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Was prüft das OLG bei der Heirat ?

Diskutiere Was prüft das OLG bei der Heirat ? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, was prüft das Oberlandesgericht bei einer Heirat ? Die Echtheit der Papiere ? Thailändisches und deutsches Eherecht ? Die...
K

Krasang

Gast
Hallo,
was prüft das Oberlandesgericht bei einer Heirat ?
Die Echtheit der Papiere ?
Thailändisches und deutsches Eherecht ?
Die Ledigkeitsbescheinigung ?

Kennt sich jemand von euch aus ?

Tschüss
 
K

Kali

Gast
Beim Oberlandesgericht wird ein ´Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis´ gestellt.

Normalerweise muss ein ausländischer Staatsbürger, der eine(n) Deutsche(n) heiratet, ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes beibringen. Da Thailand zu den ca. 60 % der Länder gehört, die keines ausstellen, muss eben beim OLG der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines solchen gestellt werden.
Im Grunde wird nur noch einmal überschlagen, ob die Heiratswillige tatsächlich ledig ist, kassiert und der Stempel draufgeschmettert ;-)
 
D

Dragan

Gast
....hat letzte Woche bei mir 70 € :ohoh: gekostet, aber dafür nur knapp eine Woche gedauert ! :bravo:
 
K

Krasang

Gast
Hallo,
mein Standesbeamter hat mittlerweile die Unterlagen an das OLG weitergegeben. Da meine verlobte die Antragstellerin war, hat er im Formular bei den Einkünften "Ohne" angekreuzt. Und somit ist das ganze Verfahren kostenlos. :-)

Also schaut euren Standesbeamten auf die Finger !

Tschüss
 
R

Roland

Gast
Hallo Krasang

Die Arbeit des Standesbeamten wird um sonst sein.
Aber ich denke mal:
das OLG schreibt :wink:
und du :-(

nennt mir eine Behörde die kein Geld nimmt :hilfe: :hilfe: :hilfe:

Ich wünsche Dir Krasang auf jedenfall eine schnelle Bearbeitung!! Das Geld ist nebensache oder?


mfg Roland
 
C

Charly

Gast
Ist fast richtig, die Gebühr der OLG richtet sich nach dem Einkommen des Antragsstellers. Das es kostenlos ist, zweifele ich an, es ist aber günstiger wenn die Person mit dem geringeren Einkommen den Antrag stellt.
 
R

RA Buemlein

Gast
Das OLG soll überprüfen, ob die thailändische Verlobte nach thailändischem Recht ehefähig und ob der beabsichtigten Heirat Ehehindernisse entgegen stehen. Dabei muss sich das OLG natürlich von der Echtheit der Papiere überzeugen, zum Zwecke der weiteren Glaubhaftmachung können verschiedene Unterlagen angefodert werden. Wichtig sind dabei die Unterlagen über die Identität, Staatsangehörigkeit und den Personenstand. Darüber hinaus prüft das OLG/KG, ob der Antrag nach § 1309 BGB rechtsmissbräuchlich gestellt wurde. Letzteres ist der Fall, wenn eine sog. Scheinehe geschlossen werden soll.

RA Bümlein
 
J

Jakraphong

Gast
Woran und wie erkennt denn das OLG, ob es sich um eine mögliche Scheinehe handeln könnte?
Anhand der Überprüfung der Echtheit einer Jungfräulichkeitsbescheinigung oder einer Geburtsurkunde dürfte das schlecht möglich sein?

Fragen über Fragen

Gruß JP
 
D

Dragan

Gast
Krasang schrieb:
Hallo,
mein Standesbeamter hat mittlerweile die Unterlagen an das OLG weitergegeben. Da meine verlobte die Antragstellerin war, hat er im Formular bei den Einkünften "Ohne" angekreuzt. Und somit ist das ganze Verfahren kostenlos. :-)

Also schaut euren Standesbeamten auf die Finger !

Tschüss
Entweder ist es in anderen Bundesländern anders oder der Standesbeamte hatte keine Ahnung. Der Zahlungsbeleg vom OLG kommt noch und bevor du nicht überwiesen hast, gibts keine Hochzeit !
 
D

Dragan

Gast
Roland schrieb:
Hallo Krasang

Die Arbeit des Standesbeamten wird um sonst sein.
Aber ich denke mal:
das OLG schreibt :wink:
und du :-(

nennt mir eine Behörde die kein Geld nimmt :hilfe: :hilfe: :hilfe:

Ich wünsche Dir Krasang auf jedenfall eine schnelle Bearbeitung!! Das Geld ist nebensache oder?


mfg Roland
....die Arbeit des Standesbeamten ist vielleicht umsonst, aber leider nicht kostenlos. Jeder Schei... wird extra abgerechnet, auch die Schreiben zum OLG.
 
Thema:

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