Scheinst ja der große "Wisser vor dem Herrn" zu sein, wenn du meine Ausführungen in Zweifel ziehst.
Mein Freund hat für das Einführen von 14 Jeans Zollgebühren in mir nicht mehr bekannter, aber beträchtlicher Höhe zahlen müssen.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir ihn mit der Tatsache auf den Artm genommen haben, dass er schlussendlich genauso viel für die Hosen bezahlt hat, als hätte er sie hier in D gekauft.
Ich hab's Dir ja erklaert :
Hast Du mehr als 5 Stueck identische Ware, ist es nicht mehr Eigenbedarf in haushaltsueblicher Menge.
Bis zu 5 Stueck sind gewerbliche als auch private Einfuhr erlaubt. Bei Gewerbetreibenden nennt man dies das "freie Warenmuster", wobei allerdings der Kaufpreis belegt werden muss. Ein Kaufbeleg bzw die Quittung muss auch bei privater Einfuhr vorliegen. Der Zoellner kann selbst ermessen, ob gewerbliche oder private einfuhr vorliegt . . wer die zollrechtlichen Bestimmungen liest, wird es merken . . es strotzt nur so von "kann" Regeln und "Ermessensspielraum".
Ein Gewerbetreibender darf nur bis 80.- Euro Zollfrei einfuehren. Als Eigenbedarf darf man Waren im Wert bis zu 430.- Euro mitbringen. Frag bitte nicht MICH, sondern den Zoll, warum diese auf den ersten Blick so sonderbare Regelung gilt. Oder den Herrn !
14 Jeans auf 2 Personen verteilt, eventuell noch identische Marke, ist leider verboten. Weil per definitionem nun ab 5 Stueck identisch, gewerbliche Einfuhr vorliegt. Es ist spaetestens dann kein Eigenbedarf mehr, kann aber auch SO laufen :
Gesetzt der Fall , die 14 Jeans waren Imitate von Lewis oder Wrangler. Dann wird der Wert geschaetzt anhand dessen was diese Jeans in Deutschland kosten. 7 mal 80 Euro = 560 Euro , und das liegt leider ueber der Freimenge.
Hat aber mit meinem Beitrag zu Zitronengras, Koffer voller Klamotten diverser Art, verschiedene Seidenschals, Werkzeuge, Tuetensuppen usw garantiert nichts zu tun. Oder vielleicht doch. Ich habe schliesslich schon 140 MAMA Suppen im Koffer gehabt. Da sie UNTER 80.- Euro Wert gewesen sind, haette der Zoll es zwar als gewerbliche Einfuhr und nicht privater Natur angesehen, aber trotzdem als zollfrei durchgehen lassen - weil unter 80 Euro Wert.
Jemand hier fragt, wo denn das mit der 5-Stueck Regelung steht, meine Antwort : Ich weiss es auch nur von einem Zoellner persoenlich und von einigen gewerblichen Exporteuren, die ich hier in Bangkok zu meinen Freunden zaehle. Wir spielen auch Import/Export und Monopoly spielen wir auch gerne! Braucht man den "Herrn" nicht einzuschalten, Anruf beim Zoll genuegt - man wird es Euch geduldig erklaeren.
Im uebrigen widerspricht sich Chak !! Erst nennt er meine scherzhaften Worte " Unglaubwuerdige Ausreden hoeren Zoellner jeden Tag" und im naechsten Atemzug behauptet er, die Einfuhr von Imitaten , Faelschungen und Kopien sei "fuer den persoenlichen Bedarf" erlaubt. Das ist ein widerspruch. Jetzt hoer ich den Zoll husten. Es ist im uebrigen eine "kann" Zoll-Regelung , d. h. s "kann" voll in die Hose gehen !
Ich lache mich ja krank ueber Euch !! Ich stell mir vor wie er seine falsche Rolex hin und her dreht und sagt " Herr Zoellner, die brauch ich selbst, die verkauf ich bestimmt nicht, versprochen" ich kann gar nicht mehr aufhoeren zu lachen. Glaubt ihr das wirklich ? Dann macht das bitte mal und schreibt hier im Forum, wie es dabei zuging. Bei Faelschungen KANN der Zoellner einschreiten, er MUSS nicht. Dann guck schoen brav und sei brav angezogen, dann beisst er vielleicht nicht.