Wurde hier schon mehrfach gepostet.Links, Zahlen bittesehr.
Ich sprach auch von Sozialhilfeempfänger, zumal viele (sehr viele) in sogenannte Scheinselbstständigkeiten (Thai-Massagen, Restaurants, Mini-Jobs usw.) verborgen sind, mit ergänzenden Leistungen aus den Sozialkassen. --- PS.: Ich merke mal an, dass Deine Statistik aus dem Jahr 2010 stammt !oh, hier prozentual riesig Menge, total auch
Ich kenne viele (von meiner Frau aus) und die bekommen alle H4! Und einige sind sogar noch mit einem Opa aus deutscher Nation verheiratet!!!Wurde hier schon mehrfach gepostet.
Der Anteil der Hartz4 Empfänger aus Thailand entspricht in etwa dem der Deutschen.
Ich persönlich kenne keine(n) Einzige(n) Thai der von Stütze - lebt und ich kenne viele.
Die machen irgenwie alle etwas und wenn es eben halt Bummbumm ist.
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass ich nicht aus Berlin bin......Ich kenne viele (von meiner Frau aus) und die bekommen alle H4! Und einige sind sogar noch mit einem Opa aus deutscher Nation verheiratet!!!

Zahlen, Zahlen, nicht schwätzen, für jemanden für den der einzige Thailandbezug ist, dieses Forum vollzumüllen, sollten dann wenigstens ein paar verifizierbare Fakten rüberwachsen, und nicht immer nur scheinbar haltlose Bemerkungen.Ich sprach auch von Sozialhilfeempfänger, zumal viele (sehr viele) in sogenannte Scheinselbstständigkeiten verborgen sind, mit ergänzenden Leistungen aus den Sozialkassen. --- PS.: Ich merke mal an, dass Deine Statistik aus dem Jahr 2010 stammt !

Tja Berlin ist halt ein Armenhaus. ;)Ich kenne viele (von meiner Frau aus) und die bekommen alle H4! Und einige sind sogar noch mit einem Opa aus deutscher Nation verheiratet!!!
Gerade in den Dörfern, weil sie ihr "Arbeitsfeld", mit zunehmenden Alter erweitert haben.Egal, auf`m Dorf ist es nicht anders![]()
Du zimmerst Dir irgendwelche Zahlenwerke zusammen und willst die hier, als Endzahlen verkaufen ? Mach Dich doch nicht lächerlich !Zahlen, Zahlen, nicht schwätzen, (...)
Weil die Thaifrau, die Rente vom dt. Opa kassieren will und kostenlos, über die Familienkrankenversicherung versichert ist, zumal sie noch unter Umständen, eine günstige Steuerklasse erheichen kann !Ich kenne viele (von meiner Frau aus) und die bekommen alle H4! Und einige sind sogar noch mit einem Opa aus deutscher Nation verheiratet!!!
Du solltest noch dazu schreiben, erst ab den 01.01.2016 !Hartz IV Bezieher können nicht Familienversichert sein. Ebenso ihre Kinder nicht.
Hartz 4 und Krankenkasse: Seit Januar 2016 ohne FamilienversicherungWegfall der Familienversicherung: Kaum Auswirkung für Hartz-4-Empfänger Durch den Wegfall der Familienversicherung für Hartz-4-Empfänger ändert sich für die meisten Betroffenen nichts. Lediglich ihr Status bei der Krankenkasse ist nun ein anderer. Sofern Leistungsbezieher nicht handeln, werden sie vom Jobcenter bei der Krankenkasse angemeldet, bei der sie vor Beginn der Familienversicherung versichert waren. War dies eine private Krankenversicherung, so bedeutet dies für Leistungsempfänger eine Rückkehr dorthin.
Kinder bis 14 Jahren im Sozialgeld Bezug bleiben weiterhin in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert.
Das ist ja woh ein Nebenkriegsschauplatz, ob die anderen Familienmitglieder eines Geringverdieners Familienversichert oder anderweitig abgerechnet werden, ist rechte tasche, linke Tasche. Wer zahlt eigentlich für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge?Du solltest noch dazu schreiben, erst ab den 01.01.2016 ! Hartz 4 und Krankenkasse: Seit Januar 2016 ohne Familienversicherung
Du solltest noch dazu schreiben, erst ab den 01.01.2016 ! Hartz 4 und Krankenkasse: Seit Januar 2016 ohne Familienversicherung
Sauber! Nicht wahr?Kinder bis 14 Jahren im Sozialgeld Bezug bleiben weiterhin in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert.
Der große Vorteil....Dies hat den großen Vorteil, dass Betroffene nun nicht mehr an die gesetzliche Kasse gebunden sind,...
Sozialgeld HartzIV.org > Sozialgeld Sozialgeld steht nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Grundsätzlich gelten Kinder unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig und sind demzufolge anspruchsberechtigt. Auch Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind anspruchsberechtigt, sofern die Erwebsminderung nur zeitweise ist. Ausgeschlossen sind Personen, die dauerhaft eine Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten oder das 65. Lebensjahr vollendet haben. Diese können bei Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit die Grundsicherung im Alter beantragen. Inhaltlich umfasst das Sozialgeld Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV), Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung, sowie Gewährung eines Darlehns bei Vorliegen eines unabwendbaren Bedarfs (siehe Sonderbedarf). ----- PS.: Denn Rest, kannst Du Dir alleine ergoogeln !Wovon bezahlt ein 14 jähriges schulpflichtiges Kind dann seine Krankenversicherung?
Damit bist du immer noch bei einem schulpflichtigen Kind. ...und ob es nach der Schulzeit einen weiteren Bildungsweg einschlagen kann, ist fraglich. Da es ab dann einem normalen Hartz IV Bezieher gleichgesetzt ist und zur Kostenmeidung schnellstens dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß....Grundsätzlich gelten Kinder unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig und sind demzufolge anspruchsberechtigt. ...