Welches Amphoe verzichtet auf das EFZ, u. wo ist dies Amphoe?

Diskutiere Welches Amphoe verzichtet auf das EFZ, u. wo ist dies Amphoe? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Das Standesamt ist ja nach einer im Ausland erfolgten Eheschliessung ohne jegliche Relevanz denn bei den Gespraechspartnern handelt es sich ja nun...
T

Tramaico

Gast
Ich habe nach dem Recht des Landes Thailand geheiratet. Es gibt für ein deutsches Standesamt keinen Grund (und übrigens auch kein Recht), eine thailändische Heiratsurkunde nicht zu akzeptieren.
Das Standesamt ist ja nach einer im Ausland erfolgten Eheschliessung ohne jegliche Relevanz denn bei den Gespraechspartnern handelt es sich ja nun um Botschaft und Auslaenderbehoerde. Kommt zum Beispiel einer von denen auf den Trichter die Korrektheit der Ehe im Sinne des GG anzufechten, weil z. b. Zweifel an der Ehefaehigkeit der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschliessung bestehen, dann koennte, ja koennte, muss nicht, dies einen Stein in's Rollen bringen. Die Eheschliessung ist zwar nach deutschem und thailaendischem Recht rechtsgueltig, doch koennte es bei einer Anfechtung zu einer schwebenden Situation kommen, weil Mehrehe ja weder in Deutschland noch Thailand statthaft ist.

Ergo, die Schuetzenswertigkeit, nein nicht die Rechtswirksamkeit, der Ehe ist erst einmal in Zweifel gestellt und somit koennte eine Einreisegenehmigung und hieraus resultierenden Aufenthaltsgenehmigung auf dieser Basis bis zur Klaerung verweigert werden.

Nein, keine Sorge, alles Hypothese und ich arbeite ja auch weder bei der Botschaft noch bei einer deutschen Auslaenderbehoerde. :rolleyes:
 
B

Bukeo

Gast
Die Eheschliessung ist zwar nach deutschem und thailaendischem Recht rechtsgueltig, doch koennte es bei einer Anfechtung zu einer schwebenden Situation kommen, weil Mehrehe ja weder in Deutschland noch Thailand statthaft ist.
hat aber mit dem EFZ nichts zu tun - Mehrehe ist auch mit EFZ recht leicht möglich, jedoch ebenso verboten.
Man kann sogar recht locker mehrere Ehen mit EFZ eingehen. Solange man die Ehe in D nicht beim Meldeamt anmeldet, gilt man in D als ledig und bekommt jederzeit immer wieder ein EFZ.
 
T

Tramaico

Gast
Erich, nein, Du musst nicht MICH ueberzeugen. Erwaehnte doch schon, dass ICH weder fuer die Botschaft noch die Auslaenderbehoerde arbeite sondern lediglich, jobbedingt, bestmoeglich versuche mit diesen auszukommen. :rolleyes:
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
bukeo, BJ und dergleichen sind dein Kundenstamm? Herzlichen Glückwunsch.

Das mit heiraten be der Thai Botschaft ist auch so eine Sache. Deutschland könnte evt. hier die Rechtmäßigkeit anzweifeln, denn was mir mal gesagt wurde gelten für Heiraten auf der Botschaft die Vorschriften des Landes auf deren Boden sich die Botschaft befindet. Bin kein Rechtsexperte.

Im Wesentlichen geht es doch auch nicht um geht oder geht nicht. Sondern, dass viele einfach ein optionales Hickhack mit den Behörden vermeiden möchten. Wenn ich den formal gewünschten Weg der deutschen Behörden wähle, dann kann ich u.U. innerhalb von 3 Tagen alles formale in Thailand abgeschlossen haben. 1. Tag Anreise, 2. Tag Abholen des kons. EFZ, heiraten in Ban Rak, auf dem Weg zur Feier die Urkunde noch zum übersetzen bringen. 3. Tag am Morgen die übersetzte Heiratsurkunde abholen, zum vorher vereinbarten Botschaftstermin gehen und das nationale Visum beantragen. Die restlichen Tage in Thailand enspannt den Urlaub genießen. Die Alternative wäre, evt. x mal telefonieren, zu verschiedenen Orten fahren um dann heiraten zu können, einzig und allein um ein EFZ und ein kons. EFZ zu umgehen.

