Welche Steuerklasse ?

Diskutiere Welche Steuerklasse ? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Folgendes Szenario: Deutscher heiratet Thailänderin in Thailand. Wann kann die Steuerklasse geändert werden? Vom Zeitpunkt der Heirat an? Oder...
phiiangtawan

phiiangtawan

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Folgendes Szenario:
Deutscher heiratet Thailänderin in Thailand.
Wann kann die Steuerklasse geändert werden?
Vom Zeitpunkt der Heirat an?
Oder erst wenn sie nach Deutschland einreist?

Gruss

phiiangtawan
 
Yala

Yala

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Denke,

ab dem Zeitpunkt wann die Ehe in Deutschland anerkannt wird.
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Die Ehe ist schon anerkannt wenn in Thailand geheiratet wird.Es wird ja mit einem deutschen Ehefähikeitszeugnis
geheiratet. Nacher muss die Heirat beim Standesamt nur
noch registriert werden. Wahrscheinlich meinst Du die
Registrierung?
Gruss
phiiangtawan
 
kcwknarf

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Auskunft meines Finanzamtes: erst, wenn die Frau in Deutschland steuerlich, bzw. wohnhaft erfasst wird.
Arbeitet die Dame weiterhin in Thailand, bzw. wird dort versteuert, kann der Mann (der in Deutschland steuerlich erfasst ist) auch keine andere Steuerklasse haben. Rein steuerlich bleibt man sozusagen unverheiratet.
 
wasa

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@KCWKNART

Das ist ja hoch interessant,ist diese Auskunft gueltig fuer alle Fi - Aemter oder kann das je nach Bundesland verschieden sein?
Kann man dann die Unterhaltskosten fuer die Ehefrau in TH absetzen?
Oder ist das Spass aus eigener Tasche eine Ehefrau in TH zu haben?

mfg
 
kcwknarf

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Das ist eine gute Frage, ob das einheitlich geregelt ist. Vielleicht hat ja jemand andere Erfahrungen an anderen Orten. Würde mich auch mal brennend interessieren.

Ich war jedenfalls ziemlich sauer über diese Mitteilung. Schließlich gibt es doch ein Steuerabkommen zwischen Thailand und Deutschland. Das gilt aber wohl nicht zugunsten der Steuerzahler.

Ob es andere Vergünstigungen gibt, kann ich nicht sagen, da meine Frau genug verdient und nicht durch mich bezuschusst wird.
 
ChangNoi

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@ phiiangtawan
bei heirat in thailand wird man nicht beim standesamt registriert. du musst deine heirat bei der botschaft in bangkok legalisieren lassen und die melden das dann nach deutschland zum standesamt 1, berlin.

ich habe meine steuerklasse bei der einreise meiner frau und deren anmeldung geaendert. zur aenderung habe ich die heiratsurkunde und den heiratseintag vorgelegt. (die dokumente hatte ich zu diesem zeitpunkt noch nicht in legalisierter form! abgestemmpelt in bangkok wurden sie am 30.11.2006, am 01.12.2006 habe ich meine frau angemeldet und die papiere kamen erst mitte dezember per post aus bangkok.)

die steuerklasse wird fuer das ganze jahr abgeaendert, d.h wenn du am 31.12. heirates bekommst du fuer das ganze jahr die andere klasse, spaetestens bei der steuererklaerung.

ob die frau dafuer hier in deutschland sein muss, kann ich leider nicht beantworten.
changnoi
 
C

Chak3

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kcwknarf" said:
Ich war jedenfalls ziemlich sauer über diese Mitteilung. Schließlich gibt es doch ein Steuerabkommen zwischen Thailand und Deutschland. Das gilt aber wohl nicht zugunsten der Steuerzahler.

Ob es andere Vergünstigungen gibt, kann ich nicht sagen, da meine Frau genug verdient und nicht durch mich bezuschusst wird.
Das hat nichts mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, deshalb war deine Wut mal wieder vollkommen unnötig und dein Verweis auf dieses Abkommen zur Gänze an der Sache vorbei.

Das Ehegattensplitting und damit die Steuerklasse III gibt es, sobald die Ehepartner beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dazu müssen eben beide hier ihren Wohnsitz haben. Das ist bundeseinheitlich so, weil im Einkommensteuergestz geregelt.

Solange die Frau im Ausland klebt und unterstützt wird können die Unterhaltszahlungen als außergewöhnlcihe BElastungen angesetzt werden im Rahmen der Höchstbeträge.
 
kcwknarf

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Chak3" said:
Das hat nichts mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, deshalb war deine Wut mal wieder vollkommen unnötig und dein Verweis auf dieses Abkommen zur Gänze an der Sache vorbei.
Sehe ich vollkommen anders.
Sehen wir die Welt mal als eine globale Einheit an.
Mann lebt in einem Teil der Welt, die Frau in einem anderen.
Verkleinern wir das ganze: Mann lebt z.B. im Westen Deutschlands, Frau lebt im Osten.
Im zweiten Fall darf Steuern gespart werden durch Wechsel der Steuerklassen, im anderen nicht. Ist doch Irrsinn und global gesehen unlogisch.

