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Wehrdienst in Thailand

Diskutiere Wehrdienst in Thailand im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Der Sohn meiner Frau kam mit fünf Jahren nach Deutschland, nach dem wir geheiratet haben. Mittlerweile hat er die deutsche Staatsbürgerschaft und...
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Jscheeder

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Der Sohn meiner Frau kam mit fünf Jahren nach Deutschland, nach dem wir geheiratet haben.
Mittlerweile hat er die deutsche Staatsbürgerschaft und meinen Nachnamen und ist 37 Jahre alt
Nun meine Frage: er will seinen thailändischen Pass wieder beantragen, also doppelte Staatsbürgerschaft, damit er in Thailand Land erwerben kann. Wie sieht es mit dem Militärdienst aus? Bis zu welchem Alter kann man eingezogen werden? Kann mir jemand das dann definitiv sagen? Und wo steht das denn? Vielen Dank im Voraus.
 
Sepp1

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... ist 37 Jahre alt
Nun meine Frage: er will seinen thailändischen Pass wieder beantragen, also doppelte Staatsbürgerschaft, damit er in Thailand Land erwerben kann.
Ich glaube das wird nichts mit der Einbürgerung mit 37. Wenn ich nicht irre, gibt es da ein Höchstalter von 21 Jahren.

Das Verfahren bei der konsularischen Abteilung der Botschaft bzw. einem Konsulat zum Erwerb des thailändischen Reisepasses ist unproblematisch möglich bis die Kinder zehn Jahre alt sind. Zwar ist nach thailändischem Recht kein Hindernis zu erkennen, warum vor Erreichen der Volljährigkeit mit 21 Jahren das Verfahren nicht auch durchgeführt werden kann. Jedoch wurde von offizieller thailändischer Seite ab einem Kindesalter von 10 Jahren auf eine erforderliche Einzelfallprüfung hingewiesen.
Staatsangehörigkeit von Kindern aus gemischten Ehen - Thaiadvo
 
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Jscheeder

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Pass ist kein Problem er hat schon eine neue thailändische ID Karte und kann dann in Deutschland einen thailändischen Pass beantragen. Es geht um den Werhrdienst. Bis zu welchem Alter ist man Wehrpflichtig in Thailand ? Er hat ja die thailändische Staatsbürgerschaft immer gehabt nur keinen Pass bzw. ID Karte
 
rolf2

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Für Männer mit thailändischer Staatsangehörigkeit gilt die Militärdienstpflicht. Mit 17 oder 18
Jahren müssen sie sich bei den zuständigen Behörden anmelden (Höchststrafe von 3 Mona-
ten Freiheitsstrafe und Geldbusse von THB 300, wenn sie dies nicht tun). Im Alter von 20 o-
der 21 Jahren müssen sie zur Aushebung antreten. Die Rekrutierung erfolgt nach einem Aus-
wahlverfahren (per Los); tatsächlich Militärdienst leisten muss nur rund ein Zehntel der Män-
ner. Wer nicht antritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Das Gericht könnte zu-
dem anordnen, dass der Fehlbare Dienst leisten muss. Der Militärdienst dauert zwischen 2
und 4 Jahren (je nach Ausbildungsstand) und kann insbesondere aufgrund eines Studiums
verschoben werden. Die Registrierung erfolgt am Ort, an dem sich das Waisenhaus befindet,
aus dem die adoptierte Person stammt. Wenn die Registrierung des Adoptierten bei der «Ein-
wohnerkontrolle» («House book») nicht aktiv ist, wird er nicht zur Aushebung einberufen.
Wenn er jedoch einen gültigen thailändischen Reisepass hat, wird er als aktiv angesehen und
dürfte somit rekrutiert werden. Der Fall ist somit jeweils mit dem Waisenhaus zu klären.
Wer in der Schweiz Militärdienst geleistet hat, ist nicht von der Dienstpflicht in Thailand befreit. Sie gilt bis zum Alter von 30 Jahren. Es ist jedoch nicht klar, ob ein Mann, der das Rekrutierungs-
verfahren nicht formell durchlaufen hat, nach Erfüllung dieses Alters noch zwangsweise re-
krutiert werden könnte.
 
