Was nun? Ehefrau nur 3 Monate Visum???

Diskutiere Was nun? Ehefrau nur 3 Monate Visum??? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Meine Frau ist jetzt schon seit ein paar Wochen in Deutschland. Ihr Visum ist aber nur fuer 3 Monate gueltig. Wir haben uns hier jetzt am Ort...
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JayNonthaburi

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Meine Frau ist jetzt schon seit ein paar Wochen in Deutschland. Ihr Visum ist aber nur fuer 3 Monate gueltig. Wir haben uns hier jetzt am Ort angemeldet da wir aus Thailand nach Deutschland gezogen sind. Unsere Anmeldung wurde an das Landratsamt weitergeleitet. Was sind jetzt die naechsten Schritte?

Sollen wir die Auslaenderbehoerde kontaktieren? Bekommt Sie dann ihr 1 Jahres Visum sofort? Es sind nur noch 4 Wochen bis das aktuelle Visum auslaeuft. Muessen wir hier die Ehe noch anerkennen lassen oder so? Ich dachte das waere durch die Botschaft bereits geschehen.

Informationen dazu waeren super. Die Auslaenderbehoerde hat heute schon zu.
 
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weyon

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mit was für einem visum ist sie denn hier? touristenvisum oder nachzug ehegatte?
 
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franky_23

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Egal mit welchem Visum sie hier ist. Ihr müsst schon den Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Die Ehe muss nicht anerkannt werden, aber i.d.R. ins Heiratsregister eingetragen. Ist dein Status bei der Meldebehörde schon verheiratet?
 
strike

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Ich kann mich schwach erinnern, dass es bei uns damals hiess, dass wir uns bitte zeitnah bei der ALB melden muessten.
Ist vielleicht heute nicht mehr so.
War ein D-Visa, auf dem es auch hiess: Aufenthaltsanzeige nach Einreise.
 
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JayNonthaburi

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Ist ein Ehegattennachzugsvisa. Wir sind bei der Meldebehoerde als verheiratet eingetragen worden. Also geht es jetzt nur um die Aufenthalstgenehmigung oder? Wie lange dauert sowas?
 
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Wir haben uns dort morgens gemeldet und sind ein wenig spaeter*) mit der AE fuer 3 Jahre rausgegangen.
Das wird heute - wegen der Umstellung auf Karte - sicher laenger dauern.

*) Die "richtigen" Passbilder mussten noch gemacht werden, was uns ungefaehr eine zusaetzliche halbe Stunde gekostet hat.
 
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Doby

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Die Ehe muss nicht anerkannt werden, aber i.d.R. ins Heiratsregister eingetragen.
Warum denn das??? Will kein Mensch mehr wissen, wenn er schon beim Einwohnermeldeamt war. Alle anderen Urkunden haben der ABH zum erteilen des FZF Visas vorgelegen.
 
waanjai_2

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Ich kann mich schwach erinnern, dass es bei uns damals hiess, dass wir uns bitte zeitnah bei der ALB melden muessten.
Ist vielleicht heute nicht mehr so.
War ein D-Visa, auf dem es auch hiess: Aufenthaltsanzeige nach Einreise.
War bei uns auch so. Aber vielleicht guckt heute keiner mehr auf die Auflagen des Visums.
 
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Doby

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Ist heute auch noch so, wird einem auch schon in der Botschaft gesagt, das man sich zeitnah oder so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt anmelden und anschliessend bei ABH wegen Aufenthaltserlaubnis melden soll.

@http://www.nittaya.de/members/jaynonthaburi-2557/JayNonthaburi

Du solltest, wenn möglich, morgen zu deiner ABH gehen und den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.
Mitnehmen mußt du die Meldebescheinigung für deine Frau vom Einwohnermeldeamt, Reisepass und Passbilder.
Du kannst zur Sicherheit die Eheurkunde mirnehmen, wollte aber bei mir keiner sehen, da ja alles schon von der Botschaft übermittelt wurde.
Ich hatte noch meinen Grundbuchauszug mit, auch wenn schon eine Kopie dort Vorlag. Besser ist besser, bevor man nochmal hin muß.

Die Ausstellung des eAT dauert jetzt ca. 4-6 Wochen. Ich habe auch schon von 12 Wochen gehört.

Ein Tipp noch: Laß dir dann gleich von deiner ABH eine Bescheinigung geben, das du dort warst und den eAT beantragt hast. Damit kannst du schon mal eine KV abschliessen.
 
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JayNonthaburi

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Danke fuer die ganzen Infos.

Doby 4 -6 Wochen??? Kann es also sein das meine Frau nochmal aus Deutschland rausfliegt oder passt das mit einer Bescheinigung?
 
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JT29

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Sie wird dann eine Fiktionsbescheinigung bekommen und kann weiterhin dableiben bis die Karte fertig ist - don t worry.
 
