Was haltet ihr von Sinsod?

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Helli

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Nein, das hat damit zu tun das mit Heiratsvisa und Hochzeiten in Deutschland bis heute viel Geld verdient wird. Es gibt Organisationen die Suchen deutsche die bereit sind gegen eine Gewisse Summe an Geld eine/n Nicht EU-Ausländer/in zu heiraten und so zu einer Aufenthaltsgenehmigung incl Arbeitserlaubnis zu verhelfen. Das war zu der Zeit bevor die aktuellen Einreise- und Visabestimmungen in Kraft traten noch viel einfacher. Damals reichte eine dreijährige Ehe, um ein eigenständiges unbeschränktes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Unabhängig auch vom Einkommen. Es war seiner Zeit lt Auskunft des Standesamtes z.B. so, dass etwa 70% der Ehen zwischen Deutschen und nicht EU-Ausländern im 4. Ehejahr geschieden wurden. Dies war mit ein Grund für die Verschärfungen die 2005 eingeführt wurden. Meine Süße ist noch nach altem Recht eingereist.
Jetzt machst Du mich aber neugierig, wer verdient denn wo Geld mit was? Ich meine, ziemlich gut informiert (oberflächlich quer) zu sein, was so in unserer Welt los ist. Ich habe bis heute noch nicht irgendwo gelesen, dass das ein "Geschäftsmodell" ist bzw. sein soll (von ein paar Einzelfällen vielleicht abgesehen)! Welche Organisationen sollen das denn sein (denn das geht ja hier nicht um die derzeitige Asylindustrie).

Nur so zu Information: auch heute reicht eine dreijährige Ehe, um auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in DE zu bekommen (Voraussetzung ist lediglich der Goethe B1, keine Straffälligkeit und kein Kunde bei irgendeinem "Versorgungsamt").

Nochmal: die Änderungen hat es gegeben aufgrund von -für alle Länder einheitliche- EU-Gesetzen, die 2007 inkraft getreten sind.

Übrigens, der Anteil der Ehescheidungen bei deutsch/ausländischen Ehen betrug 2013-2016 genau 34,5 % (und da ist EU-"Ausland" dabei) und fällt kontinuierlich! https://de.statista.com/statistik/d...erigkeit-der-ehepartner-deutsch-auslaendisch/

Du vermittelst hier den Eindruck, als ob Du komplett die Übersicht verloren hast! Es gibt auch andere Info-Möglichkeiten als die BILD-Zeitung!
 
Micha L

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du wärest überrascht,wenn du wüsstest,wie viele Männer die Schwiegereltern und sonst niemand von der Familie kennen,und dann vielleicht einmal bei der Hochzeit sehen.
D.h. Liebeskasper?
Ansonsten kauft man wohl kaum die "Katze im Sack".
 
Micha

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Es geht nicht immer nur ums Alter.
Um was denn sonst? Glaubst Du es würde die Massen der Männer nach Thailand ziehen, wenn sie dort nur die gleiche Altersklasse wie in D in Reichweite bekämen?!

Gewiss, es mag ganz wenige Ausnahmen geben, aber die sind dann so selten wie mit Dler verheiratete Vietnamesinnen in der Ex-DDR. Ein Forum dieser Art wäre damit nicht zu füllen.
 
rolf2

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D.h. Liebeskasper?
Ansonsten kauft man wohl kaum die "Katze im Sack".
meine Frau wollte nicht das ich ihre gesamte Familie kennenlerne bevor sie nicht sicher war das es mit uns was wird in Deutschland. Das war ihr Schutz vor Gesichtsverlust. Hab ich respektiert.

Wenns nicht mit uns geklappt hätte wäre sie zurück nach Thailand ohne das die Familie irgendwas mitgekriegt hätte. Infolgedessen habe ich ihre Familie erst kurz vor der buddhistischen in Thailand Hochzeit kennengelernt. Bis dahin kannte ich lediglich eine Schwester die mich mit ihr bekannt gemacht hatte.
 
Micha L

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@Micha,

zwischen "junger Frau" und der generellen Altersklasse der Männer hier gibt's aber viel Raum.

Abgesehen davon werden hier nicht wenige generell Asiatinnen bevorzugen.
 
Micha

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@Micha,

zwischen "junger Frau" und der generellen Altersklasse der Männer hier gibt's aber viel Raum.

Abgesehen davon werden hier nicht wenige generell Asiatinnen bevorzugen.
Wie auch immer, die Reichweite ist dort um die ein oder andere Dekade größer als im überalterten D. Schwer zu sagen wie es wäre, wenn die Reichweite gleich wäre.
 
