Rene" schrieb:
Tel" schrieb:
Diese Unterlagen füllt sie aus...
Das wird wohl der
Sachbearbeiter selber machen müssen. Ihre Schreibkünste beschränken sich auf das "abmalen" Ihrer Unterschrift von einer Vorlage, ganz schwerer Fall. Hatte Ihr angeboten die Kosten für den Grundkurs "Deutsch für Thailänderinnen" an der VHS Wedding su sponsoren. "Ich bin zu alt". Kein Kommentar....
Zunächst die schlechte Nachricht:
Der Begriff ´Sachbearbeiter´ - zumindest bei der Arbeitsagentur - ist im Zusammenhang mit Hartz IV ebenfalls eingedeutscht worden:
Casemanager
Diesem kommt also ab Januar 2005 eine weitergehende Bedeutung zu:
Eingliederungsvereinbarung und (Case-)Fallmanager
Die Agentur für Arbeit soll jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Fallmanager als persönlichen Ansprechpartner benennen, der ihn umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützt.
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige schließt mit dem Fallmanager für sechs Monate eine Eingliederungsvereinbarung.
Die gemeinsam erarbeitete und unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung stellt sicher, dass die Agentur für Arbeit Angebote unterbreitet, die den individuellen
Bedürfnissen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Andererseits wird mit jedem Hilfebedürftigen vereinbart, welche Anstrengungen von ihm selbst im Rahmen des Eingliederungsprozesses erwartet werden
Quelle: interne Justizinfo (von meine Firma)
Da jeder sich grundsätzlich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss (Ausnahme naürlich die, die nicht mehr arbeitsfähig sind), kann die Gewährung von Leistungen
in der Höhe von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, an integrativen Massnahmen (wie auch Deutschkurs) teilzunehmen.
Ungeachtet der
lukrativen 1 EUR-Jobs.
Doch hier die gute...:
Nach dem Zuwanderungsgesetz ab 01.01.05 (bis 31.12.04: Ausländergesetz) sieht´s folgendermassen aus.
§ 55
Ermessensausweisung
(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung
oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(2) Ein Ausländer
kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er...
...
6.
für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige
Sozialhilfe in Anspruch nimmt,...
...
§ 56
Besonderer Ausweisungsschutz
(1) Ein Ausländer, der
eine Niederlassungserlaubnis (früher: unbefristete Aufenthaltserlaubnis) besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,....
...Also wird mit aufenthaltsbeendenden Massnahmen mit Sicherheit nicht zu rechnen sein.
