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JT29
Senior Member
Nein, darum geht es hier doch schon lange nicht mehr.
tut mir leid, @benni . . ich habe mich mit einer eigenenum was geht es?
tut mir leid, @benni . . ich habe mich mit einer eigenen
ähnlich gearteten Frage eingeklinkt, nachdem ich das Gefühl hatte
dass die Frage zu der Einwanderung nach Österreich soweit geklärt war
Stelle mal die Frage anders rum:B1 und Intergrationskurs zu umschiffen ist der größte Schwachsinn, was soll Sie hier mit Dir ohne Intergartionskurs und B1 ?
Stelle mal die Frage anders rum:
Warum sollte meine Frau wegen 7 Monaten Deutschlandaufenthalt den Integrationskurs besuchen
und über 600 Stunden abends in einer Schulklasse zusammen mit 50 notgeilen Arabern sitzen ?
Meine Frau benötigt keine deutschen Sprachkenntnisse, ihr Englisch reicht völlig aus
da wir ja sowieso während dieser 7 Monate in Europa herum reisen werden
braucht man in Spanien und Portugal B1 deutsch ?

Du hast ja recht, wenn es denn mal soweit käme dass das Ausländeramt eine Verlängerung des Aufenthalts verweigert, müsste ich auf das Freizügigkeitsrecht zurück greifen, danke für den TippDann mach von deinem Freizügigkeit Recht Gebrauch - und 5 Jahre Aufenthaltskarte Family Member EU für deine Frau
Problem gelöst !!!!!!!!!!
Wo ist das Problem jetzt ??????????????
Kann doch nicht so schwierig sein
PS: Alles was nicht in Deutschland ist scheint für dich wohl ein Problem zu sein
in Österreich und Ungarn spricht man Deutsch auf Behörden
@Cg, mach doch nicht so einen Ballon auf..Es ist hanebüchen, was hier teilweise geschrieben und wo überall rechtlich herumgestochert wird.
§ 28 AufenthG, wie von Helli in 47 zitiert - da steht alles drin,
alles andere ist Mumpitz.

@Cg, mach doch nicht so einen Ballon auf..![]()

@ CG...
in Deutschland gibts Gesetze.
Alles ist geregelt..
Wie schon mal erwähnt,
mache eine Anfage an das Ausländeramt.
per e-mail..
Schilder deinen " speziellen Fall ".
Kurz und knackig.
Dir wird geholfen werden.


alle die nicht nach Dänemark oder Hongkong wollten
ohhh..my god,
wieviel Leute sind den Weg über Deutschland gegangen.


Anfrage an die Ausländerbehörde:
" Ich habe in Thailand eine Thaifrau geheiratet.
XXXX "ich habe nunmehr in Deutschland die Ehe geschlossen mit meiner langjährigen thailändischen Freundin"
Wir beabsichtigen ca. 7 Monate in Deutschland zu verbringen.
Den Rest der Zeit,des Jahres, in Europa,bzw, in Thailand. ( Mix )
Bitte um Auskunft bezüglich:
1. muss meine thl. Ehefrau in Deutschland einen Integrationskurs besuchen ?
2. wie ist die Vorgabe, seitens deutschem Ausländergesetz, wenn wir nach ca. 7 Monaten in der EU
nach Thailand vorrübergehend übersiedeln,nach ca. 5 Monaten zurückkehren, meine Ehefrau in Deutschland wieder einreisen möchte..um unsere Lebensgemeinschaft in Deutschland weiter zu führen..
Hau mal raus die Mail.
keine Ahnung ob perfekt.vielen Dank @allsome
das hast Du in der Tat perfekt formuliert
und ich werde es übernehmen und an das Ausländeramt meines Wohnkreises mailen
die Antwort wird hier
im thread
selbstverständlich veröffentlicht !!!!
merci!!
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ist bereits raus ans Ausländeramt meiner Region !!keine Ahnung ob perfekt.
Ich wird das so schreiben und anfragen..
Dienst am Bürger.
hab das nochmal verbessert.
Nun meine Endfassung.![]()