Was tun bei Ablehnung eines Visums?

Diskutiere Was tun bei Ablehnung eines Visums? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; War das ein höherer Thai :nixweiss: wieso kann man dich nicht mögen:nixweiss::rofl:
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Zweifler

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War das ein höherer Thai :nixweiss:

wieso kann man dich nicht mögen:nixweiss::rofl:
Ja, sehr, sehr weit oben.
Aber seine Lieblingsenkelin mit einem Farang?
Der noch dazu 24 Jahre älter ist?
Da hat sie bei ihm einen Stein verloren.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Da könnt ihr euch ja in Thailand hoch arbeiten ,auch mit fehlenden Steinen.
Ein VIP in der Familie öffnet immer schneller Tür und Tor :super:
 
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Zweifler

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Da könnt ihr euch ja in Thailand hoch arbeiten ,auch mit fehlenden Steinen.
Ein VIP in der Familie öffnet immer schneller Tür und Tor :super:
Hoch arbeiten? Ich war schon Rentner.
Aber eine einträgliche Idee für sie hätte ich schon gehabt.

Die Türen brauchten sich nicht öffnen, sie waren offen.
In einem Anfall von Jähzorn hab ich sie rausgeschmissen.
War die beste Thaifrau wo gibt.

PS: So nebenbei.
Ihre Familie hatte auch Geld.
Sie nicht.

Die ganze Geschichte (incl. meiner Dummheit) wäre einen eigenen Thread wert.
 
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Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Die ganze Geschichte (incl. meiner Dummheit) wäre einen eigenen Thread wert.
Dann mal los ,ich bin gespannt wie ein Flitzebogen!!

Übrigends Türen habe ich aus Wut noch nie zertrümmert ,aber den TV aus dem Fenster ,2 te ,geworfen.
Hab mir fast einen Bruch zugezogen :mad2:

Ps.ach falsch gelesen ,die Türen waren offen ,du hast die Frau etwas demoliert ,kann man auch machen :super: :rofl:
 
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Yan

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Damit hier auch nochmal etwas zum eigentlichen Thread-Thema erscheint: 8-)

Ich habe gestern Abend die Remonstration per Email abgesendet mit den Dokumenten sowie den Fotos. Nur die Ablehnung des Urlaubes durch den Chef meiner Bekannten habe ich nicht mitgesendet - dank Eurer Empfehlung :wavespin:
Jetzt bin ich gespannt, wie alles ausgeht und welche Nachricht ich erhalte.

Wünsche Euch einen schönen Restabend.

Grüße,
Yan
 
strike

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Na dann: druecken wir Dir mal die Daumen.
 
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Zweifler

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Dann mal los ,ich bin gespannt wie ein Flitzebogen!!

Übrigends Türen habe ich aus Wut noch nie zertrümmert ,aber den TV aus dem Fenster ,2 te ,geworfen.
Hab mir fast einen Bruch zugezogen :mad2:

Ps.ach falsch gelesen ,die Türen waren offen ,du hast die Frau etwas demoliert ,kann man auch machen :super: :rofl:
Vielleicht schreib ich wirklich.
Wäre ja nur ein längerer Erlebnisbericht.
Mit Kritik kann ich umgehen.
Mit blöden Antworten nicht. Da werd ich aggressiv.

Muß ein schweres, uraltes TV-Gerät gewesen sein. Verpackt in einem Holzschrank.
Ist dem Schrank etwas passiert?
Alte Möbel waren qualitativ ausgezeichnet und praktisch unzerstörbar.

Demoliert hab ich sie nicht. Ich schlag keine Frauen.
Aber in diesem Fall war ich auch noch nachtragend.
Eben dämlich.
 
allsome

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gut..
Ein Papierchen, das der Chef sie nach befristeter / unbefristeter Abwesenheit wieder einstellt, da sie für den Betrieb dringend notwendig ist,
wäre ein " good will " seitens Chef gewesen und evtl. ein Pluspunkt,
für die Visaerteilung.
:super:
 
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allsome

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@ Zweifler,
das solltest du alleine wissen,inwieweit du hier was mitteilst !
 
