Wege Thai Ehefrau dauerhaft nach Österreich holen?

Diskutiere Wege Thai Ehefrau dauerhaft nach Österreich holen? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; @Cg, so ist es aus meiner Sicht ein guter Weg, zu einer kompetenten Antwort. Evtl. hast du ja die Mail an deinen späteren zuständigen...
allsome

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@Cg,
so ist es aus meiner Sicht ein guter Weg, zu einer kompetenten Antwort.
Evtl. hast du ja die Mail an deinen späteren zuständigen Sachbearbeiter/ rin
von Buchstabe a-z geschickt..

Ich hätte den Text nicht so geschrieben. Egal.

z.B. das..

" nach ca. 5 Monaten zurückkehren, meine Ehefrau in Deutschland wieder einreisen möchte
ist eine Niederlassungserlaubnis (samt der damit einhergehenden Auflagen)
zwingend notwendig? "


Für eine Niederlassungserlaubnis, das heisst UNBEFRISTETES Aufenthaltsrecht,
gibt es nun mal Auflagen..

Eine Niederlassungserlaubnis ist auch nicht zwingend vorgeschrieben,
um in Deutschland leben zu dürfen..

Evtl. deinerseits ~ doch schlau formuliert,
weil die Ausländerbehörde, dir eine Alternative / Aufenthaltstitel,
für die thl. Ehefrau, für eine gemeinsame Ehegemeinschaft
in Deutschland nennen wird..

Das:
"
wir waren zuvor 10 Jahre lang ein unverheiratetes Paar und haben
in Thailand zusammen gelebt. "

hätte ich auch nicht geschrieben..

Wollen mal schauen, was dir zurückgeschrieben wird.

 
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JT29

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@allsome
Ich hätte folgendes überhaupt nicht geschrieben, weil hier schlicht gelogen wird:

Ich bin 61 Jahre alt
habe nunmehr in Deutschland meine langjährige thailändische Freundin geheiratet
Da bin ich dann mal gespannt ob damit nicht die ABH hellhörig wird. Es kommt immer alles zurück im Leben auf die eine oder andere Weise, manchmal geht es langsam, manchmal sehr schnell.

Ist Dir eigentlich nicht aufgefallen, dass Du noch einer der Wenigen bist, der ihm hilft :D .

Das Forum hier war mal früher die Adresse für Behördengänge/Papierkram etc. Da haben die Moderatoren auch aufgepasst, das das Geschriebene auch Hand und Fuß hat. Heute sieht man das wohl anders.
Ein richtiges gutes Fachforum ist info4alien, leider momentan durch einen Hackerangriff tot, soll aber in Kürze wieder hochgefahren werden.
 
allsome

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@ JT29,
wer den " Fürst " wegen einer Vorabinfo anschreibt,
benutzt natürlich eine 2 nd hand Mail Adresse.. :p
 
Helli

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(....) Wollen mal schauen, was dir zurückgeschrieben wird.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Crazy etwas zu Papier gebracht hat!
Dabei ist das so einfach; sein zuständiges Ausländeramt bei der Kreisverwaltung (bzw. kreisfreien Stadt) wird mit Sicherheit soweit technisch eingerichtet sein, dass da irgendwo ein Telefon installiert ist - und da kann man anrufen - und solange man dem Sachbearbeiter keinen Stuss erzählt (ist bei CG ja ein Problem), bekommt man auch eine fundierte Antwort!
 
allsome

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keine Ahnung,wie gut CG auf dem Ohr ist...
Eine E-Mail ist doch ok,zumal die Sachbearbeiter eigene Mailadressen haben.
Ob Bundesweit, weiss ich nicht.

Ausserdem,ich persönlich hab lieber was mit Buchstaben und kein Telefongespräch.. 8-)
Ausserdem mir auch nicht bekannt,ob da jemand kompetent, mich am Telefon berät..
 
crazygreg44

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@Cg,

hätte ich auch nicht geschrieben..

