@ Micha:
lies bitte nochmal #36 von garpi1....vielleicht ist da etwas von mir falsch rübergekommen?,
aber mit GLEICH WER, meinte ich nur, daß es schon reicht, wenn wie in dem Fall die Frau behauptet
ihr Mann (Farang) hätte die 8 jährige Tochter mißbraucht....nicht der Staatsanwalt hat das in seiner
Anklagegeschrift vorgetragen oder behauptet.....damit ist ja der Willkür Tür und Tor geöffnet....
In Deutschland gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung, bis Gegenteiliges bewiesen ist...
Nur in sehr selten Fällen kommt er direkt hinter Gitter, nämlich dann wenn Fluchtgefahr besteht, oder aber
die Gefahr besteht, Beweismittel beiseite zu schaffen.
Vielleicht sollte man den Anklagenden (ohne Beweismittel) , sofern es nicht der Staatsanwalt selbst ist,
genauso einbuchten wie den Beschuldigten....dann würden sich derartige Fälle wohl auf ein Minimum reduzieren.
Das in Thailand die Uhren anders ticken ist mir schon klar, aber das es bisweilen züge einer Bananenrepublik
hat, war mir dann doch neu...
@ Chak : damit die Familie weiter in dem Glauben ist, Farang versteht eh nichts ,weiter frei über Farang herzieht,
und etwaige "Schlachtpläne (so oder so) von Farang wunderbar verarbeitet werden kann.
Das erinnert mich doch glatt an meinen Frankreich Urlaub als ich als 20 jähriger mit 4 Kumpels Campen war...
unterwegs lernten wir einen netten Franzosen kennen, der mit seinem Auto alleine unterwegs war...fortan waren wir zu sechst.
Unser "Schlachtplan" war, das sich der Franzose in der "Campingdisco" auch als Deutscher ausgibt, denn er konnte
etwas deutsch, somit erfuhren wir immer sehr zuverlässig wer sich gerade für wen von den France-

Mädels für uns interessierte..
denn auch der Franzose konnte ja kein Französisch :-))
sorry für OT.
John