C

Chak

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Ich glaube das wird nichts mit der Einbürgerung mit 37. Wenn ich nicht irre, gibt es da ein Höchstalter von 21 Jahren.
Das ist ja keine Einbürgerung, da Thailand auch die Staatsangehörigkeit nach Abstammung regelt.
 
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Jscheeder

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mein Sohn hatte bis zu seinem 15. Lebensjahr die thailändische Staatsbürgerschaft und hat diese auch noch nie abgelegt. 2001 erhielt er zusätzlich noch die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe noch einen Sohn mit 27 der in Deutschland geboren wurde. Ich gehe auch bei dem davon aus, wenn er sich einen thailändischen Pass machen lassen wollte, dass auch er auch diesen bekommt, da seine Mutter Thailänderin ist und er von einer Thailänderin abstammt.
 
Sepp1

Sepp1

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Ich habe noch einen Sohn mit 27 der in Deutschland geboren wurde. Ich gehe auch bei dem davon aus, wenn er sich einen thailändischen Pass machen lassen wollte, dass auch er auch diesen bekommt, da seine Mutter Thailänderin ist und er von einer Thailänderin abstammt.
Ein Thailänder mit zwei Pässen kann sich ab Erreichung des 20. und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres entscheiden, die thailändische Staatsangehörigkeit abzugeben.
Daher bin ich nicht sicher, ob man nach dem 21. Lebensjahr noch die TH Staatsangehörigkeit erlangen kann, weiß es aber nicht. Siehe auch den Beitrag der Kanzlei hier:
Wehrdienst in Thailand
Auch dort die Grenze zur Einbürgerung mit dem 21. Lebensjahr erwähnt.
 
atze

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Frage zwar nicht beantwortet, aber eines verstehe ich nicht. Wie kann ein Thai, ist er kraft Geburt, eingebürgert werden? Der normale Verstand sagt, 37 Jahre, kein Thai-Sprecher, was soll der bei der Armee? Mein Sohn hatte bis 14 auch Thai Pass. Den lassen wir jetzt auch ruhen. Wegen Armee und weil keiner diese Frage beantworten kann. Außer man fragt Amt. Dann gilt wieder, wer viel fragt, bekommt viel Antwort. Also lassen wir das.
 
wansau

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So wie mir meine Frau sagt, will Thailand in den nächsten 4J. die Wehrpflicht abschaffen. Dann wäre nur noch eine Berufsarmee mit freiwilligen Soldaten in Thailand die Praxis. Ob es so kommt, kann ich nicht wissen. Woher sie es weiß, glaubt zu wissen, ?? Man redet in Thailand davon, vllt. hatte eine Partei dies im Wahlprogramm.
 
Yogi

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Das war wohl ein Vorschlag der Fortschrittspartei von Pita.
Ob es die aber in einem Monat noch gibt, ist auch in den Sternen geschrieben.
 
atze

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Also auf Wiedervorlage. Sollte es was zu erben geben, muss sich halt Sohnemann kümmern.
 
Sepp1

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Wie kann ein Thai, ist er kraft Geburt, eingebürgert werden?
Ganz einfach, wir haben es nicht mit Hellsehern zu tun. Wenn das Kind in DACH geboren wird und die Geburt nicht in TH angezeigt wird, weiß der TH Staat nichts von seinem Neubürger, wird den auch nicht einberufen.
Für die Erstellung einer TH Geburtsurkunde müssen auch beide Elternteile zustimmen. Ohne Antrag und Zustimmung wird man nicht TH Staatsbürger, auch wenn man das Anrecht darauf hätte.
 
atze

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Er kann jederzeit sich in D eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen und kann dann jederzeit Thai werden. Wenn er was erben will.
 
Sepp1

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Auch noch mit 67 ?
Da war ich mir nicht so sicher.
 
Helli

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Er kann jederzeit sich in D eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen und kann dann jederzeit Thai werden. Wenn er was erben will.
Eine "internationale" Geburtsurkunde ist lediglich eine deutsche Urkunde in div. Sprachen, sonst nix! Ob bei der Sprachenauswahl Thai dabei ist, ist zu bezweifeln.
Zitat: Die Nationalität der Eltern ist meist nicht Bestandteil der Geburtsdaten.
aus: Geburtsurkunde – Wikipedia
 
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