Möglich ist es, doch der ein oder andere Deutsche konzentriert sich lieber darauf die Zeit mit der Partnerin zu genießen und emotional belastende Situationen durch wiederholtes vorstellig werden zu vermeiden.
 
B

Bukeo

Gast
bukeo, BJ und dergleichen sind dein Kundenstamm? Herzlichen Glückwunsch.
Danke, ein sehr netter, freundlicher Kunde. Auch seine Frau.

Das mit heiraten be der Thai Botschaft ist auch so eine Sache. Deutschland könnte evt. hier die Rechtmäßigkeit anzweifeln, denn was mir mal gesagt wurde gelten für Heiraten auf der Botschaft die Vorschriften des Landes auf deren Boden sich die Botschaft befindet. Bin kein Rechtsexperte.
Deutschland kann gar nichts anzweifeln, wenn man in Frankfurt beim Thai-Konsulat heiratet, weil es für Deutsche nicht möglich ist. Geht nur für die restlichen EU-Länder.

Im Wesentlichen geht es doch auch nicht um geht oder geht nicht. Sondern, dass viele einfach ein optionales Hickhack mit den Behörden vermeiden möchten. Wenn ich den formal gewünschten Weg der deutschen Behörden wähle, dann kann ich u.U. innerhalb von 3 Tagen alles formale in Thailand abgeschlossen haben. 1. Tag Anreise, 2. Tag Abholen des kons. EFZ, heiraten in Ban Rak, auf dem Weg zur Feier die Urkunde noch zum übersetzen bringen. 3. Tag am Morgen die übersetzte Heiratsurkunde abholen, zum vorher vereinbarten Botschaftstermin gehen und das nationale Visum beantragen.
ja, du vergisst den Behördenkram vor der Ehe. Nicht alle Thai-Frauen wohnen zuhause und müssen nur das Heimat-Amphoe bemühen. Viele sind 2x oder mehr verheiratet, haben x-mal den Vornamen gewechselt, ev. noch eine fehlerhafte Geburtsurkunde und fertig ist das Chaos. Dann ev. noch an verschiedenen Amphoes.
Dazu der Verlobte noch in D und die Frau reist dann quer durchs Land, um die Papiere zu besorgen. Das schaffen halt viele nicht - abgesehen, das es wesentlich teurer ist, Scheidungsurteil der Verlobten in D beim OLG anerkennen zu lassen usw. - dann die vielen Dokumente zum übersetzen...

Muss man alles berücksichtigen....

Möglich ist es, doch der ein oder andere Deutsche konzentriert sich lieber darauf die Zeit mit der Partnerin zu genießen und emotional belastende Situationen durch wiederholtes vorstellig werden zu vermeiden.
wie schon erwähnt, nicht alle Thaifrauen schaffen es alleine, sämtliche Papiere zu besorgen. Dann ev. auch noch im 9. Monat schwanger, eine andere hatte die Ledigkeitsbescheinigung mit dem Führungszeugnis verwechselt :-)
Lebt der Mann in TH, geht eine Heirat ohne EFZ wesentlich schneller.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Deutschland kann gar nichts anzweifeln, wenn man in Frankfurt beim Thai-Konsulat heiratet, weil es für Deutsche nicht möglich ist. Geht nur für die restlichen EU-Länder.
Bei einer Heirat in A, CH, Lux sind die Gesetze dieser Länder zu beachten. Da ist ein EFZ nach meinem Kenntnisstand nötig. Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.


