Welche sachen mit wertsteigerung/ohne wertverlust wo in Bangkok kaufen?

Diskutiere Welche sachen mit wertsteigerung/ohne wertverlust wo in Bangkok kaufen? im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; Scheinst ja der große "Wisser vor dem Herrn" zu sein, wenn du meine Ausführungen in Zweifel ziehst. Mein Freund hat für das Einführen von 14...
Pee Niko

Pee Niko

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[...]

Wie bereits erwaehnt, etwas an der Geschichte von Chaks Freund ist faul, da ist noch mehr gelaufen. [...]
Scheinst ja der große "Wisser vor dem Herrn" zu sein, wenn du meine Ausführungen in Zweifel ziehst.

Mein Freund hat für das Einführen von 14 Jeans Zollgebühren in mir nicht mehr bekannter, aber beträchtlicher Höhe zahlen müssen.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir ihn mit der Tatsache auf den Artm genommen haben, dass er schlussendlich genauso viel für die Hosen bezahlt hat, als hätte er sie hier in D gekauft.
 
Yogi

Yogi

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Chak schribe, sein Freund bekam Schwierigkeiten mit 7 Jeans "fuer ich und seine Frau" . . also nehme ich an, die beiden sind zusammen gereist. .............
Ich hatte mir schon etwas dabei gedacht, als ich Pee Niko mit:
Ein Freund von mir hat sich vor 2 Jahren einige Scherereien eingefangen für jeweils 7 Jeans (keine Marken-Fakes) für sich und seine Frau.
zitierte. Warum du das ignorierst und statt dessen @Chack ins Spiel bringst, wirst wohl auch nur du wissen.
 
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Chak

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JETZT muss ich aber die anderen Forumsteilnehmer vor Deinem Rat warnen ! Versucht mal bitte nicht, Euch mit einer gefakten Rolex erwischen zu lassen ! Oder noch bloeder, melde sie zum Import an, hat ja nur 80 Euro gekostet und ist steuerfrei, nicht wahr ? Das geht voll in die Hose !! Dein Ratschlag ist schlicht und einfach falsch ! Dein Rat ist gemeingefaehrlich !
Mein Rat ist nicht gemeingefährlich, sondern entspricht dem, was der Zoll schreibt:
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Zoll online - Marken- und Produktpiraterie

Wie ich schon schrieb, deine übrigen Einschätzungen sind offensichtlich von einem ähnlichen Mangel an Sachkenntnis geprägt.
 
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Chak

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hab bei meinem letzten Neuwagen E klasse 280iger im ersten Jahr ne kaputte Servopumpe, kaputte Schiebedachsteuerung, kaputte Klimaautomatik gehabt.


zum Wiederverkaufswert grad mal gecheckt bei Mobilde.de Mercedes E280, alle Schickimickies, 100.000km =16500€, Lexus ES350 gleiches BJ usw = 17500

beide Baujahr 2008 , jüngere Lexus ES350 gabs nicht.

Kenne mich mit Lexus nicht aus, ich halte aber mittlerweile recht viel von japanischer Qualität.
Auch wenn er zeigt, dass ein Lexus wertbeständiger ist (der GS 300h etwa ist der wertbeständigste seiner Klasse), so ist das doch ein schlechter Vergleich, da der ES nie offiziell in Deutschland verkauft wurde.

Was den immer wieder, auch von Dieter hier angeführten mangelnden Status anbelangt, wer sich ein wenig auskennt, der weiß schon, was das für ein Auto ist.

In den USA sieht das im übrigen ganz anders aus.
 
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ffm

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Bei 14 Jeans von ZWEI Personen eingefuehrt greift die "5 Stueck pro Artikel" Regelung !! Ab 5 Stueck des identischen Artikels verlaesst man das privatrechtliche und begeht eine "gewerbliche" Einfuhr ! 7 plus 7 VERSCHIEDENE Jeans allerdings koennen nach wie vor als Eigenbedarf deklariert werden, wenn deren Wert 430 Euro nicht uebersteigt.
Woher hast du bitte diese Fünf-Stück-pro-Artikel-Regelung? Auf zoll.de steht davon nichts.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Scheinst ja der große "Wisser vor dem Herrn" zu sein, wenn du meine Ausführungen in Zweifel ziehst.