Hingegen der Fall mit dem Doppelbesteuerungsabkommen. Hier dehnt Deutschland plötzlich seinen Zugriff aus. Verdient ein Deutscher zusätzlich z.B. in Thailand sein Geld, dann muss plötzlich alles versteuert werden - hier oder dort.

Fazit: Paare, die in Deutschland gemeldet sind und arbeiten, werden bevorzugt gegenüber den "Fern"ehen.
Das ist genauso eine Ungerechtigkeit wie die Geschichte mit dem Deutschlernen.
 
C

Chak3

Gast
kwcknarf, es ist müßig mit dir über ein Thema zu diskutieren, von dem du so wenig Ahnung hast.

Nur soviel, Doppelbesteuerungsabkommen weiten nicht das Besteuerungsrecht aus, sondern beschränken es.

Ich hoffe jedenfalls dem Threadstarter wurde seine Frage mit meinen vorherigen Ausführungen beantwortet.
 
tira

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Chak3" said:
....Solange die Frau im Ausland klebt und unterstützt wird .....
tach chak,

echt schöner verschreiber, weiss jetzt weshalb deine verflossenen net nach d
übersiedeln konnte :lachen:


nochx knarf,

beide müssen net arbeiten, sondern in ehelicher gemeinschaft zusammen leben
einen hausstand miteinander teilen.

gruss :wink:
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Frage zu der Antwort von kcwknarf.
Und was wäre wenn sie in Thailand nicht arbeiten würde?

Gruss
phiiangtawan
 
C

Chak3

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phiiangtawan, hast du meine Antwort nicht gelesen? Es ist Vollkommen egal, ob sie arbeitet oder nicht, entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland.
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Ja tut mir leid. Habe ich zu spät gesehen. Die Frage war vorschnell. Danke für die Antwort.

Gruss
phiiangtawan
 
kcwknarf

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Chak3" said:
phiiangtawan, hast du meine Antwort nicht gelesen? Es ist Vollkommen egal, ob sie arbeitet oder nicht, entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland.
Aber das gilt halt nicht, wenn die Frau in Thailand arbeitet, weil sie dort alles versteuert. Es wäre ja sonst ein einfaches gewesen, den Wohnsitz nach Deutschland zu verlagern (ist ja in meinem Falle auch so, nur umgekehrt). Aber laut meinem Finanzamt zählt das in dem Falle nicht.
Arbeitet die Frau nicht, geht das natürlich, sobald sie ihren Wohnsitz bei dir anmeldet.

Aber laut Chak3 habe ich ja keine Ahnung und somit auch nicht mein Finanzamt. Das legt aber den Verdacht nahe, dass Chak3s Finanzamt eine andere Regelung hat. Wie heißt denn der Ort? Vielleicht lohnt sich ein Umzug.
 
Joerg_N

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Hamburg
kcwknarf" said:
Auskunft meines Finanzamtes: erst, wenn die Frau in Deutschland steuerlich, bzw. wohnhaft erfasst wird.
Arbeitet die Dame weiterhin in Thailand, bzw. wird dort versteuert, kann der Mann (der in Deutschland steuerlich erfasst ist) auch keine andere Steuerklasse haben. Rein steuerlich bleibt man sozusagen unverheiratet.
Jo, geauso war es auch bei uns,
und ab da aenderst dann die Steuerklasse,
kriegst aber beim Lohnsteuerausgleich alles zurueck von dem Zeitraum wo sie hier ist
bis rückwirkend zum Anfang des Jahres.

Meine Frau war damals Anfang Dezember hier
und für die Monate Januar-einschliesslich November gabs das Geld zurueck obwohl wir erst im September des Jahres in Bangkok geheiratet haben.

war nachher ein ordentlich warmer Regen an Geld
 
C

Chak3

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kwcknarf, ich werde das jetzt hier zum Wohnsitz in deinem Fall nicht vertiefen, denn das geht ja schon in den Bereich Einzelberatung.

Nur so viel, das Finanzamt hat naturgemäß eine etwas einseitige Meinung. Sonst bräuchten wir ja kaum so viele Einsprüche einzulegen.
 
Micha

Micha

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Wohnsitz ist eine Voraussetzung.

Aber eine Anmeldung in der gemeinsamen Wohnung dürfte dann nicht ausreichen, wenn die Frau längere Zeit in Thailand verweilt. (Glaube da mal irgendwas von 6 Monaten gehört zu haben). Dann nämlich gilt man steuerlich als getrennt lebend und hat kein Recht mehr auf die günstigere Steuerklasse.
 
C

Chak3

Gast
Das ist ein Irrtum, dem auch viele Finanzbeamte unterliegen. Für den Wohnsitz ist keine Mindestaufenthalstdauer notwendig. Die sechs Monate gelten für den gewöhnlichen Aufenthalt.
 
D

Doc-Bryce

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Chak3" said:
Es ist Vollkommen egal, ob sie arbeitet oder nicht, entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland.
nach auskunft meines steuerberaters (den ich sowieso im gespräch hatte) hat @chak3 vollkommen recht.
ob arbeit oder keine arbeit in THL. der THL-partner wird erst besteuert wenn einen festen wohnsitz hier in deutschland hat.
 
Thema:

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