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JT29
Senior Member
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind nice to have, ABER hat mit der Visaentscheidung NULL zu tun, hier interessieren nur die Verhältnisse des Antragstellers. Auch wenn der Antragsteller sich die Reise gar nicht leisten kann und hier in DE ERSATZWEISE jemand als Bürge einspringt, heißt das noch lange nicht, dass man damit ein "Rechtsanspruch" auf Visaerteilung hat.Entscheidend ist, ob der Gastgeber in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und eine entsprechende Wohnung hat, in dem der thailändische Gast untergebracht wird.
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