ja, du vergisst den Behördenkram vor der Ehe. Nicht alle Thai-Frauen wohnen zuhause und müssen nur das Heimat-Amphoe bemühen. Viele sind 2x oder mehr verheiratet, haben x-mal den Vornamen gewechselt, ev. noch eine fehlerhafte Geburtsurkunde und fertig ist das Chaos. Dann ev. noch an verschiedenen Amphoes.
Dazu der Verlobte noch in D und die Frau reist dann quer durchs Land, um die Papiere zu besorgen. Das schaffen halt viele nicht - abgesehen, das es wesentlich teurer ist, Scheidungsurteil der Verlobten in D beim OLG anerkennen zu lassen usw. - dann die vielen Dokumente zum übersetzen...
Klar gibt es Fälle wo es sinnvoll sein kann ohne EFZ in Thailand zu heiraten, das streitet niemand ab. Wenn eine Thai im eigenen Land nicht mal mit den Behörden klarkommt, wie soll sie dies dann in D?
 
michael59

michael59

Senior Member
Joined
Aug 15, 2007
Messages
1,959
Reaction score
107
kurz die schilderung des aufwandes eines guten kumpels:

abholen der unterlagen beim bürgerservice, ein telefonat mit dem standesamt des geburtsortes neue geburtsurkunde zuschicken lassen.
alles scanenen und bei kiesow abfrage nach den kosten, anschließend versand der orginalunterlagen zu kiesow, der überersetzt, stempel der botschaft stempel amthai, versand zur adresse der braut.

braut damit zum heimatamphoe , nachfrage fehlt noch was. antwort nein

anreise in thailand- morgens - heute wollen wir heiraten- mittag alles erledigt.

eheprotokoll fax an kiesow- dann besuch in bkk protokoll und eheurkunde übersetzung abholen- spaziergang zur db- abgabe der eheurkunde zur beglaubigung mit kostenübernahmeerklärung ( nach 3 wochen per post bei ihm angekommen) änderung des familienstandes war problemlos.

viel entspannter kann es nicht sein. nur 3 wochen brieflaufzeit zu kiesow haben stress gemacht.
 
B

Bukeo

Gast
Bei einer Heirat in A, CH, Lux sind die Gesetze dieser Länder zu beachten. Da ist ein EFZ nach meinem Kenntnisstand nötig. Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
nein, wenn in einer Botschaft nach thail. Recht geheiratet wird, sind die Gesetze und Vorschriften Thailands zu beachten. Ein Konsulat oder Botschaft ist exterritoriales Gebiet des jeweiligen Landes und deutsches Recht gilt dort nicht.

Klar gibt es Fälle wo es sinnvoll sein kann ohne EFZ in Thailand zu heiraten, das streitet niemand ab. Wenn eine Thai im eigenen Land nicht mal mit den Behörden klarkommt, wie soll sie dies dann in D?
kein grosses Problem, wenn das Ehepaar in Thailand wohnt. Ausserdem kenne ich Deutsche - die kommen auch in D mit den Papieren nicht klar. Sieht man an immer wiederkehrende Fragen hier im Forum.
 
C

Chak

Senior Member
Joined
Jun 2, 2010
Messages
19,132
Reaction score
1,354
Location
Hamburg
Ein Konsulat oder Botschaft ist exterritoriales Gebiet des jeweiligen Landes und deutsches Recht gilt dort nicht.
Das ist so nicht ganz richtig.
 
C

Chak

Senior Member
Joined
Jun 2, 2010
Messages
19,132
Reaction score
1,354
Location
Hamburg
Das Standesamt ist ja nach einer im Ausland erfolgten Eheschliessung ohne jegliche Relevanz denn bei den Gespraechspartnern handelt es sich ja nun um Botschaft und Auslaenderbehoerde.
So ist es, das Standesamt habe ich nur vor der Eheschließung von innen gesehen, wegen des EFZ. Seitdem reichte jeder Behörde meine thailändische Heiratsurkunde nebst beglaubigter Übersetzung.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
wir reden hier vom Familienrecht und da ist nach meinem Kenntnisstand das nationale Recht zu beachten auf dem sich die Botschaft befindet. So ist es in den dt. Auslandsvertretungen kaum möglich zu heiraten.
 
