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WARNUNG vor Reisebüro Low travel

Diskutiere WARNUNG vor Reisebüro Low travel im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Dies ist ein Übertrag aus dem Baanthaiboard. Ob dies eine echte Info, oder nur eine Desinfo ist, weiß ich nicht ! Sollte jemand in BKK vor einem...
DisainaM

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Dies ist ein Übertrag aus dem Baanthaiboard.
Ob dies eine echte Info, oder nur eine Desinfo ist, weiß ich nicht !
Sollte jemand in BKK vor einem Vertragsabschluß mit dem Reisebüro stehen, sollte er sehr vorsichtig sein !

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die Nachricht von f.mogwitz 


warning !!!!!!  - f.mogwitz  (149.225.100.150; 8.11.2001 21:3:3)

To whom it may concern :

Am 2.8.01 buchte ich im ReisebüroLow travel ,gegenüber der deutschen Botschaft , in BKK für mich und meine thailändische Freundin 2 Flüge nach Germany u.zurück.Eine Anzahlung wurde bezahlt,am 20.8.01 sollten die ticketsabholbereit sein.Sie waren´s nicht.!!Die China air habe doppelt verkauft hieß es.Es wurden mir wesentlich teurere Flüge als Ersatz angeboten,was ich ablehnte.Nach 3 Stundengab es dann vergleichbare Flüge, allerdings Abflug in 72 Stunden.
Ebenfalls erwarb ich für meinen thail. Gast eine Reisekrankenversicherung (Die Europäische...).Als es zum Versicherungsfall kam,verwigerte die Versicherung die Zahlung,da es zu "keinem gültigen Versicherungsvertrag gekommen " sei.
Die Agentur " Low travel & Service Co.Ltd. " Geschäftsführer :Dieter Walden und assisten manager:Thamanoon Ruaydee wäre nicht mehr berechtigt gewesenn,die reisekrankenversicherubg zu verkaufen , da sie die fälligen Zahlungen nicht beglichen hätte
Der in Bkk bezahlte Versicherungsschein wurde abgestempelt durch : LOW - TRAVEL
Grendtor 9,45276 Essen
Tel.+Fax 0201 - 5146901
Ich meine Low travel wirbt damit,daß sie von der deutschen Botschaft,empfohlen würde.
Es scheint so als bliebe ich dadurch auf ca. 3500,00 DM sitzen.

fm
 
C

Chainat-Bruno

Gast
Ich weiss nicht, ich sehe in dem bericht ein paar mankos und vermute mal, dass es nur darum geht, dem reisebüro eins auszuwaschen wegen schlechten leistungen.


  • wenn der flug überbucht ist, so muss das akzeptiert werden, geschieht ja imer wieder
  • wenn schon eine deutsche adresse für das reiseunternehmen angegeben wurde, so kann der von der versicherung nicht bezahlte betrag von dieser adresse eingefordert werden
  • wenn die versicherung in thailand weiter zulässt, dass das reisebüro versicherungen von ihnen verkaufen, so muss die leistung auch bezahlt werden, da die versicherung verantwortlich dafür ist, dass sie den betrag auch erhalten vom reiseunternehmen. sonnst müssten sie die vorgedruckten policen beim reisebüro zurückverlangen.

