johnny_BY" schrieb:
Oberlandesgericht? :O Das verblüfft mich nun. Was soll ich wann beim Oberlandesgericht erledigen?
Aber Johnny, Du wirst doch nicht etwa schon die "Freude" an der bürokratischen Seite Eurer geplanten Hochzeit verloren haben
Du hast doch bisher nur die Phase der Antragsstellung in Krungthep beschrieben.
Hier in D geht´s dann wie Du weißt zunächst zum Standesamt. Ehe anmelden. Nun ist aber Deine Verlobte bereits einmal verheiratet gewesen. Also muss die erfolgte ausländische Ehescheidung erst einmal in Deutschland anerkannt werden. In Deutschland gilt das Prinzip der "hinkenden Ehe". Jemand ist für uns in D solange noch nicht geschieden, wie nicht seine Scheidung von einem deutschen Gericht anerkannt wurde. Für Dich als Bayern vielleicht näherliegender: "Ohne Absolution kannst net in den Himmel der Ehe eintreten". Die Anerkennung der ausländischen Ehescheidung wird in den Flächenstaaten Deutschlands von den Oberlandesgerichten vorgenommen. Es wird ein extra Antrag gestellt, der gebührenpflichtig ist. Gebühr ist abhängig vom Einkommen des Antragstellers. Also bitte soll Deine Frau den Antrag stellen. :-) Den Antrag kann mann (braucht man aber nicht) schon in der Botschaft ausfüllen und beglaubigen lassen - ist aber nur dann interessant, wenn die Eheanmeldung ohne die Verlobte erfolgen muss. Für die Anerkennung der ausländischen Ehescheidung - zumeist eine Ehescheidung vor der Amphoe - ist es von zentraler Wichtigkeit eine beglaubigte Abschrift des Scheidungseintrages im thailändischen Scheidungsregister zu haben. Wo auch die ehemaligen Ehepartner handschriftlich den Scheidungsantrag unterschrieben haben. Dies benötigt das OLG um eindeutig feststellen zu können, dass der Ex-Mann an der Ehescheidung auch mitgewirkt hat.
Hast Du diesen kleinen Schritt auch gemacht - dauert nur schlappe 4 Wochen - dann kommt als nächstes die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deine Verlobte". Thailand kennt eine solche Bescheinigung nicht, also muss wieder ein anderer dies machen. Typischerweise sind dies wieder die OLG in den Flächenstaaten.
Die schauen sich die beiden Familienstandsbescheinigungen an, die Deine Verlobte besorgt hat. Die heißen bei Ihr Familienstandsbescheinigungen und nicht Ledigkeitsbescheinigungen, weil sie ja schon einmal verheiratet war. In D kann keiner mehr als "ledig" auf dieser Welt wandeln, der einmal schon verheiratet war. Ist so ähnlich wie mit der Jungfräulichkeit.
Also schaut sich ein Mensch beim OLG (selbes wie oben oder anderes) die Familienstandsbescheinigung vom Amphoe und die vom Zentralregisteramt in Bangkok an. (Nebenbei: die Deutsche Botschaft in BKK weiß all dieses und würde Deine Verlobte schon darauf hinweisen, sollte Sie irgend eins der so wichtigen Dokumente nicht haben. Die Tatsache, dass Sie ca. 14000 Baht für Übersetzungen bezahlt hat, zeigt auch schon, dass da ein schöner Papierstapel zusammengekommen ist).
Nach Anschauen, evtl. auch Anfühlen und Beriechen der Original-Dokumente und ihrer Übersetzungen (die Leute können schließlich kein Thai lesen) stellt das OLG dem Standesamt die gewünschte Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aus. Dauert wohl auch so 4 Wochen. Dannach könnt Ihr (wenn Sie schon hier sein sollte) bzw. kannst Du einen Heiratstermin ausmachen.
Dann heiraten....................................
und da Du in Deinem anderen Thread schon in Erfahrung bringen wolltest, auf welche Weise Du noch ein wenig länger im Genuß der Tatsache schwelgen dürftest, als papierenes Abbild deiner Existenz bearbeitet zu werden, kannst Du im übrigen schon einmal darüber nachdenken, welche Freuden nach der Heirat noch auf Dich warten:
Z.B. die Apostille für Deine internationale Heiratsurkunde durch den Regierungspräsidenten, Vorbeglaubigung der übersetzten Heiratsurkunde durch das thailändische Generalkonsulat ......... alles nachzulesen unter den Stichworten "Änderung des Nachnamens nach Eheschließung im thailändischen Reisepaß und in der thailändischen ID-card.
P.S. Deine Frage ließ mich ein wenig stutzig werden: Du hast doch das Merkblatt von Sebastian Kiesow gelesen, gelle?