verstanden, dass so lange meine Frau "Aufenthaltserlaubnisse" hat, sie nie länger als sechs Monate außerhalb Deutschland sein darf. "Darf" natürlich schon, aber dann muss ein neues Visum beantragt werden.
Es genuegt normal, dies auf der zustaendigen Auslaenderbehoerde anzumelden.

Zum anderen verstoesst diese Praxis wohl gegen EU Recht. Wenn ich mich nicht irre gabs dazu mal ein Grundsatzurteil.
 
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nathon

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Es genuegt normal, dies auf der zustaendigen Auslaenderbehoerde anzumelden.

Zum anderen verstoesst diese Praxis wohl gegen EU Recht. Wenn ich mich nicht irre gabs dazu mal ein Grundsatzurteil.
Welche Praxis? Einen Aufenthaltstitel ungültig zu machen, wenn der Ausländer länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands ist?
 
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sombath

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Ich seh das auch so , oder es gibt noch ein anderes Problem .
Wenn die Frau einen AT hat , der noch nicht abgelaufen ist , kann sie ohne Probleme nach D.fliegen .
Wer soll den das verhindern ?
Sie checkt mit der Karte ein u. fliegt nach D.
Hier geht sie auf die AB und klärt ab .
Als Ehefrau eines Deutschen darf sie nicht ausgewiesen werden .
Die mehr als 6 Monate interessieren die Fluggesellschaft überhaupt nicht .
Sollte der AT allerdings abgelaufen sein , dann gibt es Probleme .

Sombath



Wieso dann noch Visum? Wenn sie doch bereits einen Aufenthaltstitel hat, muss der bei der AB doch nur jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden (solange die das ohne B1 mitmachen). Du musst bei Deiner Abwesenheitsplanung nur schauen, dass der Titel nicht vor der Wiedereinreise abgelaufen ist (sonst lassen sie Euch garnicht fliegen). Früh genug mit der AB abklären!
Im Post #23 hat @nathon geschrieben, dass seiner Frau 2 Punkte beim B1-Test gefehlt haben. In dem Nitty-"Integration-Fred" wurde von einem Member geschrieben, dass NRW und Berlin gar keinen Abschlußtest vornehmen und alleine die 600-Stunden-Anwesenheit ausreicht. Es ist also noch nicht mal innerhalb DE einheitlich (Ermessensspielräume der ABs?).
 
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Franky53

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Du bist Österreicher , bist in D. gemeldet , braucht die Frau auch keinen A1 .
Leider ist das so .

Sombath
heißt das jetzt ,bist du Österreicher und in Österreich gemeldet ,braucht deine Frau A1?
 
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Wie ist denn das zu verstehen? (Nachweis von Deutschkenntnissen)

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