dies mein standpunkt zu diesem thema

chainat-bruno

Forum bei Chainat.ch
 
K

KLAUS

Gast
Hi all,
egal, wie die tasaechlichen fakten sind, wenn man davon ausgeht, das der geschilderte Vorgang so ablief, ist es in JEDEM Falle kritikwuerdig!!!
Wenn ich einen Auftrag annehme, ein Ticket zu ordern(alsreisebeuro) dann bin ich verpflichtet, bei Unmoeglichkeit der Buchung, auch wenn sie eindeutig durch das Buero NICHT verschuldet, bzw. mitverschuldet wurde, den Kunden umgehend darueber zu informieren und ein ersatzangebot machen, ggf. mehrere!!
das wurde augenscheinlich versaeumt und ist unkorerekte Arbeit!!
Weiterhin, darf ein Kunde, der eine Auslandsreiseversicherung abschliesst, (auch bei einem reisebuero) darauf vertrtauen, dass diese rechtens ist und der kassierte beitrag an die Vers.-Gesellschaft abgefuehrt wird,
sollte das, wie die gesellschaft sagte, nicht der Fall sein, haftet die ses Reisebuero fuer die entstandenen Schaeden beim Kunden,
da es ein deutsches Unternehmen zu sein scheint, mit Aussenstelle in
BKK, duerfte das rechtlich durchsetzbar sein.
Hier ist aber notwendig, den Nachweis der Zahlung zu erbringen, d.h.
die Aushaendigung eines versicherungsscheines reicht nicht unbedingt, es ist eine ordentliche Zahlungsquittung erforderlich und das reisebuero verpflichtet, diese auch ordentlich auszustellen, Ist dies nicht erfolgt, darf man davon ausgehen das eine unlautere Absicht bestanden haben koennte?
Also unkorrekte Arbeit.
Also sit, diese kritik sicher berechtigt, auch wenn sich ein etwas anderer sachverhalt herausstellen sollte, bleibt diese allgemeine fragwuerdigkeit der Arbeit des Buero, soffen!!
-------
An Bruno,
Deine Einlassung zur Versicherung ist in sofern nicht korrekt, alsdass sich ein betrugswilliges Unternehmen/Person, auch OHNE Wissen der vers-Gesellschaft, solche Vordrucke besorgen kann!!,
Die versicherungsgesellschaft hat korrekt geantwortet, wenn sie feststellt, dass kein vertrag zustande gekommen ist, da KEINE Zahlung eingegangen ist, Fuer die Zahlung einer leistung ist der KUNDE alleine verantwortlich, kann dies aber an andere Personen/Institutionen delegieren(z.B. Bank), das befreit ihn aber nicht von den Folgen einer Nichtzahlung durch den unkorrekten
Zahlungsverkehr eines handlungsbevollmaechtigten.
Insgemt ist zu pruefen, ob und in welchem vertraglichen Umfang eine verbindung zwischen dem reisebuero und der Vers.-Gesellschaft bestand, um den Fall beurteilen zu koennen.
------------------
Deshalb sollte man Zahlungen nur gegen ordenliche Quittung leisten die auch aussagt, fuer welchen Zweck die Zahlung erfolgte!!!
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Versicherungen sollte man , wenn nicht unbedingt erforderlich, nicht im Reisebuero abschliessen, es gibt dafuer ausgebildete Fachkraefte,
die den Markt kennen und die beratung fachlich solide durchfuehren werden,
fragen zu diesem und anderen versicherungsproblemen
werden gerne ueber die Mail: trs54@hotmail.com,
beantwortet.
Beste Gruesse,
Klaus
 
DisainaM

DisainaM

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Ich glaube, der Unterschied besteht zwischen einem

Versicherungsmakler (er ist unabhängig, und vermittelt jede Versicherung, wo er Provisionsverträge hat. Zahlungen an ihn, sowie Aussagen von ihm, binden die Versicherung nicht.)

Versicherungsvertreter  (er vertritt nur die eine Versicherung, für die er arbeitet. Da er die Versicherung nach aussen vertritt, kann man an ihn Zahlungen leisten.)

Im vorliegenden Fall schätze ich eher, das Reisebüro in BKK hat sich eine Aussenstelle in Deutschland geschaffen, die dann hier als Versicherungsmakler aufgetreten ist, und sich damit die Vertragsformulare beschafft hat.

Natürlich wird es beim Gewerbeamt in Essen keinen Gewerbeschein für eine Firma Low travel & Service Co.Ltd. geben, da es sich hier um eine ausländische (thailändische) Rechtsform handelt.
Sollte nun die Firma eine Aussenstelle in Essen haben, dann nur, wenn die Firma Low travel eine GbR ist, dann aber muß auch auf dem Stempel stehen, Inhaber Thamanoon Ruaydee, da der Inhaber ja persönlich haftet.

Oder der Name der Firma war kein Zufall ?
Lo  travel.
 
K

KLAUS

Gast
Hi DisainaM,
ein Versicherngsmakler(nach dt. recht),
hat KEINE Provisionsvetraege mit Versicherungsgesellschaften,
sondern
COURTAGE-Vereinbarungen, das ist rechtlich ein sehr grosser unterschied und hat entsprechende Wirkungen, uebrigens kann ein MAKLER auch bevollmaechtigt INKASSO-Aufgaben einer gesellschaft uebernehmen,
ohne , dass sein Rechtsstatus als MAKLER verletzt wird.
Nur zur korrekten Ergaenzung.

Was deine erlaeuterungen zum Reisebuero betrifft, waere wirklich interessant, wie das gelaufen ist, also alleine die tatsache, dass
eine deutsche "Scheinadresse" angegeben sein koennte, laesst ja vermuten, dass da was maechtig faul ist...:-(
Man sollte in Thailand nie im Voraus zahlen, z.B. beim Ticketkauf,
noch schlimmer kann es werden, wenn man den gesamten betrag vorlegt..:-(
Ist NICHT noetig, jedes serioese Unternehmen in Thailand verzichtet auf Vorinkasso!!
Jedenfalls ist das in Chiangmai so!!:-)
Gruss Klaus
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo DisainaM,

Meine Frau hat alle ihre 4 Flüge der vergangenen 18 Monate in die BRD über o.g. Agentur Low Travel gebucht. Nie gab es irgendeine Beanstandung bei den Tickets. Auch Umbuchungen waren möglich vor dem Ausstellen der Tickets. Immer wurde der vereinbarte Preis eingehalten.

Auch die Reiseversicherungen hat sie dort gekauft, da wir aber nie davon Gebrauch machen mußten (zum Glück) kann ich zur Zuverlässigkeit dieses Services keine Angabe machen.

Mit Gruß vom Jinjok
 
Thema:

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