Das ist wenig überraschend. Wie kann man da am besten vorbeugen, wenn sich das Vermögen in Thailand befindet und immobil ist? Mein Konzept in diesem Zusammenhang wäre, einen möglichst großen Teil des immobilen Vermögens langfristig zu beleihen. Selbst wenn die gierige Verwandschaft Zugriff auf das Vermögen erhält: So lange der Farang die Raten dafür zahlt, wird man in in Ruhe lassen. Oder ist das ein Denkfehler?
Nein, kein Denkfehler, sondern ein oft gehoerter Ratschlag zur Abrundung des usufructus-Vertrages.
Der Vertrag vor dem Notar und die Eintragung in das Chanod beim Landamt ist das Eine. Schafft zunächst eine andere Rechtslage hinsichlich der Verfügungsrechte über das Haus.
Der Eintrag des Farangs in das Chanod sollte eigentlich schon die Bereitschaft der Banken, Kredite mit Bürgschaft durch das Land stark reduzieren. Ich erinnere, dies ist die häufigste Form der Aneignung durch Erben, die schließlich das Land durch den Tod der Mutter geerbt haben: Die nehmen Kredite auf ihr Grundstück auf.
Der usufructus vermindert diese Gefahr, weil ohne Zustimmung des usufructus-Nehmers (des Farangs) das Grundstück noch das Haus verkauft werden dürfen.
Nimmt man als Mann oder Frau - oder als usufructus-Nehmer selbst ein moeglichst hohes Darlehen auf das Land auf, schwindet die Neigung anderer Banken, den Thai-Erben weitere Kredite einzuräumen auf nahezu Null. Auf diese Weise schützt man sich vor Untergrabung des Grundstücks. Denn das eigene Darlehen wird ja auch ins Chanod eingetragen. Und das Land gilt für andere Banken als max. belastet.