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Was bringt ein Ehevertag?

Diskutiere Was bringt ein Ehevertag? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Welche Vorteile hat den ein Ehevertrag? Soviel ich weiss,wird ja ein Ehevertrag Sittenwidrig,sobald das Sozialamt einspringen müsste,nach...
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Aki

Gast
Hallo

Welche Vorteile hat den ein Ehevertrag?
Soviel ich weiss,wird ja ein Ehevertrag Sittenwidrig,sobald das Sozialamt einspringen müsste,nach einer Scheidung.(Zwecks Unterhaltszahlungen)
Und oft ist es ja so,das die Ex-Frau dann nicht gleich einen Job findet,weil sie ja meistens noch nicht perfekt Deutsch oder eine Schulausbildung nachweisen kann.
Wie hoch wären den die Unterhaltszahlungen,nach einer Scheidung mit Ehevertrag,wenn sie nach der Scheidung keine Arbeit hätte?
 
phimax

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vor'm Monitor
scnr

Aki" schrieb:
Und oft ist es ja so,das die [highlight=yellow:ee35c2e16b]Ex-Frau [/highlight:ee35c2e16b] dann nicht gleich einen Job findet,weil sie ja meistens noch nicht perfekt Deutsch oder eine Schulausbildung nachweisen kann.
Das ist jetzt aber kurzfristig gedacht... :ohoh:

Michael
 
A

Aki

Gast
@ Madmac
Danke für den Link.
Naja kann nicht so gut Englisch.

Kann jemand noch was dazu schreiben?
 
Micha-Dom

Micha-Dom

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Im Normalfall dient solch ein Vertrag im Falle einer Scheidung vorneweg einen Ausgleich zwischen den Unterzeichenden zu bewirken.
Im praktischen Fall geht dann die Scheidung sehr schnell über die Bühne und spart dann Kosten und Nerven. Alles ist dann geregelt und jeder weis ungefähr was auf einem zukommt. Ist dieser für beide Seiten ausbalanciert und birgt keinen unangemessener Nachteil für eine Partei … dann ist so was zu befürworten. Damit die Thaifrau es auch versteht braucht man eine Übersetzung, im Streitfall können sonst Schwierigkeiten auftreten. ;-)
Ist es nur angefertigt worden um jemanden auszubooten, dann neigen die Gerichte so ein Vertrag für nichtig zu erklären. Die Kosten eines Partners können nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Das Verfahren wird dann sehr teuer, langwierig und ärgerlich. :heul:
Wenn jemand meint, hier im Forum seine Frau damit auszubooten, ihre Rechte zu beschneiden - hier damit angibt und hier dann stolz Tipps verbreitet…. Da meine ich nur, ein menschenverachtender Egoist. Punkt.
:zorn:
Als Scheidungs Zombie weis man einen „guten“ Vertrag zu würdigen, im Falle eines Falles ist dann die ganze Trennung und Scheidung nicht mehr ein Schreckgespenst. Sondern einschätzbar, berechenbar und das Familiengericht ist nicht der Alpdruck schlafloser Nächte. ;-D
:undweg:
 
C

CNX

Gast
Micha-Dom" schrieb:
nur angefertigt worden um jemanden auszubooten, dann neigen die Gerichte so ein Vertrag für nichtig zu erklären.
Normalerweise wird das aber der Notar schon sagen und einen solchen Vertag nicht ausfertigen.

im Falle eines Falles ist dann die ganze Trennung und Scheidung nicht mehr ein Schreckgespenst. Sondern einschätzbar, berechenbar und das Familiengericht ist nicht der Alpdruck schlafloser Nächte.
Das stimmt allerdings.