Wollen mal schauen, was dir zurückgeschrieben wird.


noch habe ich nichts gemailt, danke für Deine Hinweise

werde den Text also nochmal nachbearbeiten
 
crazygreg44

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Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Crazy etwas zu Papier gebracht hat!
Dabei ist das so einfach; sein zuständiges Ausländeramt bei der Kreisverwaltung (bzw. kreisfreien Stadt) wird mit Sicherheit soweit technisch eingerichtet sein, dass da irgendwo ein Telefon installiert ist - und da kann man anrufen - und solange man dem Sachbearbeiter keinen Stuss erzählt (ist bei CG ja ein Problem), bekommt man auch eine fundierte Antwort!
Ich bin gehörlos und verstehe am Telefon kein Wort

dafür gibt es ja die Emailadresse der heimatlichen Ausländerbehörde

und es empfiehlt sich, alle Antworten der Behörde hierzu

auf Papier dokumentiert zu haben, ist doch "unverbindlich verbindlich" ?!

für die Zukunft, falls es Probleme geben sollte,

ich habe da noch Antworten des Standesamtes die hebe ich auch erstmal auf

wer weiss ob ich darauf zurückgreifen muss

also mach mal keinen Aufstand hier von wegen telefonieren
 
allsome

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@ Chak,upps. :confused:
 
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alle die nicht nach Dänemark oder Hongkong wollten

oder die vergessen hatten ihre thailändische Freundin zu schwängern

Bitte vergiss nicht: Alle, die VOR 2004 geheiratet haben, für die war es ein Spaziergang!!

So einfach war es seitdem nie wieder
Unsinn, ich habe einmal vor 2004 und einmal danach geheiratet. Das einzige, was dazu kam, und zwar ab 2007, nicht 2004, war das A1 vorab, ansonsten war es vorher genauso ein Papierkrieg wie hinterher, der aber handhabbar ist, zumindest mit einer durchschnittlichen Intelligenz.

Einen Laufzettel vom Standesamt hast du doch wohl hoffentlich. Den arbeitest du ab. Deine Freundin mach A1. Sie reist hier ein, ihr geht zur Ausländerbehörde. Die stempeln geben ihr erstmal irgendwas zwischen ein bis drei Jahre Aufenthaltsgenehmigung und sagen, sie soll zum Integrationskurs.
Da geht sie nicht hin.
Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung geht ihr wieder zum Amt. Die fragen: "Wie sieht es aus mit dem Integrationskurs?" Greg sagt: "War sie nicht, weil wir in Thailand, Portugal und sonstwo waren". Beamter gibt wieder ein Jahr.
Ein Jahr später das gleiche Spiel.

Schwierig?
Eher nicht.
Nur wenn man sich das als Greg verkompliziert und erstmal alle mögliche falschen Fährten durch Fehlinterpretationen abläuft, dann wird es etwas schwierig und man sieht Probleme, wo keine sind.

Der Rest mit den Arabern und so beruht dann auf Phobien. Warum eigentlich abends? Meine Frau ist da vormittags hingegangen. Abends wäre ja nur sinnvoll, wenn sie tagsüber arbeitet.
 
Helli

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Einen Laufzettel vom Standesamt hast du doch wohl hoffentlich. Den arbeitest du ab. Deine Freundin macht A1. Sie reist hier ein, ihr geht zur Ausländerbehörde. Die stempeln, geben ihr erstmal irgendwas zwischen ein bis drei Jahre Aufenthaltsgenehmigung und sagen, sie soll zum Integrationskurs.
Da geht sie nicht hin.
Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung geht ihr wieder zum Amt. Die fragen: "Wie sieht es aus mit dem Integrationskurs?" Greg sagt: "War sie nicht, weil wir in Thailand, Portugal und sonstwo waren". Beamter gibt wieder ein Jahr.
Ein Jahr später das gleiche Spiel.
Zur AB wegen einer Aufenthaltserlaubnis geht man aber erst, wenn man die Heirat (egal wo) hinter sich hat!
Diese AE wird jährlich verlängert (mindestens 3x). Die "Auflagen" sind im Gesetz aufgezählt (hab' ich bereits verlinkt), Integrationskurs ist nicht verpflichtend dabei. Auch für eine Niederlassungserlaubnis braucht man keinen Integrationskurs! Den IK braucht man für einen deutschen Pass und der ist dann für Thai-Frau interessant, wenn der deutsche Ehepartner verstirbt, um in DE bleiben zu können!
 
allsome

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https://www.berlin.de/labo/willkomm...gen/service.337077.php/dienstleistung/327012/

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen ( Berlin )


Wenn Sie


  • mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
  • seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
  • der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen


  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen Der deutsche Familienangehörige kann IhrDie familiäre Lebensgemeinschaft muss
    • Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
    • Kind oder
    • Elternteil sein.
    • ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
    • und auch weiterhin bestehen.
  • Persönliche Vorsprache Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen. Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.

    Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
    Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
    Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
    • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen
  • Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.


http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php


Sprachniveau

Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

In der nachfolgenden Globalskala sind für verschiedene Kompetenzstufen einfach Aussagen hinterlegt, die bei der Einschätzung des eigenen Sprachniveaus hilfreich sind. Das Sprachniveau gliedert sich entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in sechs Stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten).
Erklärung zur Sprachniveau-Skala nach dem Europäischen Referenzrahmen:

Die Einrichtung eines Systems gemeinsamer Referenzpunkte schränkt in keiner Weise ein, wie verschiedene Bildungssektoren mit unterschiedlicher didaktischer Tradition ihr eigenes System von Sprachniveaus und -modulen organisieren und beschreiben. Man kann weiterhin annehmen, dass sich die konkreten Formulierungen des Systems von Referenzpunkten – also der Wortlaut der Deskriptoren – im Lauf der Zeit noch verfeinern werden, wenn nämlich die Erfahrungen, die in den Mitgliedstaaten und in Institutionen mit entsprechendem Fachwissen gemacht werden, in eben diese Beschreibungen mit eingearbeitet werden.
Es ist auch wünschenswert, dass die gemeinsamen Referenzpunkte für unterschiedliche Zwecke auf unterschiedliche Weise präsentiert werden. Für einige Zwecke wird es genügen, das System der Gemeinsamen Referenzniveaus in einfachen, holistischen Abschnitten zusammenzufassen wie in der folgenden Abbildung. Eine solche einfache 'globale' Darstellung macht es leichter, das System der Niveaustufen Nichtfachleuten zu vermitteln, und es kann zugleich Lehrenden und Curriculumplanern Orientierungspunkte geben.

Gemeinsame Referenzniveaus: Die Sprachniveau Globalskala


Elementare Sprachanwendung

A1 Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
A2 Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.


Selbstständige Sprachanwendung

B1 Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
B2 Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.


Kompetente Sprachverwendung

C1 Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
C2 Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.



  • Keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen


  • Gültiger Pass Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über das Einkommen Bei Arbeitnehmern:
    • Arbeitsvertrag,
    • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
    • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate,
    • Rentenversicherungsverlauf
    Bei Selbständigen und Freiberuflern:
    • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
    • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
    • letzter Steuerbescheid
    Bei Rentnern:
    • Rentenbescheid
    Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
    • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
    • Aussagekräftiges fachärztliches Attest
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
    • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
    • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
    Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse aber auch anders nachweisen.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid).
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
    • einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
    • einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Formulare



Gebühren

Ab dem 01.09.2017:

  • Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis: 113,00Euro
  • Wenn der Antrag abgelehnt werden muss: 56,50 Euro
  • Für türkische Staatsangehörige: maximal 28,80 Euro.


Rechtsgrundlagen


 
crazygreg44

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Sued-Isaan
[/B][/SIZE]



Du weißt wirklich innerhalb kürzester Zeit nicht mehr, was du kurz zuvor geschrieben hast, oder?

ich empfehle Dir den Film "Zurück in die Zukunft"

dann wird Dir klar wie ich es schaffe, in der Zukunft etwas zu tun,
das niemals Vergangenheit werden wird8-)
 
Yogi

Yogi

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Essen/ Nong Prue
So ein bisschen Paralleluniversum und gespaltene Persönlichkeit kann da, wie man sieht, ganz hilfreich sein.
 
C

Chak

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Zur AB wegen einer Aufenthaltserlaubnis geht man aber erst, wenn man die Heirat (egal wo) hinter sich hat!
Diese AE wird jährlich verlängert (mindestens 3x). Die "Auflagen" sind im Gesetz aufgezählt (hab' ich bereits verlinkt), Integrationskurs ist nicht verpflichtend dabei. Auch für eine Niederlassungserlaubnis braucht man keinen Integrationskurs! Den IK braucht man für einen deutschen Pass und der ist dann für Thai-Frau interessant, wenn der deutsche Ehepartner verstirbt, um in DE bleiben zu können!
Ja, okay, die Heirat muss natürlich auch noch stattfinden.

Die Dauer der AE ist örtlich unterschiedlich, in Hamburg gibt es oder gab es zumindest, als es uns betraf, gleich drei Jahre.

Ich verstehe nicht, warum man sich so gegen den Integrationskurs sträubt. Zumindest der sprachliche Teil, der ja weit überwiegt, ist doch sehr nützlich um sich hier einzufinden. So günstig kommt man sonst doch nicht an einen Sprachkurs.

Der Deutsche Pass war für meine Frau auch noch aus anderen Gründen interessant, insbesondere zum Reisen. In ihrem Freundeskreis haben eigentlich alle mittlerweile einen deutschen Pass.
 
allsome

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@ Chak,
Member Cg, möchte gerne ~ 7 Monate in Europa mit seiner evtl. zukünftigen thl.Ehefrau zusammen sein.
Mit Standort / Wohnsitz Deutschland.

