Merkblatt der örtlichen Ausländerbehörde steht aber auch so z.B in der Wikipedia Zitat:
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß
§ 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG:
- der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- die Sicherung des Lebensunterhalts
- der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung
- die grundsätzliche Straffreiheit
- die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
- der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- ausreichender Wohnraum.
Zitat Ende
Nicht zu verwechseln mit einer Daueraufenthaltserlaubnis nach EU Recht.
Aber Du verwechselst das wahrscheinlich mit den "Auflagen" für eine Einbürgerung!
Bei einer AE und/oder NL interessiert sich keine Ausländerbehörde für Deine aufgezählten Punkte:
1. reichen 3 Jahre
2. braucht Deine Frau selbst nicht nachzuweisen
3. gibt es nicht (selbst wenn sie nicht arbeitet, wird sie bei Dir mitversichert)
4. das stimmt
5. bekommt sie automatisch mit der Hochzeit
6. was soll das sein? In DE haben wir Gewerbefreiheit!
7. das stimmt auch
8. interessiert niemand
9. hat niemanden zu interessieren
Eine Daueraufenthaltserlaubnis "nach EU-Recht" und eine Niederlassungserlaubnis ist ein- und dasselbe (und die NL ist immer unbefristet).
Letztlich: wenn Deine "Süße" -wie Du geschrieben hast- bereits vor 2005 nach DE gekommen ist, wieso hat sie bis heute (nach 15 Jahren) noch keinen geklärten Aufenthaltsstatus?
Ich bin raus hier - lächerlich (oder "don't feed the troll")!