Gruss
C N X
 
M

MadMac

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@Aki

Das mit dem englischen Vertrag ist insofern wichtig, dass beide verstehen muessen, was sie unterschreiben. Wenn Madame kein Deutsch spricht und Du kein Thai, dann nuetzt Dir der beste Ehevertrag in einer der beiden Sprachen nichts. Hinterher kann der Eine immer behaupten, er haette gar nicht verstanden worum es geht und die ganze Sache ist null und nichtig. Im Allgemeinen wird Englisch daher den kleinsten gemeinsammen Nenner darstellen.

Gruss,
Mac
 
M

matthi

Gast
Wie macht man aber seiner Partnerin, mit der man doch sein zukünftiges Leben auf unbestimmte Zeit (für immer ? :nixweiss: ) teilen möchte, dass man bei den materiellen Dingen trennen will. Nicht so einfach.


In meinem Fall war meine Exfrau vorher schon mal mit einem recht windigen Geschäftsmann(besser Geschäftemacher) verheiratet und wusste nicht, was für Verträge sie alles unterzeichnet hatte und was für mögliche, finanzielle Forderungen noch auf sie zukommen könnten. Daher Ehevertrag, der für mich dann bei unserer Scheidung das grosse Glück war.
 
M

MadMac

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Hi Matthi,

hatte das schonmal woanders geschrieben. Wir haben in Singapore geheiratet und den Ehevertrag allein schon aus dem Grund gemacht,um ueberhaupt eine rechtliche Sicherheit zu haben. Faktisch stellt der englische Text (siehe Link) uns auf das gleiche Level wie der Standard "Zugewinngemeinschaft" in DL.

Am Einfachsten und problemlosesten ist es sicher bei Heirat in DL durch die gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen. In Thailand sieht es schon wieder ganz anders aus und bei uns hier kamen drei voellig verschiedene Rechtssystem zusammen.

Ein Ehevertrag hat immer den negativen Beigeschmack der Abzocke oder Ausnutzung. Man kann es auch andersrum sehen. Er stellt eine Absicherung fuer den Partner da....es gibt ja nicht nur Reichtum sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden....

Gruss,
Mac
 
M

matthi

Gast
Ich bin von einer Heirat und Ehevertrag hier in D ausgegangen.
In meinem Fall war Gütertrennung vereinbart und Zugewinngemeinschaft und Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Den Unterhalt nach einer Scheidung auszuschliessen, wird unterschiedlich beurteilt. Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes heutzutage aber durchaus möglich. Wobei im Sozialfalle das Sozialamt trotzdem zugreifen kann.
 
C

CNX

Gast
MadMac" schrieb:
Man kann es auch andersrum sehen. Er stellt eine Absicherung fuer den Partner da....es gibt ja nicht nur Reichtum sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden....
Gruss,
Mac
Richtig, sehe ich genauso.

Mir ist nicht klar, warum man hinterher sagen kann - ich habe es nicht verstanden. Da wir nunmal in D sind, wird der Vertrag normalerweise auch in deutsch aufgesetzt. Jeder seriöse Notar wird aber bei Verständigungsproblemen auf einem Dolmetscher bestehen oder die Beurkundung ablehnen.

Gruss
C N X
 
M

MadMac

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@CNX

Solange alles in DL ablaeuft sicher kein Problem....

Gruss,
Mac
 
M

matthi

Gast
Falls der Partner nicht gut deutsch spricht, sollte man von vornherein auf einen Dolmetscher bestehen, um jeder Unsicherheit vorzubeugen. Es hat schon genug Verträge gegeben, die später für unwirksam erklärt wurden, mit der Begründung zu dem Zeitpunkt nicht alles verstanden zu haben.
 
tira

tira

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CNX" schrieb:
Mir ist nicht klar, warum man hinterher sagen kann - ich habe es nicht verstanden. Da wir nunmal in D sind, wird der Vertrag normalerweise auch in deutsch aufgesetzt. Jeder seriöse Notar wird aber bei Verständigungsproblemen auf einem Dolmetscher bestehen oder die Beurkundung ablehnen.
hallo christian,

habe so ein teil in jöreman gemacht, war teuer genug, und ist ohne vereidigten dolmetscher beim notarstermin nicht zu machen.

