..Ein Fall aus D basiert auf Tatsachen

!.. Ein Freund, will eine Eisdiele übernehmen. Bevor er loslegt baut er das Ding um. Genehmigungen denkt er sich kann ich mir früh genug einholen... da war ja vorher auch eine drin. Er läst die Theke wie sie ist und ändert nur die Bestuhlung und den Bodenbelag... und das Logo am Fenster mit dem Schild der Ladenzeiten.
2 Monate vor der Saison meldet er den Laden an und das Bauamt kommt schaun ob alles ok ist. Punkt 1. den sie kritisieren... Das Damen WC ist exakt 10 cm zu kurz von der geöffneten Tür bis zum Klodeckel. Mein Freund sagt NICHT: "wer scheißt schon bei offener Tür." Nein er prüft ob man das ändern kann... was nicht geht weil dann die Standfläche vor dem Waschbecken zu gering ist laut Beamten. Dann kommt das Argument... aber das war doch vorher auc so!! worauf der Beamte sagt, das wäre egal einmal erteilte falsche Genehmigungen würden keinen Rechtsanspruch ergeben es in Zukunft weiter falsch betreiben zu dürfen. Nachdem er das gesamte WC für satte 5000,- umgebaut hat und auch eine Abnahme durchs Amt erhalten hat monieren die Beamten die Rutschsicherheit des neuen Bodens. Er würde nicht den Vorschriften entsprechen und sie könnten den Laden nicht frei geben... "fairerweise" sagen sie ihm gleichzeitig das sie für die Sitzplätze draußen aufgrund neuer Verkehrswegeregeln nur noch 1/4 der Fläche überlassen können. Damit ist dann das "Aus" für die Investition perfekt und ca. 15.000 ,-€ dahin. Heute ist da ein Laden der verkauft Tintenpratonen der hat aber nur an 2 Tagen/Woche auf.
soviel zu den Nischen in denen mancher lebt.