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Paddy
Gast
Stürzt morgen alles ab (s.o.). ;-Dwingman" said:Da fällt mir ein ich habe noch irgendwo 4 VW Aktien aus meiner VW Zeit 1975.
Ob die Dinger noch was wert sein könnten? Bin ja selbst Kapitalist, grins................
Stürzt morgen alles ab (s.o.). ;-Dwingman" said:Da fällt mir ein ich habe noch irgendwo 4 VW Aktien aus meiner VW Zeit 1975.
Ob die Dinger noch was wert sein könnten? Bin ja selbst Kapitalist, grins................
Und was ist mit den Seifenblasen der USA (z.B. die Immobilienwerte)?Auntarman2" said:Wingman halten :-) . Alles kein Thema. Gesunde Korrektur, wurde schon seit längerem fast herbeigesehnt, alles kein Thema. Auf der DAX-Kurve etc. sieht das bald keiner mehr.
Allerdings, in China würde ich nicht mehr investieren...
Die Immowerte werden irgendwann wohl platzen, aber davon wird die Welt ja nicht untergehen. Bei uns ist 2000 auch der "Neue Markt" geplatzt und der DAX kräftig gefallen. Dann geht es wieder von vorne los. Börse etc. ist eben keine Einbahnstraße. Ein beständiges auf und ab, aber im großen Maßstab doch steigend.Paddy" said:Und was ist mit den Seifenblasen der USA (z.B. die Immobilienwerte)?
Wenn's man noch so einfach wäre. Das kann auch ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Rechtsanspruch gibt's dafür nicht.wingman" said:Vermehrt las ich über Meldungen das ein ALG II Bezieher quasi seinen Stadt oder Landkreis nicht ohne Abmeldung bei der ARGE verlassen darf.

Wer redet denn von ständig in der Gegend rumfahren? Wovon sollte sich das jemand mit ALG II wohl erlauben können?bigchang" said:ein arbeitnehmer kann doch auch nicht staendig in der gegend rumfahren,wie es ihm beliebt,muss doch zunaechst auch erstmal frei oder urlaub haben,was ja irgendwie auch erst vom arbeitgeber genehmigt wird,also wo ist der unterschied?
Nun, man hat schliesslich die freie Wahl des WohnsitzesRene" said:siehe GG Grundrechte.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das passieren?
René

Sei' doch mal so gut und stell' einen Link oder eine andere Infoquelle ein.wingman" said:Vermehrt las ich über Meldungen das ein ALG II Bezieher quasi seinen Stadt oder Landkreis nicht ohne Abmeldung bei der ARGE verlassen darf. [...]
Es gibt keine zustehendeUrlaubszeit. Kein Rechtsanspruch. Ist immer vom Sachbearbeiter abhängig, ob er genehmigen möchte oder nicht und der Zeiraum darf selbstverständlich den durchschnittlichen Urlaubsrahmen eines Beschäftigten nicht überschreiten.Pee Niko" said:Meines Wissens gilt diese Regelung lediglich für eine gewisse, auch dem ALGII-Empfänger zustehende "Urlaubszeit".
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