Micha L

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meine Frau wollte nicht das ich ihre gesamte Familie kennenlerne bevor sie nicht sicher war das es mit uns was wird in Deutschland. Das war ihr Schutz vor Gesichtsverlust. Hab ich respektiert.

Wenns nicht mit uns geklappt hätte wäre sie zurück nach Thailand ohne das die Familie irgendwas mitgekriegt hätte. Infolgedessen habe ich ihre Familie erst kurz vor der buddhistischen in Thailand Hochzeit kennengelernt. Bis dahin kannte ich lediglich eine Schwester die mich mit ihr bekannt gemacht hatte.
Interessant.
Da fällt mir eine gewisse Parallele ein.
Ein durchaus attraktiver deutscher Freund hätte ein Verhältnis mit einer Vietnamesin hier.
Die machte daraus ein Geheimnis, vermied jeden gemeinsamen Kontakt mit der Gemeinde.
Generell war ihr das Verhältnis zu einem Deutschen bei ihren Landsleuten peinlich.
Deswegen hat mein Freund das Verhältnis beendet.

Nicht ganz dasselbe - aber vielleicht dieselbe Haltung?
 
Micha L

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Wie auch immer, die Reichweite ist dort um die ein oder andere Dekade größer als im überalterten D. Schwer zu sagen wie es wäre, wenn die Reichweite gleich wäre.
Kein Einwand.
Nur ist es sicher ratsam, den Drang nach Jugend bei der Suche nach einer Braut distanzmäßig nicht zu überziehen.
 
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Gast10466

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Frage: könnte deine " Süsse " denn auch alleine dort hinfinden
und mit dem Sachbearbeiter reden ?

Davon mal abgesehen,eine Erklärung,dass die EHE noch besteht,
man noch zusammen leb
t, ist doch ok ?!

Nun in TH. läuft das anders.
Da werden Fotos angefordert,für eine AUFENTHALTSVERLÄNGERUNG.
Auch hier wird ein Foto angefordert. Die AE wird ja seit einiger Zeit nicht mehr in den Pass eingeklebt, sondern als Personalausweis für Ausländer im Scheckkartenformat ausgeben. Was den Vorteil hat, dass der Pass nicht mehr ständig mitgeschleppt werden muss.

Wir empfinden die Unterstellung das wir eine Scheinehe führen als diskriminierend. Die Erklärung wird nach meinem Kenntnissstand von allen deutschen mit Nicht-EU-Ehepartern standardmäßig abverlangt. Einmal kurz nach der Hochzeit diese Erklärung abzuverlangen ist imho ok und ausreichend. Wir sollen sie jetzt zum gefühlt 100 mal abgeben. Eine offizielle telefonische oder schriftliche Auskunft des Kollegen vom Einwohnermeldeamt oder Standesamt ist wegen des Datenschutzes nicht so ohne weiteres möglich.

Mündlich ist meine Süße im deutschen auf Muttersprachenniveau. Beim Lesen und schreiben ist sie auf B2 Niveau hängen geblieben, was aber völlig ausreichend ist. Das sie schnell und gut deutsch lernt war uns beiden wichtig. A) Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat und b) auch klar kommt wenn mir mal was zustößt...... Der Gang zur Behörde ist für sie also keine Schwierigkeit.
 
benni

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In Thailand, ob in allen Immis keine Idee, werden für die jährliche Verlängerung eines Non Immi Visums auf Grund von Ehe mit einer Thailänderin u.a. Fotos gefordert, die zeigen sollen, wie und wo das Paar lebt, vom geöffneten Kleiderschrank und Alltagsfotos vom Paar über Zeiträume, das Paar vor ihrem Haus mit erkennbarer, offizieller Hausnummer, und zwar auf einem Blatt Papier.... bis zur Google Map Karte mit exakten Koordinaten und handgezeichneter Skizze, wo sich die Unterkunft des Paars befindet etc
 
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Gast10466

Gast
auch heute reicht eine dreijährige Ehe, um auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in DE zu bekommen (Voraussetzung ist lediglich der Goethe B1, keine Straffälligkeit und kein Kunde bei irgendeinem "Versorgungsamt").
Für eine Niederlassungserlaubnis braucht es u.a. mindestens 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge also mindestens 5 Jahre Ehe wenn der Ehemann einen entsprechenden Job hat, ein Einkommen ohne Sozialleistungen, gute Sprachkenntnisse. Für eine Einbürgerung sind die Bedingungen nicht so hart. Da kann unter bestimmten Umständen sogar der Bezug von H4 zulässig sein.... Ausnahmen bei der NE können nur für hoch qualifizierte Ausländer gemacht werden.....

