
Jinjok
Senior Member
Themenstarter
Wen es interessiert:
Habe gerade gehoert, dass auch dauerhaft im Ausland lebende Deutsche ihr Wahlrecht in der Heimat wahrnehmen koennen. Dazu muss ein Antrag auf Eintragung in die Waehlerliste des letzten Heimatortes erfolgen. Dieser Antrag muss bis Sonntag, den 1. September 2002 z.B. per FAX eingegangen sein. Genauere Informationen findet man auf der Webseite des Bundeswahlleiters. Hier kann man auch den Antrag im PDF-Format herunterladen, den man dann seiner Gemeinde, wo man zuletzt in D angemeldet war zusendet.
Viele Gruesse an alle deutschen Auslaender
Jinjok
Habe gerade gehoert, dass auch dauerhaft im Ausland lebende Deutsche ihr Wahlrecht in der Heimat wahrnehmen koennen. Dazu muss ein Antrag auf Eintragung in die Waehlerliste des letzten Heimatortes erfolgen. Dieser Antrag muss bis Sonntag, den 1. September 2002 z.B. per FAX eingegangen sein. Genauere Informationen findet man auf der Webseite des Bundeswahlleiters. Hier kann man auch den Antrag im PDF-Format herunterladen, den man dann seiner Gemeinde, wo man zuletzt in D angemeldet war zusendet.
Viele Gruesse an alle deutschen Auslaender

Jinjok