B

Bukeo

Gast
wir reden hier vom Familienrecht und da ist nach meinem Kenntnisstand das nationale Recht zu beachten auf dem sich die Botschaft befindet. So ist es in den dt. Auslandsvertretungen kaum möglich zu heiraten.
ach so...
Ja, nur hab ich ja schon erwähnt - das dies eben für Deutsche sowieso nicht geht. Aber die gesamte restliche Welt kann im thail. Konsulat Frankfurt heiraten.
Dann verletzen sie ja auch kein deutsches Recht, da es ja keine Deutschen betrifft.
Das Problem dabei wird halt das Visum sein - die Verlobte müsste dann ja schon in der EU sein - zumindest mit Schengen-Touristen-Visum.

Bei einer Heirat in A, CH, Lux sind die Gesetze dieser Länder zu beachten. Da ist ein EFZ nach meinem Kenntnisstand nötig. Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
das Thai Konsulat in Frankfurt verheiratet nach Thai-Recht, nicht nach A,CH oder LU Recht.
Als ob man eben in TH geheiratet hat - eben auf exterr. Gebiet Thailands.
 
R

Rechtsfuzzy

Junior Member
Joined
Jun 18, 2011
Messages
8
Reaction score
0
das Thai Konsulat in Frankfurt verheiratet nach Thai-Recht, nicht nach A,CH oder LU Recht.
Als ob man eben in TH geheiratet hat - eben auf exterr. Gebiet Thailands.
Also hier scheint ein AA-Sprecher (Die Welt - Welt Online) für weitere Verwirrung zu sorgen, wenn er hier von "formal exterritoriales Gebiet" spricht und nicht die gesetzlich eindeutige Situation darlegt ("formal"?).

"Die Gebäude ausländischer diplomatischer Missionen stehen auf deutschem Territorium und liegen deshalb selbstverständlich auch kollisionsrechtlich im Inland", BGHZ 82 S.34, 44.

Aber Botschaftsbeamte genießen "Exterritorialität" und haben weiterhin nur ihren Wohnsitz im Heimatstaat, deshalb dürfen sie z.B. auch straffrei falsch Parken. Das Botschafts- oder Konsulatsgebäude bzw. deren Gelände steht aber unter einem besonderen Schutz, gemäß dem Wiener Übereinkommen. Nur wenn die Botschaft um Hilfe bittet, dürfen Polizei etc. das Gelände betreten.

Nach dem Konsulargesetz § 8 können Eheschließungen - nach dt. Recht - vorgenommen und beurkundet werden, "sofern mindestens einer der Verlobten Deutscher und keiner von ihnen Angehöriger des Empfangsstaates ist." (kein Einheimischer!) - So weit mir bekannt ist, ist diese Ehe-Möglichkeit vom AA wohl weitgehend oder sogar ganz ausgesetzt worden, die gesetzliche Möglichkeit besteht aber.

Die Ehefähigkeitszeugnis-Übereinkommen in Ländern mit deutscher Amtssprache (Schweiz, Österreich, Luxemburg) betreffen nur Eheschließungen von Deutschen mit Partnern aus diesen Staaten.

Wenn hier jemand vom "kons. EFZ" (konsularisches EFZ) spricht, so ist dies ein Fantasiegebilde und dient der Verschleierung bzw. soll eine internationale Bekanntheit eines dt. "Ehefähigkeitszeugnis" stützen, denn das Konsulat stellt gesetzlich nur Konsularbescheinigungen aus. Das dt. "EFZ" ist in seiner Auslegung bzw. Anwendung einmalig und entspricht in der Aussage dem englischen "certificate of no impediment", dieses ist aber nur eine Bescheinigung über den erfolgten Aufgebotsaushang.

Wenn heute noch Teile des "Großdeutschen Eherechts" von 1938 erhalten und nun sogar seit 1998 ins BGB eingeführt wurden, so ist dies schon bemerkenswert, insbesondere wenn man begreift mit welchen Mitteln auch der Gesetzgeber am Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses interessiert ist. Damit vom Ausländer nicht nur eine beglaubigte Passkopie beim Antrag auf ein "EFZ" (für die Auslandsheirat) vorgelegt werden muss, wurde extra mit Rechtsverdrehung ein "Ehehindernis" 1968 (DA) uminterpretiert (einseitig>doppelseitig) und die spätere Umschreibung nach 30 Jahren macht es nicht besser (§ 1306 BGB). Ursprünglich stand im Gesetz: "Niemand darf eine neue Ehe schließen, bevor seine frühere Ehe aufgelöst, für ungültig oder für nichtig erklärt ist."
1900 verschwand das Wort "neue" und 1938 wurde es dann erstmals als Eheverbot eingeordnet, mit der Überschrift: "Doppelehe". Und der neue Text des § 1306 BGB soll nun die Forderungen der Ledigkeitsnachweise beim Ausländer endlich rechtfertigen ("... und einer dritten Person eine Ehe ... besteht")!!!