Mein Freund hat für das Einführen von 14 Jeans Zollgebühren in mir nicht mehr bekannter, aber beträchtlicher Höhe zahlen müssen.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir ihn mit der Tatsache auf den Artm genommen haben, dass er schlussendlich genauso viel für die Hosen bezahlt hat, als hätte er sie hier in D gekauft.
Ich hab's Dir ja erklaert :

Hast Du mehr als 5 Stueck identische Ware, ist es nicht mehr Eigenbedarf in haushaltsueblicher Menge.
Bis zu 5 Stueck sind gewerbliche als auch private Einfuhr erlaubt. Bei Gewerbetreibenden nennt man dies das "freie Warenmuster", wobei allerdings der Kaufpreis belegt werden muss. Ein Kaufbeleg bzw die Quittung muss auch bei privater Einfuhr vorliegen. Der Zoellner kann selbst ermessen, ob gewerbliche oder private einfuhr vorliegt . . wer die zollrechtlichen Bestimmungen liest, wird es merken . . es strotzt nur so von "kann" Regeln und "Ermessensspielraum".


Ein Gewerbetreibender darf nur bis 80.- Euro Zollfrei einfuehren. Als Eigenbedarf darf man Waren im Wert bis zu 430.- Euro mitbringen. Frag bitte nicht MICH, sondern den Zoll, warum diese auf den ersten Blick so sonderbare Regelung gilt. Oder den Herrn !

14 Jeans auf 2 Personen verteilt, eventuell noch identische Marke, ist leider verboten. Weil per definitionem nun ab 5 Stueck identisch, gewerbliche Einfuhr vorliegt. Es ist spaetestens dann kein Eigenbedarf mehr, kann aber auch SO laufen :
Gesetzt der Fall , die 14 Jeans waren Imitate von Lewis oder Wrangler. Dann wird der Wert geschaetzt anhand dessen was diese Jeans in Deutschland kosten. 7 mal 80 Euro = 560 Euro , und das liegt leider ueber der Freimenge.

Hat aber mit meinem Beitrag zu Zitronengras, Koffer voller Klamotten diverser Art, verschiedene Seidenschals, Werkzeuge, Tuetensuppen usw garantiert nichts zu tun. Oder vielleicht doch. Ich habe schliesslich schon 140 MAMA Suppen im Koffer gehabt. Da sie UNTER 80.- Euro Wert gewesen sind, haette der Zoll es zwar als gewerbliche Einfuhr und nicht privater Natur angesehen, aber trotzdem als zollfrei durchgehen lassen - weil unter 80 Euro Wert.

Jemand hier fragt, wo denn das mit der 5-Stueck Regelung steht, meine Antwort : Ich weiss es auch nur von einem Zoellner persoenlich und von einigen gewerblichen Exporteuren, die ich hier in Bangkok zu meinen Freunden zaehle. Wir spielen auch Import/Export und Monopoly spielen wir auch gerne! Braucht man den "Herrn" nicht einzuschalten, Anruf beim Zoll genuegt - man wird es Euch geduldig erklaeren.

Im uebrigen widerspricht sich Chak !! Erst nennt er meine scherzhaften Worte " Unglaubwuerdige Ausreden hoeren Zoellner jeden Tag" und im naechsten Atemzug behauptet er, die Einfuhr von Imitaten , Faelschungen und Kopien sei "fuer den persoenlichen Bedarf" erlaubt. Das ist ein widerspruch. Jetzt hoer ich den Zoll husten. Es ist im uebrigen eine "kann" Zoll-Regelung , d. h. s "kann" voll in die Hose gehen !

Ich lache mich ja krank ueber Euch !! Ich stell mir vor wie er seine falsche Rolex hin und her dreht und sagt " Herr Zoellner, die brauch ich selbst, die verkauf ich bestimmt nicht, versprochen" ich kann gar nicht mehr aufhoeren zu lachen. Glaubt ihr das wirklich ? Dann macht das bitte mal und schreibt hier im Forum, wie es dabei zuging. Bei Faelschungen KANN der Zoellner einschreiten, er MUSS nicht. Dann guck schoen brav und sei brav angezogen, dann beisst er vielleicht nicht.
 
crazygreg44

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Woher hast du bitte diese Fünf-Stück-pro-Artikel-Regelung? Auf zoll.de steht davon nichts.
Es wird wohl bei "gewerbliche" Einfuhr stehen, weil es ab 5 Stueck identisch keine private Einfuhr oder Eigenbedarf mehr ist. Wenn Du es nicht findest - Anruf genuegt vielleicht. Hoffe Dir damit weiter geholfen zu haben.

und . . . siehe oben !
 
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Chak

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Ich lache mich ja krank ueber Euch !! Ich stell mir vor wie er seine falsche Rolex hin und her dreht und sagt " Herr Zoellner, die brauch ich selbst, die verkauf ich bestimmt nicht, versprochen" ich kann gar nicht mehr aufhoeren zu lachen. Was seid ihr denn fuer ein dummes Volk ? Glaubt ihr das wirklich ? Dann macht das bitte mal und schreibt hier im Forum, wie es dabei zuging.
Das ist sicherlich weitaus glaubwürdiger, als einen Koffer voller Zitronengras als Eigenbedarf zu deklarieren.