HeinrichSaal

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@Richard@tramaico@hansheinrich@.... koennte da vermutlich Geschichten erzaehlen.
Und so schrieb er dann bereits am 11.04.:

Von einer Remonstration ist abzuraten, weil

1. Der Bearbeitungsaufwand fuer die Botschaft sehr hoch ist und ihr somit eine Bearbeitugszeit von 3 Monaten oder laenger eingeraeumt wird.

2. Eine Remonstration hat nur dann Erfolgsaussichten, wenn Aspekte zum Tragen kommen, die bei der ursprueglichen Visumantragsstellung nicht zum Tragen kamen. Eine Aufforderung an die Botschaft, die negative Entscheidung noch einmal zu ueberdenken hat keinerlei Chancen auf Erfolg.

3. Haelt die Botschaft an ihrer negativen Entscheidung fest, was sehr wahrscheinlich ist, dann gibt es nach der Remonstration nur noch den Rechtsweg ueber das Verwaltungsgericht, mit praktisch keinerlei Chancen auf Erfolg, speziell bei dem geschilderten Hintergrund der Visumantragsstellung.

Ergo, von einer Remonstration Abstand nehmen und stattdessen einen erneuten Visumantrag stellen und zwar diesmal nach perfekter Vorbereitung, die die die Ablehnungsbegruendungen der Botschaft revidiert.

Probleme im geschilderten Fall:

1. Einlader und Visumbegehrende kennen sich nicht persoenlich.

2. Der Nachweis der unbedingten Rueckkehrwilligkeit liegt ausschliesslich bei der Visumantragsstellerin, waehrend der Einlader und Verpflichtende hierbei keinen Stellenwert hat. Deutschland ist ein Sozialstaat und hat somit die Intention seine Buerger zu schuetzen, anstatt sie fuer Vergehen von Auslaendern durch Verpflichtungsabgabe zur Rechenschaft zu ziehen (bitte nicht in den falschen Hals bekommen, da dies nicht MEINE Sichtweise vertritt, sondern ich lediglich die Problemstellung erlaeutere).

3. Ein Kind, fuer das von der Visumbegehrenden Sorge getragen werden muss findet nur dann Anerkennung, wenn das Mutter-/Kindverhaeltnis ungestoert ist, das heisst Mutter und Kind leben nachweisbar staendig im selben Haushalt. Versorgung der Eltern findet keinerlei Anerkennung, da die Eltern volljaehrig sind und bei Pflegebeduerftigkeit eine dritte Person zur Betreuung angestellt werden koennte.

4. Es wurde ein Visum ueber die gesetzliche moegliche maximale Aufenthaltszeit von 90 Tagen beantragt, was darauf hinweist, dass keine sonderlich zwingende Bindung zum Heimatland besteht. Wer drei Monate von zuhause abwesend sein kann, warum dann auch nicht laenger? Ergo, Zweifel an der Rueckkehrnotwendigkeit und Willigkeit. Welchem Deutschen ist es bei geordeten Verhaeltnissen schon moeglich, 90 Tage Urlaub zu machen? Welcher Arbeitgeber ist schon gewillt eine AN so lange zu beurlauben, speziell auch noch in Thailand, wo im Regelfall nur ein Jahresurlaub von 1 -2 Wochendie Regel ist. Ergo ist davon auszugehen, dass das Arbeitsverhaeltnis zu Gunsten der Besuchsreise aufgegeben werden soll und somit ergibt sich dann hieraus kein Grund zur Rueckkehrnotwendigkeit.

5. Sicher sein, dass die Freundin kein "Fake" ist, ist rein hypothetisch, speziell wenn noch nie im Vorfeld nachweisbar gemeinsame Zeit verbracht worden ist. Ein persoenliches Kennenlernen sollte grundsaetzlich in Thailand stattfinden, weil hier ein deutscher Staatsbuerger fuer einen Besuch visalos einreisen kann und keine Rueckkehrnotwendigkeit glaubhaft gemacht werden muss. Ein Besuchervisum nach dem Schengener Uebereinkommen ist KEIN "Kennlernvisum" sondern ist dafuer vorgesehen, dass bereits eine solide Bindung zwischen Einlader und Besucherin besteht.

Harter Toback, ich weiss, aber ich bin hier nur der Messenger der die Denkweise der detschen Behoerden aufzeigt und somit welche Huerden fuer einen tatsaechlichen Visumserfolg zu nehmen sind."
 
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