- Wer fordert endlich die dt. Botschaft in Bangkok auf, die gesetzliche Grundlage für diesen "Zeugnistausch" zu belegen, bzw. besteht auf die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung (Ledigkeit) nach Konsulargesetzen, so wie dies den Vorstellungen des thailändischen Gesetzgebers entspricht. Die Beteiligung eines dt. Standesbeamten an einer Auslandsheirat, gehört nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben (außerhalb des Geltungsbereiches des PStG) und somit verletzt dieser Vorgang die Souveränitätsrechte des thailändischen Staates !!!
Rechtsfuzzy
 
B

Bukeo

Gast
Also hier scheint ein AA-Sprecher (Die Welt - Welt Online) für weitere Verwirrung zu sorgen, wenn er hier von "formal exterritoriales Gebiet" spricht und nicht die gesetzlich eindeutige Situation darlegt ("formal"?).
momentan gibt es Gründe, warum ich nicht Ban Rak verklage - sollten diese Gründe mal wegfallen, werde ich es tun und dann fällt das deutsche Recht hier in Thailand zusammen, wie Salzburger Nockerln.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Bukeo, was bring dir Frankfurt wenn wir in einem Deutschen Forum sind. Ich kann mich irren, doch nach meinem Kenntnisstand haben die Botschaften bei der Eheschließung das nationale Recht zu beachten in dem die Botschaft steht.

Rechtsfuzzy hat doch was anderes gemeint. Er erklärte doch, dass die dt. Botschaft eine Art Erklärung des Deutschen über seine Ledigkeit in Form einer Konsularbescheinigung dem Heiratswilligen aushändigen müsste
 
R

Rechtsfuzzy

Junior Member
Joined
Jun 18, 2011
Messages
8
Reaction score
0
Bukeo, was bring dir Frankfurt wenn wir in einem Deutschen Forum sind. Ich kann mich irren, doch nach meinem Kenntnisstand haben die Botschaften bei der Eheschließung das nationale Recht zu beachten in dem die Botschaft steht.
Sorry, ich habe den alten § 8 KG (Konsulargesetz) zitiert:"Vornahme von Eheschließungen, Anzeigen von Geburten und Sterbefällen", aber hier wird die Frage nach welchem Recht die Konsulats-Eheschließungen vorgenommen werden beantwortet: (Konsularbeamte) "Sie gelten dabei als Standesbeamte im Sinne der Vorschriften des Ehegesetzes, des Personenstandsgesetzes und der zu diesen Gesetzen ergangenen Ausführungsvorschriften." (Fassung gültig bis 01.01.2009)

Also Eheschließungen gibt es seit 2009 nach Art. 8 KonsG (Konsulargesetz) nicht mehr, nur noch "Antrag auf Beurkundung der Geburt oder Todes eines Deutschen". - Aber alte Akten können auch nützlich sein, also das Eherecht des "Empfangsstaates" kann hier auf dem Konsulat nicht maßgeblich sein, zumal kein Einheimischer beteiligt sein kann!
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Ich kenne einen Fall wo dies für einen Deutschen in London geplant war. Hinderungsgrund war damals, dass sich die Botschaft weigerte die Echtheit der Aufenthaltsbescheinigung zu attestieren. Der Flug nach BKK um dies zu erreichen war dann zuviel und beide gingen den Weg über EFZ. Bin mir nicht sicher ob u.U. eine Echtheitsbescheinigung der Thai Behörden in D (Generalkonsulat F oder Botschaft B) hinreichend sein könnnten. Soweit in der Erinnung wurde dies damals abgelehnt.
 
