H
hucher
Gast
Ich habe eine Frage bzgl. dem Familiennachzugs-Visum im Vergleich zum Heirats-Visum.
Wenn ich nun alle Dokumente habe und vor der Wahl stehe, selbst nach Thailand zu fliegen, dort zu heiraten und ein Familiennachzugs-Visum zu beantragen oder in Thailand ein Heirats-Visum zu beantragen, um die thailändische Frau in Deutschland zu heiraten... welcher Weg geht schneller, welcher Weg macht mehr Sinn?
Zu beachten ist, dass auch 3 Vorehen der thailändischen Frau vom OLG geprüft werden würden!
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das OLG ein Heirats-Visum verwehren könnte, ein Familiennachzugs-Visum aber auf jeden Fall erteilt werden muß?
Wenn ich nun alle Dokumente habe und vor der Wahl stehe, selbst nach Thailand zu fliegen, dort zu heiraten und ein Familiennachzugs-Visum zu beantragen oder in Thailand ein Heirats-Visum zu beantragen, um die thailändische Frau in Deutschland zu heiraten... welcher Weg geht schneller, welcher Weg macht mehr Sinn?
Zu beachten ist, dass auch 3 Vorehen der thailändischen Frau vom OLG geprüft werden würden!
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das OLG ein Heirats-Visum verwehren könnte, ein Familiennachzugs-Visum aber auf jeden Fall erteilt werden muß?