Was ist euch passiert, wenn Deutsch B1 nicht nach 2 Jahren abgeschlossen war?

Diskutiere Was ist euch passiert, wenn Deutsch B1 nicht nach 2 Jahren abgeschlossen war? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ich weiss ja nicht, ob jemand von euch in einer aehnlichen Situation ist. Ich bin als Berufsanfaenger und Quereinsteiger in der Werbebranche noch...
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kart672

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Ich weiss ja nicht, ob jemand von euch in einer aehnlichen Situation ist.
Ich bin als Berufsanfaenger und Quereinsteiger in der Werbebranche noch nicht gerade Grossverdiener, eher das Gegenteil.
Meine Frau hat kurz nach unserer Hochzeit einen Job im Nagelstudio gefunden, den Job hatte sie auch schon in Thailand fuer viele Jahre.

Zusammen kommen wir mit dem Geld ganz gut hin, aber dafuer hat sie kaum Zeit, in die Sprachschule zu gehen. Wuerde sie gehen, haetten wir nicht mehr genuegend Geld zum Leben.

Meine Mutter ist Lehrerin und unterrichtet sie einmal die Woche, aber jeweils nur fuer eine Stunde. Das ist natuerlich auf die Dauer zu wenig.

Wenn ich hoffentlich demnaechst eine Gehaltserhoehung bekomme, wollen wir versuchen, dass sie nur noch Teilzeit arbeitet, und dafuer wieder in die Sprachschule gehen kann.

Ob das allerdings noch alles so klappt bis naechsten April (dann sind die 2 Jahre um) und dass sie dann auch schon B1 hat, ist fraglich.

Deshalb zunaechst die Frage: Habt ihr eine aehnliche Situation erlebt, dass eure Frau nach 2 Jahren den Kurs noch nicht absolviert hatte? Wenn ja, was waren die Konsequenzen bei euch?

Ein Anruf beim Auslaenderamt hat ergeben: Jaja, Sie muessen selbst zusehen, wie sie das schafft, selbst manche schwangere Frau mit Kindern schaffen dass...

Ja, aber die muessen vermutlich auch nicht Vollzeit arbeiten.
 
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Leopard

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Muss man innerhalb von 2 Jahren den B1 nachweisen? Ich dachte A1 und gut iss?

Ist ein höherer Nachweis als A1 nicht erst wieder bei der Einbürgerung erforderlich?
 
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kart672

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A1 braucht deine Zukuenftige, damit ihr heiraten duerft und sie eine auf 2 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Nach 2 Jahren muss sie dann B1 nachweisen, damit die Aufenthaltserlaubnis verlaengert wird.
Antrag auf Einbuergerung kann sie glaub ich fruehestens nach 3 Jahren stellen (wenn ich mich recht erinnere), und dann kommt auch noch der Einbuergerungstest (der ging ja zur Genuege durch die Medien).

Wie du siehst, ist der Spass noch nicht vorbei, wenn sie erstmal hier ist. :-)
 
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MiPuSa

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Nach 2 Jahren muss sie dann B1 nachweisen, damit die Aufenthaltserlaubnis verlaengert wird.
Und wenn nicht? Werden Ehefrau und Ehemann dann getrennt, sprich wird die Ehefrau dann ausgewiesen? Das wäre mir neu...:confused:
 
Silom

Silom

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Nach 600 Stunden Migrationskurs sollte ein B1 keine Schwierigkeit darstellen.
 
Joerg_N

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Einbürgerung ging doch immer erst nach 7 Jahren - also deutsche Staatsbürgerschaft beantragen,
oder was war gemeint ?

Nach 3 Jahren kann man den Niederlassungstitel bekommen, hat meine Frau auch vor 4 Jahren bekommen,

aber da gab es ja die ganzen Sprachauflagen auch nnoch nicht
 
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Heiner

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Ohne B1 gibt es keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mehr ausser ihr habt ein gemeinsames Kind.

Die Ehefrau wird ohne B1 nicht wieder zurückgeschickt.
 
