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franky_23
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Schwierig im Detail zu beurteilen. Grundsätzlich kann die Ausländerbehörde von der Nachholung des nationalen Visaverfahrens in Ausnahmefällen absehen.Sorry, wenn ich hier den Unwissenden gebe, aber hätte unter diesen Umständen meine Frau mit einem Schengen- Visum einreisen können und wir hätten die gleiche Prozedur wie @Jaynonthaburi abziehen können ?
Rechtlich wäre es denkbar, wenn ihr in D geheiratet habt und hier bleiben wollt. Das trifft für euch aber nicht zu.