Das heisst, sie möchten gerne in Europa herumreisen..
Also ein Mix aus Deutschland und anderen europäischen Ländern..
Was bringt da ein Integrations-Sprachkurs ?
Ist doch zeitlich / nervlich, gar nicht zu schaffen.. ?!
 
allsome

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ist bereits raus ans Ausländeramt meiner Region !!


Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren

gestatten Sie mir bitte eine knappe Anfrage.


Ich bin 61 Jahre alt

habe nunmehr in Deutschland meine langjährige thailändische Freundin geheiratet

wir waren zuvor 10 Jahre lang ein unverheiratetes Paar und haben
in Thailand zusammen gelebt.

Wir beabsichtigen nunmehr, jedes Jahr ca. 7 Monate in Deutschland

oder im Schengen-Raum (Europa) zu verbringen.

Den Rest der Zeit des Jahres in Thailand. ( Mix )

Bitte um Auskunft bezüglich:

1. muss meine thailändische Ehefrau in Deutschland einen Integrationskurs besuchen ?

2. wie ist die Vorgabe, seitens deutschem Ausländergesetz, wenn wir
jedesmal nach ca. 7 Monaten in der EU
nach Thailand vorübergehend übersiedeln,

nach ca. 5 Monaten zurückkehren, meine Ehefrau in Deutschland wieder einreisen möchte
ist eine Niederlassungserlaubnis (samt der damit einhergehenden Auflagen)
zwingend notwendig?

oder können wir damit rechnen, die Aufenthaltserlaubnis jedes Jahr aufs Neue genehmigt zu bekommen?

Über eine schlüssige
und vor allem verbindliche Antwort
würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen
ok..zwztl.nochmal nachbearbeitet..

heute ist der 11.9.2018.

Wo bleibt die Rückmeldung,deine Rückmeldung ?
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
ich habe keine Email ans Ausländeramt geschickt, weil nach Euren Beiträgen keine mehr notwendig ist. Ich habe jetzt jedenfalls genügend Info zusammen. Ich habe bei RA Blümlein angefragt, ob wir uns das Deutsch A1 gleich schenken können. Also alle Papiere fürs Standesamt fertig haben, Heiratsvisum beantragen, dieses abgelehnt bekommen wegen fehlendem A1, gleich eine Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Eventuell kann ich wegen meiner 100% igen Behinderung einen Härtefall geltend machen.

Wir haben Zeit, sie arbeitet für uns


P.S. danke für die rege Beteiligung aller
 
S

sombath

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Hier mal meine Erfahrungen .
Die AB sind so unterschiedlich wie die Menschen die dort arbeiten .
Der Sachbearbeiter der für meine Frau zuständig war , war ein Stoffel !
Er hat allem Anschein nach korrekt gearbeitet , war aber sehr unfreundlich , hat ein Gesicht gemacht ,
als hätte er gerade in eine Zitrone gebissen .
Als er mal krank war , gab es einen Vertreter bei dem es aber voll war .
Wir saßen im Flur und haben gewartet , kam ein Mann , hat uns gefragt ob wir hier warten , was wir bejaht haben .
Er hat sich vorgestellt , war der Amtsleiter , hat uns mitgenommen in sein Büro .
Es ging um eine neue eAT .
ER hat alles gemacht und ich habe ihn dann nach dem Sachbearbeiter meiner Frau gefragt .
Er :" Sie brauchen nicht weiter zu reden , ich kenne meine Mitarbeiter , sie werden mir zugeteilt ,
ich kann sie nicht aussuchen ".
Er hat uns dann zur Einbürgerung geraten . " Dann sie uns los ".
Ich würde auf der AB einen Termin machen und mich beraten lassen ,
die haben einen gewissen Entscheidungsspielraum .



ich habe keine Email ans Ausländeramt geschickt, weil nach Euren Beiträgen keine mehr notwendig ist. Ich habe jetzt jedenfalls genügend Info zusammen. Ich habe bei RA Blümlein angefragt, ob wir uns das Deutsch A1 gleich schenken können. Also alle Papiere fürs Standesamt fertig haben, Heiratsvisum beantragen, dieses abgelehnt bekommen wegen fehlendem A1, gleich eine Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Eventuell kann ich wegen meiner 100% igen Behinderung einen Härtefall geltend machen.

Wir haben Zeit, sie arbeitet für uns


P.S. danke für die rege Beteiligung aller
 
Thema:

Wege Thai Ehefrau dauerhaft nach Österreich holen?

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