Joerg_N

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gemeinsames Kind haben wir natürlich:mstickle: und natürlich in Hamburg geboren8-)

in 4 Wochen 8 Jahre verheiratet - aber wie gesagt, bei uns gab es diese ganzen AUflagen auch noch nicht
 
strike

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...... ausser ihr habt ein gemeinsames Kind.
Die Ehefrau wird ohne B1 nicht wieder zurückgeschickt.
Das gilt doch aber fuer jede Ehefrau eines Deutschen selbst ohne gemeinsames Kind.
Noch.
Eine AE wird diese - so die Ehe fortbesteht - immer bekommen.
 
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kart672

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@Silom: 600 Stunden wird sie nie im Leben schaffen, selbst wenn sie jetzt nur noch halbtags beschäftigt wäre, würde es eng.
Deshalb möchten wir lieber alles auf den Abschluss von B1 setzen, notfalls mit privatem Unterricht.

Also habe ich das richtig verstanden: Wenn sie B1 oder die 600 Stunden nach 2 Jahren noch nicht hat, bekommt sie keinen Niederlassungstitel (=unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis), sondern "nur" eine weitere Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, bis sie B1 oder 600 Stunden nachgewiesen hat? Sprich, niemand wird sie aus der EU rausschmeißen?
@Strike: Kannst du das bestätigen?
 
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MiPuSa

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Habe jetzt gerade das Merkblatt vor mir liegen, welches wir von unserer Ausländerbehörde bekommen haben:

Bundesamt
für Migration
und Flüchtlinge

Merkblatt
zum
Integrationskurs
für zur Teilnahme verpflichtete Ausländerinnen und Ausländer

...
Nach §44 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG sind Sie zur einmaligen Teinahme an einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs verpfichtet.

...
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse de Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse sind u.a. Voraussetzung für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungseraubnis gemäß §9 AufenthG). Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Integrationskurses erfüllen Sie diesen Teil der Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis ohne das Erfordernis eines weiteren Nachweises.
Darüber hinaus verkürzt sich im Falle einer erfolgreichen Teilnahme die Mindestfrist für eine Einbürgerung von acht auf sieben Jahre.
...
Sollten Sie Ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs verletzen, muss dies die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigen. Die Pflichtverletzung kann dabei auch zur Ablehnung der Verlängerung führen.
...
Bei Verletzung Ihrer Pflicht zur Kursteilnahme kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.
 
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Monta

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Ich bestätige das mal.
Deine Frau muss dann halt jedes Jahr bei der AB zur Verlängerung antanzen.
Zu den 600 Stunden Sprachkurs kämen noch 40 Stunden Staatsbürgerkunde.

Andere Frage ist, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt den Sprachunterricht subventioniert bekäme.
Normalkosten = ca. 3 Euro/Std., subeventioniert = 1 Euro/Std., nach Prüfung wird die Hälfte zurückerstattet = 0,5 Euro/Std. letztendlich.

Die andere Frage ist, wie notwendig/sinnvoll ist es, den Spracherwerb nicht über Jahre hinauszuschieben?
Kauft euch die entsprechenden Lehrbücher und lernt jeden Abend eine halbe Stunde, am Wochenende entsprechend mehr.
Das kannst Du doch zusammen mit Deiner Frau machen, oder?
 
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Chak

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Monta, kleine Korrektur: 45 Stunden Staatsbürgerkunde.

Und an den Threadstarter: Gibt es bei euch keine Abendkurse?
 
Micha

Micha

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... und lernt jeden Abend eine halbe Stunde, am Wochenende entsprechend mehr.
Das kannst Du doch zusammen mit Deiner Frau machen, oder?
Ist das realistisch? Macht das wirklich irgend jemand?!

Habe zwar selbst schon der ein- oder anderen Thailänderin geholfen, sich auf die ein- oder andere Sprachprüfung vorzubereiten, aber wie ist das wenn man mit jemandem fest zusammen ist?
Lernt da wirklich irgendwer mit seiner Partnerin?

Meine jetzige Freundin lernt intensiv für die C1-Prüfung. Ich selbst lerne auch fast jeden Tag ein wenig. Doch das was wir uns sprachlich gegenseitig helfen, ist trotz theoretisch guter Voraussetzungen geradezu marginal. Wir fragen uns gegenseitig nur sehr selten und dass obwohl wir uns beide - jeder auf seine Art - intensiv um die fremde Sprache bemühen.
 
