P
pongneng
Senior Member
Themenstarter
Auf der Homepage der dt. Botschaft fand ich folgendes:
Auf dem dazugehörigen Merkblatt heißt es weiter:

Dies richtet sich doch an den Antragsteller, also i.d.R. an den thailändischen Ehepartner, der ein Visa beantragen will.Hinweis für Ehegatten/Lebenspartner Angehöriger der EU/EWR-Staaten:
Ist Ihr Ehegatte-/Lebenspartner zu dem Sie nach Deutschland nachziehen möchten, ein Angehöriger der EU/EWR-Staaten (Freizügigkeitsberechtigter), brauchen Sie keinen Sprachnachweis zu erbringen. Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Freizügigkeits-bescheinigung ODER eine Anmeldebestätigung des deutschen Wohnortes, einen Arbeitsnachweis sowie eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Ehegatten (jeweils mit zwei Kopien) vor.
Auf dem dazugehörigen Merkblatt heißt es weiter:
Mal ganz provokant gefragt, ist das nicht so zu verstehen, dass der thail. Ehepartner eines Deutschen bei Visabeantragung gar keine Deutschkenntnisse nachweisen muß? Oder verstehe ich bloß dieses Beamtendeutsch falsch? Vielleicht muß ich ja auch nochmal nen Deutschkurs machen ...Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen,
wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder haben als Deutscher von Ihrem
Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht. usw...