Dass ich die Website des Zoll zitiert habe ist dir offensichtlich entgangen. Jede weitere Diskussion mit dir ist von daher müßig.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Ware, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände, Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.
Beachten Sie jedoch, um die Waren einfuhrabgabenfrei in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr einführen zu können, müssen die Mengen- und Wertgrenzen für die Zollbefreiung eingehalten werden.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Häufige Fragen zu gefälschten oder nachgeahmten Waren im Reiseverkehr

Kann ich eine nachgeahmte Handtasche, die ich während meines Urlaubs in der Türkei erworben habe, mitbringen?
Wenn es sich bei der von Ihnen erworbenen Handtasche um eine nachgeahmte Ware handelt, können Sie diese einführen, ohne dass der Zoll tätig wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie befördern die Handtasche als Reisender in Ihrem persönlichen Gepäck.
  • Die Ware wird nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt.
Kann ich nachgeahmte Waren einführen, deren Warenwert über der geltenden Wertgrenze für die Einfuhrabgabenbefreiungen liegt?
Nachgeahmte Waren, deren Warenwert über der geltenden Wertgrenze für die Einfuhrabgaben liegt, können unter folgenden Voraussetzungen eingeführt werden:

  • Sie befördern die nachgeahmte Ware als Reisender in Ihrem persönlichen Gepäck.
  • Die nachgeahmte Ware wird nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt.
  • Für alle nachgeahmten Waren, deren Warenwert die Grenze für die Einfuhrabgabenbefreiungen überschreitet, sind die Einfuhrabgaben in der entsprechenden Höhe zu entrichten.
    Achtung, bei bestimmten Waren gelten anstelle der Wertgrenzen Mengengrenzen.
Kann ich nachgeahmte Waren einführen, welche ich während einer Privatreise erworben habe, und diese im Anschluss an die Einfuhr verkaufen?
Für nachgeahmte Waren, die zu gewerblichen Zwecken verwendet werden sollen und im persönlichen Gepäck eines Reisenden befördert werden, greift die Ausnahme des Nichteinschreitens der Zollbehörden nicht. Sobald Anhaltspunkte für eine Benutzung der Ware im geschäftlichen Verkehr vorliegen, werden die Zollbehörden tätig. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.
Bei einem Überschreiten der Mengen- und Wertgrenzen, bezogen auf die Gesamtheit der Waren, werden Maßnahmen für alle rechtsverletzenden Waren eingeleitet. Es wird keine Freigrenze für nachgeahmte Waren gewährt.
 
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Wenn Du es nicht findest - Anruf genuegt vielleicht. Hoffe Dir damit weiter geholfen zu haben.
Danke für die hilfreiche Antwort! Wie heißt bitte dein Bekannter beim deutschen Zoll, von dem du diese Information hast, und für welche Dienststelle ist er tätig? Die Telefonnummer kann ich dann auch selbst erfragen.

Wenn es eine solche Regelung gibt, dann ist es ein Unding dass der Zoll sie nicht veröffentlicht. Da produzieren sie Berge von sinnlos bedrucktem Papier, aber die wirklich wichtigen Sachen halten sie geheim und lassen die Leute, die mit fünf identischen Unterhosen oder sechs Hilltribe-Holzfröschen als Mitbringsel zurück kommen, ins offene Messer laufen.
 
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Der deutsche Zoll schreibt :
Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbin-
den, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreigrenze von 175 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel.


ich sag's hier NOCHMAL :

Der Knackpunkt bei einer gefaelschten Rolex kann sein, dass bei NICHTVORLIEGEN eines Kaufbelegs der Wert geschaetzt werden kann. Wenn es richtig dumm laeuft, liegt der geschaetzte Wert schnell ueber dem Reisefreibetrag !

Oder der Originalhersteller wird benachrichtigt, und es flattert eine Schadensersatzrechnung ins Haus.

Dieses Vorgehen ist mittlerweile ueblich bei auf ebay u.ae. erstandenen Kopien und Faelschungen. Eine Horde von "Abmahnanwaelten" hat sich darauf spezialisiert.

Mir persoenlich waere eine gefaelschte Rolex nach wie vor zu heiss. Lieber Zitronengras und Diamantflexscheiben , beides mit Kaufbeleg !!
 
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Wie ich sehe, liest du jetzt auch endlich selber nach.

Du hättest dir einige Peinlichkeit erspart, wenn du das vorher gemacht hättest.
 