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Bang444

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Hallo

das kann doch nicht wahr sein keine Zeit zu deutsch lernen. Was haben manche Leute nur für eine Ehe.Wie unterhalten sie sich den gerade wenn es mal etwas gibt was komplexer ist.Hatte gerade heute meine Frau ihre Bekannte rief vom Krankenhaus an ihr man sei krank und sie solle mal kommen um mit dem Arzt zu reden denn sie versteht das nicht (ist schon 6 Jahre hier)

Darum bin ich für ein zwang Deutsch zu lernen denn wenn das so hier weiter geht versteht keiner denn anderen mehr und wie sollen es die Kinder lernen wenn die Frau es nicht kann und der Mann arbeiten ist.
 
wingman

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Natakwan
Meine Frau war lange Zeit durch ihre Schilddrüsenerkrankung nicht so richtig in der Lage sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde trotzden problemlos verlängert. Ende September beginnt ein neuer Kurs an dem sie dann teilnimmt. Ihre Erkrankung ist inzwischen so günstig im Verlauf das sie keine Medikamente mehr benötigt.
 
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Monta

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...aber wie ist das wenn man mit jemandem fest zusammen ist?
Lernt da wirklich irgendwer mit seiner Partnerin?...
Kann erst einmal nur für mich sprechen.
Während der 4 Monate Lernens meiner Frau in BKK haben wir täglich telefoniert ich habe ihre Hausaufgaben "abgenommen" und Fragen beantwortet.
An Anfang je 1 Std. dann je 2 Std., einschl. Wochenende. Ging in Deutschland dann so in etwa so weiter.
Für mich völlig selbstverständlich.
 
Joerg_N

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Ich hab das lernen mit meiner Frau am Anfang doch etwas verschlampt
und Pflicht waren solche Kurse auch nicht - vielleicht auch leider,
gerade wegen der günstigen Preise
 
paulsson

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Meine Frau hat den Kurs auch gemacht.
Geld zurück gibt es nur nach bestandener B1-Prüfung.
Meine Frau hat letztes Jahr direkt eine 3 jährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Laut dem gelaber von anderen Thai's sollte es nur eine 1 jährige sein.
Den Kurs muss sie wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist laut der Aussage von der AB gar
nicht machen.Sieht die AB aber ganz gerne und ist meines erachtens auch sehr wichtig.
Nur gelernt hat sie in BKK beim Goethe-Institut besser.Dort ist konzentriertes Lernen einfacher.
Die VHS wo sie den Kurs gemacht hat zog den Stoff gnadenlos durch.Für Erklärungen gab es kaum Zeit.
Sind auch viele dabei die schon einige Jahre in Deutschland leben(10 Jahre).
 
strike

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.... Also habe ich das richtig verstanden: Wenn sie B1 oder die 600 Stunden nach 2 Jahren noch nicht hat, bekommt sie keinen Niederlassungstitel (=unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis), sondern "nur" eine weitere Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, bis sie B1 oder 600 Stunden nachgewiesen hat? Sprich, niemand wird sie aus der EU rausschmeißen?
@Strike: Kannst du das bestätigen?
Okay, es gibt hier Leute wie JT29 und andere die da kompetente(re) Auskunft ueber die Praxis geben koennen.
Aber ich denke, dass niemand Deine Frau - so die Ehe fortbesteht - rauswirft ;-)
Den Aufenthaltstitel bekommt sie in diesem Fall immer.
Noch.

Die NE erhaelt sie - nach meinem Verstaendnis und Informationen und falls Du einen angenehmen Sachbearbeiter auf der ABH hast - moeglicherweise auch ohne B1.
Siehe zunaechst hier >> Niederlassungserlaubnis <<

Und dann dies:

§ 28
Familiennachzug zu Deutschen
.....
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
....

Die Sprachkenntnisse koennen- muessen bzw. mussten aber bislang nicht zwingend - durch B1 nachgewiesen werden.
Meine Frau hat z.Bsp. auch durch die ABH nur das Recht eingeraeumt bekommen, nicht aber die Pflicht einen IK zu besuchen.
Vieles haengt scheinbar vom Bearbeiter ab.
 
Thema:

Was ist euch passiert, wenn Deutsch B1 nicht nach 2 Jahren abgeschlossen war?

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