B

Bukeo

Gast
Ich kenne einen Fall wo dies für einen Deutschen in London geplant war. Hinderungsgrund war damals, dass sich die Botschaft weigerte die Echtheit der Aufenthaltsbescheinigung zu attestieren. Der Flug nach BKK um dies zu erreichen war dann zuviel und beide gingen den Weg über EFZ. Bin mir nicht sicher ob u.U. eine Echtheitsbescheinigung der Thai Behörden in D (Generalkonsulat F oder Botschaft B) hinreichend sein könnnten. Soweit in der Erinnung wurde dies damals abgelehnt.
ja, man kann diese Ablehnung ja umgehen, indem man die Aufenthalsbescheinigung noch mit einer Apostille gem. Haager Abkommen versehen lässt. TH ist zwar nicht
Mitglied in diesem Apostille-Abkommen - aber ablehnen dürfte dann recht schwierig sein, vor allem - mit welcher Begründung.
Oder man lässt diese Aufenthaltsbescheinigung danach auch noch ins Thai übersetzen und von der Thai-Botschaft in D überbeglaubigen.
Dann sollte die Echtheit felsenfest garantiert sein.
 
Thema:

Welches Amphoe verzichtet auf das EFZ, u. wo ist dies Amphoe?

Welches Amphoe verzichtet auf das EFZ, u. wo ist dies Amphoe? - Ähnliche Themen

  • Scheidung Amphoe Nachtrag

    Scheidung Amphoe Nachtrag: Mal kurz ein Update zu dem bereits geschlossen Fred: Was braucht man bei einer Zivilscheidung in Thailand: Reisepass Heiratseintrag...
  • Thai-deutsche Scheidung Amphoe

    Thai-deutsche Scheidung Amphoe: Moin, hat jemand persönliche Erfahrung mit einer thai/deutschen privatrechtlichen Scheidung bei der Amphoe? Welche Unterlagen werden gefordert...
  • Wat Pluang, Amphoe Khao Khitchakut, Chanthaburi.

    Wat Pluang, Amphoe Khao Khitchakut, Chanthaburi.: In diesem Video deutlich zu sehen, wie stark der Bhuddismus vom Kommerz durchzogen ist. Wenn man schon Geld laminiert und öffentlich zur Schau...
  • Amphoe Phu Man

    Amphoe Phu Man: 4 Stammtischler aus Chum Phae haben sich zu einer Bergtour zusammengefunden. Eine Bergtour, die es in sich hatte. Der Weg ist nicht nur steil...
  • Scheidung Amphoe

    Scheidung Amphoe: Wie sieht eine Scheidung mit einem Farang in Bang Rak aus? Was für Unterlagen werden wirklich gebraucht (nicht das was so allgemein im Netz...
  • Scheidung Amphoe - Ähnliche Themen

  • Scheidung Amphoe Nachtrag

    Scheidung Amphoe Nachtrag: Mal kurz ein Update zu dem bereits geschlossen Fred: Was braucht man bei einer Zivilscheidung in Thailand: Reisepass Heiratseintrag...
  • Thai-deutsche Scheidung Amphoe

    Thai-deutsche Scheidung Amphoe: Moin, hat jemand persönliche Erfahrung mit einer thai/deutschen privatrechtlichen Scheidung bei der Amphoe? Welche Unterlagen werden gefordert...
  • Wat Pluang, Amphoe Khao Khitchakut, Chanthaburi.

    Wat Pluang, Amphoe Khao Khitchakut, Chanthaburi.: In diesem Video deutlich zu sehen, wie stark der Bhuddismus vom Kommerz durchzogen ist. Wenn man schon Geld laminiert und öffentlich zur Schau...
  • Amphoe Phu Man

    Amphoe Phu Man: 4 Stammtischler aus Chum Phae haben sich zu einer Bergtour zusammengefunden. Eine Bergtour, die es in sich hatte. Der Weg ist nicht nur steil...
  • Scheidung Amphoe

    Scheidung Amphoe: Wie sieht eine Scheidung mit einem Farang in Bang Rak aus? Was für Unterlagen werden wirklich gebraucht (nicht das was so allgemein im Netz...
  • Top