hatte mir nach gescheiterter erster ehe gesagt, heirate nie wieder und wenn doch dann nur mit ehevertrag. habe mich dato, mittlerweile nach 8 jahren, immer noch mit dem zugewinn aus erster ehe auseinander zu setzen. habe nun per vertrag möglichen zugewinn ausgeschlossen. bräuchte ich inzwischen auch nicht mehr, ich mache keinen zugewinn mehr.

wie schon erwähnt der unterhalt lässt sich nicht ausschliessen, ebensowenig der versorgungsausgleich. ohne diesen wird in d keine ehe geschieden. ich kann nicht vertaglich den rentenanspruch behalten und die frau bezieht altersruhegeld vom sozialamt. das für den fall die stupsnase bleibt in d und hat einen guten anwalt.

fazit: ehevertrag lohnt für den der noch zugewinn erwirtschaftet, forderungen in thailand lassen sich damit wohl verbriefen,
ob diese gegebenenfalls einklagbar sind steht in den sternen.

gruss :cool:
 
M

matthi

Gast
tira" schrieb:
wie schon erwähnt der unterhalt lässt sich nicht ausschliessen, ebensowenig der versorgungsausgleich. ohne diesen wird in d keine ehe geschieden. ich kann nicht vertaglich den rentenanspruch behalten und die frau bezieht altersruhegeld vom sozialamt. das für den fall die stupsnase bleibt in d und hat einen guten anwalt.
Nun dann habe ich Glück gehabt. Der Versorgungsausgleich war ausgeschlossen und wurde daher bei der Scheidung nicht durchgeführt.
 
tira

tira

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nachtrag:

wir haben in d vertragsfreiheit d.h. natürlich lässt sich unterhalt und versorgungsausgleich vertaglich ausschliessen. hat aber vor gericht bei überprüfung kein bestand, da z.t. als sittenwidrig eingestuft, dann nicht die allgemeinheit zur zahlung herangezogen wird.

gruss :cool:
 
M

matthi

Gast
Also nochmal.
In meinem Fall war der Versorgungsausgleich ausgeschlossen und wurde bei der Scheidung auch nicht durchgeführt.
Man kann auch Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung ausschliessen.
Der Ehepartner hat dann keinen Anspruch auf Unterhalt. Falls die Lebensumstände aber dazuführen, dass das Sozialamt in Anspruch genommen wird, greift das Sozialamt trozdem aufv den Exehepartner zu. Dafür gibt es einen bestimmten rechtlich Ausdruch, der ist mir leider geläufig. Hat der Ehepartner aber kein eigenes Einkommen, gibts keinen Pfennig.
 
W

waanjai

Gast
Die Aussage, dass ein per Ehevertrag ausgeschlossener Versorgungsausgleich nach einer Scheidung zumeist von den Gerichten nicht akzeptiert würde, kann ich nicht verstehen.

RA Stancke & Partner führen den Ausschluss des Versorgungsausgleichs geradezu als "Paradebeispiel" für die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrages in bestimmten Deutsch-Thai-Ehen auf:

"So ist es häufig wenig sinnvoll, daß bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, bei dem Rentenanwartschaften des Ehemannes auf die Ehefrau übertragen werden, wenn die Ehefrau nach Thailand zurückkehren will und ohnehin keinen Rentenanspruch erwerben wird, die Rente des Ehemannes aber dennoch geschmälert wird. Ein solcher Versorgungsausgleich ist aber prinzipiell zwingend vorgeschrieben, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde."

Das wäre also die Konstellation, in der die Ehefrau keinen eigenen Rentenanspruch erwirbt, Verlierer nur der Ehemann, Gewinner nur der Rentenversicherungsträger wäre.

Falls es diese Konstellation wirklich gibt ! :???:
 
Thema:

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