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JayNonthaburi

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Super! Danke :)
 
lucky2103

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Sorry, wenn ich hier den Unwissenden gebe, aber hätte unter diesen Umständen meine Frau mit einem Schengen- Visum einreisen können und wir hätten die gleiche Prozedur wie @Jaynonthaburi abziehen können ?
 
Philip

Philip

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@Doby:
Ein persönlicher Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde ist nicht unbedingt erforderlich.
Jedes Einwohnermeldeamt nimmt diesbezügliche Anträge an und bestätigt die Antragstellung. Dauert nur etwas länger.

Wieso KV abschließen? Ich kann aus den Beiträgen nicht erkennen, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.
Und für eine Familienversicherung bedarf es weder eine Meldebescheinigung noch eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Heiratsurkunde. Allerdings müssen diese Unterlagen nachgereicht werden.

Was bedeutet die Abkürzung eAT?

@JT29 + strike:
Was ist mit "Karte" gemeint?
 
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JT29

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@lucky
Vor einiger Zeit ging das noch in der Tat, meist wurde da aber in DK geheiratet und danach hier die AE beantragt - die Lücke ist zu.

@Philip
Die AE gibt es nicht mehr als Aufkleber in den Pass, sondern man bekommt eine Karte, ähnlich dem Personalausweis (mit entsprechenden Kosten). In Chile z.B. hat man das System bereits seit Jahren.
 
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Doby

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@Doby:
Ein persönlicher Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde ist nicht unbedingt erforderlich.

Falsch! Heute ist die persönliche Vorsprache erforderlich, weil nochmal ein Antrag ausgefüllt wird (eAT) , Fingerabdrücke für den eAT genommen werden und ein Foto für den eAT benötigt wird!

Vielleicht ist euer Einwohnermeldeamt ja schon in der Lage Fingerabdrücke und das Foto per E-Mail an die AHB zu senden. Bei meiner war es nicht so!


Wieso KV abschließen? Ich kann aus den Beiträgen nicht erkennen, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.

Unter KV meinte ich Familienversicherung!

Und für eine Familienversicherung bedarf es weder eine Meldebescheinigung noch eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Heiratsurkunde. Allerdings müssen diese Unterlagen nachgereicht werden.

Ich habe nichts von Meldebscheinigung geschrieben, sondern von Bescheinigung in der bestätigt wird das man auf der AHB war und den eAT beantragt hat.
Diese Bescheinigung habe ich bei meiner KK eingereicht und meine Frau hat gleich ihre richtige (keine vorläufige) Krankenkassen Karte bekommen.
So muß man, wenn man den eAT bekommt, nicht noch einmal Unterlagen nachreichen.

Kann aber von KK zu KK anders sein!
Dieser eAT ist seit Sept 2011 einziges Ausweisdokument für Ausländer, welches den Aufenthaltsstatus dokumentiert.
Da er in Berlin in der Bundesdruckerei Elektronischer Aufenthaltstitel gedruckt wird, dauert es länger.

Hier Infos zum eAT! BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Elektronischer Aufenthaltstitel
 
michael59

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Ein persönlicher Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde ist nicht unbedingt erforderlich.
Jedes Einwohnermeldeamt nimmt diesbezügliche Anträge an und bestätigt die Antragstellung. Dauert nur etwas länger.

Wieso KV abschließen? Ich kann aus den Beiträgen nicht erkennen, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.
Und für eine Familienversicherung bedarf es weder eine Meldebescheinigung noch eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Heiratsurkunde. Allerdings müssen diese Unterlagen nachgereicht werden.
Zum Besuch ALB : war bei uns zwingend vorgeschrieben, jetzt mit der Karte wurde es ja schon dargestellt. Ausserdem ist die Frage des Intergrationskurses zu besprechen.


Die KV muss die Versicherungspflicht prüfen. Dafür benötigt sie nebem dem Antrag auch die Unterlagen die den Aufenthaltsstatus dokumentieren. Nach Einreise und Anmeldung kann man den Antrag auf Famvers. stellen, die gilt dann aber nur für die Gültigkeit des Visums. Nach Erhalt des EAT muss man diesen nachreichen, sonst bekommt man eine Brief mit der Frage was denn nun ist?
 
Philip

Philip

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Das mit der eAT ist für mich neu.

KV: Im Prinzip korrekt. Aber was ich an anderen Stellen bereits mehrfach geschrieben habe:
Bevor die Ehefrau nach Deutschland kommt, den Namen und das Geburtsdatum der Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse) mitteilen.
Damit ist die Ehefrau beim Betreten Deutschen Bodens am Flughafen bereits in der Familienversicherung versichert.
Der eigentliche Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt (umgehend) nachgeholt werden.
 
Thema:

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