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Danke für die hilfreiche Antwort! Wie heißt bitte dein Bekannter beim deutschen Zoll, von dem du diese Information hast, und für welche Dienststelle ist er tätig? Die Telefonnummer kann ich dann auch selbst erfragen.

Wenn es eine solche Regelung gibt, dann ist es ein Unding dass der Zoll sie nicht veröffentlicht. Da produzieren sie Berge von sinnlos bedrucktem Papier, aber die wirklich wichtigen Sachen halten sie geheim und lassen die Leute, die mit fünf identischen Unterhosen oder sechs Hilltribe-Holzfröschen als Mitbringsel zurück kommen, ins offene Messer laufen.
ich bin gewerblicher Exporteur/Importeur, und ich kann Dir bestaetigen, dass dort BERGE, nein, GEBIRGE , nein , LAWINEN von Papier produziert werden mit zum Teil widerspruechlichen Angaben und Vorschriften. Hast Du kein Mitleid mit mir ?

Wegen einer laeppischen gefaelschten Rolex setze ich mich doch nicht der Gefahr einer Schadensersatzklage des Herstellers aus.

Nein, die Hilltribe Holzfroesche sind absolut unverdaechtig !
 
crazygreg44

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Wie ich sehe, liest du jetzt auch endlich selber nach.

Du hättest dir einige Peinlichkeit erspart, wenn du das vorher gemacht hättest.
Die 5-Stueck Regelung ist so eine Feinheit bei der gewerblichen Einfuhr, aber das muss Dich als Privatmann ja nicht interessieren.
Im uebrigen kannst Du auf Zoll.de nachlesen, wieviele "kann" und "nach Ermessen" da steht. WER legt denn fest, ob die Ware privater oder gewerblicher Natur ist ??? Wo steht das im einzelnen aufgeschluesselt ? Auf Zoll.de nicht. Das ist ja gerade das gefaehrliche an der Sache mit den Faelschungen und Kopien. Mag sein dass Du mit EINER Rolex durchkommst, wenn das Deine einzige Uhr ist und Du sie am Handgelenk traegst. Nur : eine Garantie dafuer hast Du nicht.
 
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Chak

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Der deutsche Zoll schreibt :
Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbin-
den, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreigrenze von 175 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel.


ich sag's hier NOCHMAL :

Der Knackpunkt bei einer gefaelschten Rolex kann sein, dass bei NICHTVORLIEGEN eines Kaufbelegs der Wert geschaetzt werden kann. Wenn es richtig dumm laeuft, liegt der geschaetzte Wert schnell ueber dem Reisefreibetrag !

Oder der Originalhersteller wird benachrichtigt, und es flattert eine Schadensersatzrechnung ins Haus.

Dieses Vorgehen ist mittlerweile ueblich bei auf ebay u.ae. erstandenen Kopien und Faelschungen. Eine Horde von "Abmahnanwaelten" hat sich darauf spezialisiert.

Mir persoenlich waere eine gefaelschte Rolex nach wie vor zu heiss. Lieber Zitronengras und Diamantflexscheiben , beides mit Kaufbeleg !!
Wir reden hier aber vom Reiseverkehr, für den der Zoll eine klare Aussage trifft.

Für den Versand, also auch den Kauf auf Ebay, gelten andere Regeln. Da greifen ja auch nicht die Freibeträge für den privaten Verbrauch resp. sind sehr viel niedriger.
 
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Die 5-Stueck Regelung ist so eine Feinheit bei der gewerblichen Einfuhr, aber das muss Dich als Privatmann ja nicht interessieren.
Moment mal. Du hast sinngemäß geschrieben, dass durch diese Fünf-Artikel-Regelung die Grenze zwischen privater und gewerblicher Einfuhr festgelegt sei. Damit ist diese Regel für alle Privaten von entscheidender Bedeutung.

Im uebrigen kannst Du auf Zoll.de nachlesen, wieviele "kann" und "nach Ermessen" da steht.
Ich war auch immer davon ausgegangen, dass der Ermessensspielraum der Beamten bei der Bewertung von Einzelfällen ziemlich groß ist. Dafür gibt es ja auch gute Gründe. Umso erstaunter bin ich über die Existenz einer fixen Fünf-Artikel-Grenze.
 
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Chak

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Das dürfte eher eine fixe Idee von Crazy Greg sein als eine fixe Grenze.
 
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Das dürfte eher eine fixe Idee von Crazy Greg sein als eine fixe Grenze.
Du meinst also der Crazygreg hat gar keine Ahnung von der Materie, sondern verkauft uns nur für dumm?
 
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Chak

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Ich dachte das sei bereits offenbar geworden.
 
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