Also sich einen Rentner angeln und es mit ihm eine gewisse Zeit in D aushalten reicht für eine NE nicht mehr
 
xander1977

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Für eine Einbürgerung braucht es gar keine Arbeit! Meine Frau ist am 03.01.2015 eingereist und seitdem Hausfrau und Mutter. Nach bestanderen B1 und dem komischen Integrationsgedöns hat sie die st. Staatsbürgerschaft ohne Probleme bekommen...
 
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Gast10466

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Für eine Einbürgerung braucht es gar keine Arbeit! Meine Frau ist am 03.01.2015 eingereist und seitdem Hausfrau und Mutter. Nach bestanderen B1 und dem komischen Integrationsgedöns hat sie die st. Staatsbürgerschaft ohne Probleme bekommen...
Schön für Euch.....
 
Ironman

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Für eine Niederlassungserlaubnis braucht es u.a. mindestens 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge also mindestens 5 Jahre Ehe wenn der Ehemann einen entsprechenden Job hat, ein Einkommen ohne Sozialleistungen, gute Sprachkenntnisse.
Mhh, wo hast du denn das her? Gilt die Regelung mit 3 Jahren bei Verheirateten nicht mehr?

Also, wenn ich das hier so lese: https://service.berlin.de/dienstleistung/327012/ hat sich doch dort nichts geändert im Vergleich zu vor 10 Jahren?
 
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Gast10466

Gast
Mhh, wo hast du denn das her? Gilt die Regelung mit 3 Jahren bei Verheirateten nicht mehr?
Merkblatt der örtlichen Ausländerbehörde steht aber auch so z.B in der Wikipedia Zitat:

Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG:

  1. der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  2. die Sicherung des Lebensunterhalts
  3. der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung
  4. die grundsätzliche Straffreiheit
  5. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  6. der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  7. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  8. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  9. ausreichender Wohnraum.

Zitat Ende

Nicht zu verwechseln mit einer Daueraufenthaltserlaubnis nach EU Recht.
 
Ironman

Ironman

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Merkblatt der örtlichen Ausländerbehörde steht aber auch so z.B in der Wikipedia Zitat:

Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG:

  1. der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  2. die Sicherung des Lebensunterhalts
  3. der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung
  4. die grundsätzliche Straffreiheit
  5. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  6. der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  7. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  8. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  9. ausreichender Wohnraum.

Zitat Ende

Nicht zu verwechseln mit einer Daueraufenthaltserlaubnis nach EU Recht.
Das gilt aber meines Wissen nach nur für nicht verheiratete Nicht-EU-Ausländer. Egal was ich im Moment lese und wo ich schaue, gilt weiterhin die 3 Jahresfrist für mit deutschem Partner verheiratete Nicht-EU-Ausländer.

Beim BAMF steht z.b. nicht von verheirateten Personen die von dir erwähnte 5 Jahres Frist: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Wichtige Informationen

Hier:
https://www.duesseldorf.de/buergers...s-fuer-familienangehoerige-von-deutschen.html
https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064120/
https://www.service-bw.de/leistung/...amiliaeren+Gruenden+Ehegatten-1229-leistung-0

ist überall die Rede von 3 Jahren.

Ich würde bei deiner Ausländerbehörde mal kritisch nachfragen und sie ggf. mit den oben genannten Links konfrontieren.
 
Ironman

Ironman

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Und wenn du Wikipedia zitierst, lies dir das dort bitte vollständig durch :

Von diesen einzelnen Voraussetzungen gibt es jeweils Ausnahmen und ergänzende Regelungen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit zum Absehen von den Voraussetzungen der Nr. 2, 3, 7 und 8 bei Ausländern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen.
Neben der grundsätzlichen Vorschrift des § 9 Aufenthaltsgesetz zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt es noch einige Sondervorschriften, nach denen ebenfalls (unter abweichenden Bedingungen) Niederlassungserlaubnisse erteilt werden können:


  • Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)
  • Hochqualifizierte (§ 19 AufenthG)
  • Inhaber einer Blauen Karte/EU (§ 19a Abs. 6 AufenthG)
  • Selbständige Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG)
  • Humanitäre Gründe (§ 26 Abs. 3 und 4 AufenthG)
  • Familiäre Lebensgemeinschaften mit Deutschen (§ 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG)
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht für Kinder (§ 35 Abs. 1 S. 1 und 2 AufenthG)
  • Ehemalige Deutsche (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis
Unter § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG findest du das:

(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. 2§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. 3Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
 
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Gast10466

Gast
Nun, das Merkblatt von unserer Ausländerbehörde haben wir vor zwei Jahren bei der letzen Verlängerung der AE bekommen, kann sein das dies inzwischen geändert hat......
 
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