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Woper
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Hallo,
die ABH kann zur Teilnahme am IK verpflichten, mehr aber auch nicht. D.h. die Prüfung B1 erfolgreich zu bestehen kann nicht verlangt werden und hat auch keine Auswirkungen auf die weitere Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Ist aber sicherlich lästig im Extremfall jährlich die Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen.
Gruß
Woper
die ABH kann zur Teilnahme am IK verpflichten, mehr aber auch nicht. D.h. die Prüfung B1 erfolgreich zu bestehen kann nicht verlangt werden und hat auch keine Auswirkungen auf die weitere Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Ist aber sicherlich lästig im Extremfall jährlich die Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen.
Gruß
Woper
Hmmm .. vielleicht wenn ich denn RA wäre (habe aber nur 1 Staatsexamen und das reicht mir völlig
) - aber nicht in einem Forum ...

